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Stammdaten
Aktiengesellschaft
11.11.2016
CHF 100’000
Letzte Änderung: 01.07.2022

Sitz

Kloten (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb und den Handel von Gebrauchsgütern im Bereich des Insektenschutzes. Sie kann mit Fahrzeugen, Maschinen und industriellen Anlagen handeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann sich im Gemeinwesen engagieren. Mehr anzeigen

UID

CHE-490.627.563

CH-Nummer

CH-020.3.043.933-2

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Schaffhauserstrasse 16, 8302 Kloten

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB01.07.2022
|
NopixGlobal AG in Liquidation

Einstellung des Konkursverfahrens NopixGlobal AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldner
NopixGlobal AG in Liquidation
CHE-490.627.563
Schaffhauserstrasse 16
8302 Kloten

Datum der Konkurseröffnung: 13.12.2021

Datum der Einstellung: 17.06.2022

Betrag des Kostenvorschusses: 25’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 11.07.2022

Anmeldestelle
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


SHAB: 126 vom 01.07.2022
Meldungsnummer: KK03-0000033890
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Kantone: ZH
SHAB01.07.2022
|
NopixGlobal AG in Liquidation

Mutation NopixGlobal AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

NopixGlobal AG in Liquidation, in Kloten, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246 vom 17.12.2021, Publ. 1005359756). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 17.06.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

SHAB: 126 vom 01.07.2022
Tagesregister: 25957 vom 28.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005509516
Kantone: ZH

SHAB17.12.2021
|
NopixGlobal AG in Liquidation

Mutation NopixGlobal AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Auflösung infolge Konkurs

NopixGlobal AG, in Kloten, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 18.07.2019, Publ. 1004678599).

Firma neu:
NopixGlobal AG in Liquidation.

Uebersetzungen der Firma neu:
(NopixGlobal SA en liquidation) (NopixGlobal Ltd in liquidation). Mit Urteil vom 13.12.2021 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 13.12.2021, 09.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

SHAB: 246 vom 17.12.2021
Tagesregister: 52041 vom 14.12.2021
Meldungsnummer: HR02-1005359756
Kantone: ZH

SHAB21.05.2021
|
NopixGlobal AG

Gerichtliche Vorladung von NopixGlobal AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
NopixGlobal AG
Schaffhauserstrasse 16
8302 Kloten

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2021.00054

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
23.06.2021, 09:00 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Forderung e + h Services AG über CHF 6'983.80

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00054 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 97 vom 21.05.2021
Meldungsnummer: UV03-0000000495
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB31.03.2021
|
NopixGlobal AG

Gerichtliche Vorladung von NopixGlobal AG

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
NopixGlobal AG
Schaffhauserstrasse 16
8302 Kloten

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2021.00033

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstrasse 135
8302 Kloten
21.04.2021, 15:30 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Arbeitsrechtliche Forderung Marisa Maag über CHF 29'402.00

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00033 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 63 vom 31.03.2021
Meldungsnummer: UV03-0000000465
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB18.07.2019
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NopixGlobal AG

Mutation NopixGlobal AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Sitz neu, Domizil neu

NopixGlobal AG, in Kloten, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 35 vom 20.02.2018, Publ. 4065635).

Domizil neu:
Schaffhauserstrasse 16, 8302 Kloten.

SHAB: 137 vom 18.07.2019
Tagesregister: 27754 vom 15.07.2019
Meldungsnummer: HR02-1004678599
Kantone: ZH

SHAB20.02.2018
|
NopixGlobal AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

NopixGlobal AG, in Bülach, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 245 vom 18.12.2017, Publ. 3936559).

Statutenänderung:
13.02.2018.

Sitz neu:
Kloten.

Domizil neu:
Balz-Zimmermann-Strasse 7, 8302 Kloten.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Tagesregister-Nr. 6751 vom 15.02.2018 / CHE-490.627.563 / 04065635

SHAB18.12.2017
|
NopixGlobal AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

NopixGlobal AG, in Bülach, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 16.11.2016, Publ. 3164783).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hug, Mario, von Schänis, in Lommis, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Karlsson, Richard, von Zürich, in Kloten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

Tagesregister-Nr. 43759 vom 13.12.2017 / CHE-490.627.563 / 03936559

SHAB16.11.2016
|
NopixGlobal AG

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

NopixGlobal AG(NopixGlobal SA) (NopixGlobal Ltd), in Bülach, CHE-490.627.563, c/o trendpersonal ag , Schaffhauserstrasse 53, 8180 Bülach, Aktiengesellschaft (Neueintragung).

Statutendatum:
04.11.2016.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb und den Handel von Gebrauchsgütern im Bereich des Insektenschutzes. Sie kann mit Fahrzeugen, Maschinen und industriellen Anlagen handeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann sich im Gemeinwesen engagieren.

Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.

Aktien:
500 Namenaktien zu CHF 100.00 und 5'000 Namenaktien zu CHF 10.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per einfachen Brief an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 04.11.2016 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Karlsson, Richard, von Zürich, in Kloten, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Hug, Mario, von Schänis, in Lommis, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 40246 vom 11.11.2016 / CHE-490.627.563 / 03164783

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