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Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 23.06.2000

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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
CHF 20’000
Letzte Änderung: 12.10.2004
Löschung: 12.10.2004

Sitz

Pratteln (BL)

Zweck

Betrieb eines Taxiunternehmens. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.564.902

CH-Nummer

CH-280.4.003.565-8

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Landschaft

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB12.10.2004
|
Neue Taxi GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Neue Taxi GmbH in Liquidation, in Pratteln, CH-280.4.003.565-8, Betrieb eines Taxiunternehmens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 127 vom 05. 07. 2004, S. 8). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 66 Abs. 2 Satz 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 4269 vom 06.10.2004
(02488884/CH28040035658)

SHAB05.07.2004
|
Neue Taxi GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Neue Taxi GmbH in Liquidation, in Pratteln, Betrieb eines Taxiunternehmens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 44 vom 04. 03. 2004, S. 4, Publ. 2152892). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Liestal vom 23.06.2004 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagebuch Nr. 2857 vom 29.06.2004
(02341250/CH28040035658)

SHAB02.07.2004
|
Neue Taxi GmbH

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Neue Taxi GmbH
    Adresse:
    Muttenzerstr. 107
    4133 Pratteln
  2. Konkurseröffnung: 11.02.2004
  3. Konkurseinstellung: 23.06.2004
  4. Frist: 12.07.2004
  5. Kostenvorschuss: CHF 5'000.00
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.

    Konkursamt Liestal
    4410 Liestal
(02338250)
SHAB05.03.2004
|
Neue Taxi GmbH

Grund: Konkurse
- Vorläufige Konkursanzeige

  1. Schuldner/in:
    Neue Taxi GmbH
    Adresse:
    Muttenzerstrasse 107
    4133 Pratteln
  2. Konkurseröffnung: 11.02.2004
  3. Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

    Konkursamt Liestal
    4410 Liestal
(02153476)
SHAB04.03.2004
|
Neue Taxi GmbH in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

Neue Taxi GmbH, in Pratteln, Betrieb eines Taxiunternehmens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 165 vom 29. 08. 2003, S. 4, Publ. 1149602).

Firma neu:
Neue Taxi GmbH in Liquidation. Mit Verfügung vom 11.02.2004 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Liestal über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagebuch Nr. 1001 vom 27.02.2004
(02152892/CH28040035658)

SHAB29.08.2003
|
Neue Taxi GmbH

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Kapital neu

Neue Taxi GmbH, in Pratteln, Betrieb eines Taxiunternehmens, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 215 vom 06. 11. 2001, S. 8696).

Statutenänderung:
21. 08. 2003.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kropf, Markus, von Teuffenthal BE, in Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 1'000.--.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fontana, Marco, von Wetzikon ZH, in Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 20'000.-- [bisher: von Wetzikon, mit einer Stammeinlage von CHF 19'000.--].

Tagebuch Nr. 3617 vom 25.08.2003
(01149602/CH28040035658)

SHAB07.02.2003
|
Neue Taxi GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Neue Taxi GmbH
    Adresse:
    Muttenzerstrasse 107
    4133 Pratteln
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20214172
  3. Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft
    3000 Bern 21
  4. Vertreter: Schweizerische Eidgenossenschaft
    3000 Bern 21
  5. Forderung:
    CHF 6'042.10 nebst 5% Zinsen seit 01.06.2002
    Zusätzliche Kosten: Kosten dieses Zahlungsbefehls: CHF 70.- und Publikationskosten
  6. Bemerkung: Forderungsurkunde und deren Datum, Grund der Forderung: Mehrwertsteuer laut eigener Abrechnung 1. Quartal 2002.
    Zahlungsbefehl für Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
    Will der Schuldner bei der Betreibung für eine in einem Konkurs ganz oder teilweise zu Verlust gekommene oder nach Art. 267 SchKG denselben Beschränkungen unterliegende Forderung das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, deshalb bestreiten, weil kein neues Vermögen vorhanden sei, so hat er dies ausdrücklich zu erklären, ansonst diese Einrede verwirkt ist.
    Besteht zwischen dem Schuldner und seinem Ehegatten Gütergemeinschaft (Art. 221 ff. ZGB), so ist dies dem Betreibungsamt mitzuteilen, damit auch dem Ehegatten ein Zahlungsbefehl und die übrigen Betreibungsurkunden zugestellt werden können. Auch der Ehegatte kann Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass nicht das Gesamtgut, sondern lediglich das Eigengut und der Anteil des Schuldners am Gesamtgut hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten.
    Steht die Schuldnerin unter Güterverbindung oder Gütergemeinschaft gemäss den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in der Fassung von 1907 (vgl. Art. 9e und 10/10a Schlusstitel ZGB), so wird dem Ehegatten nur auf Verlangen des Gläubigers ein Zahlungsbefehl zugestellt. Auch der Ehegatte kann in diesem Fall Rechtsvorschlag erheben. Will nicht Bestand oder Höhe der Forderung bestritten, sondern nur geltend gemacht werden, dass lediglich das Sondergut der Schuldnerin hafte, so ist der Rechtsvorschlag in diesem Sinne zu begründen, ansonst auch Bestand und Höhe der Forderung als bestritten gelten. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

    Betreibungsamt Liestal
    4410 Liestal
(00850444)
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