Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 06.01.2006
Stammdaten
Einzelunternehmen
30.12.2005
Letzte Änderung: 25.02.2022
Löschung: 25.02.2022

Sitz

Ruswil (LU)

Zweck

Ausführung von internationalen Transporten. Mehr anzeigen

UID

CHE-112.703.698

CH-Nummer

CH-100.1.785.973-7

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Rebstockstrasse 3, 6017 Ruswil

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB25.02.2022
|
Oberson, Internationale Transporte

Löschung Oberson, Internationale Transporte

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Oberson, Internationale Transporte, in Ruswil, CHE-112.703.698, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 4 vom 06.01.2006, S.9, Publ. 3180602). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 40 vom 25.02.2022
Tagesregister: 1813 vom 22.02.2022
Meldungsnummer: HR03-1005414450
Kantone: LU

SHAB12.01.2022
|
Oberson, Internationale Transporte

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Oberson, Internationale Transporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Oberson, Internationale Transporte
Rebstockstrasse 3
6017 Ruswil

Ausgangslage

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Oberson, Internationale Transporte, in Ruswil, infolge Todes des Inhabers erloschen.

Mit Publikation vom 28.10.2021 sind die zur An­mel­dung verpflichteten Erben des ver­storbenen Inhabers auf­ge­fordert worden, innert 20 Tagen die Löschung dieses Einzel­unternehmens anzumelden. Auf die mass­gebenden Vorschriften und die Rechts­folgen der Ver­letzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 20 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantons­gericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und so­weit möglich beizufügen.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 01.02.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 8 vom 12.01.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002706
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB28.10.2021
|
Oberson, Internationale Transporte

Aufforderung nach HregV 2021 Oberson, Internationale Transporte

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Oberson, Internationale Transporte
Rebstockstrasse 3
6017 Ruswil

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Oberson, Internationale Transporte infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen.

Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben der verstorbenen des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 20 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen.

Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Oberson, Internationale Transporte infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen.

Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben der verstorbenen des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 20 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen.

Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 210 vom 28.10.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004233
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB06.01.2006
|
Oberson, Internationale Transporte

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Oberson, Internationale Transporte, in Ruswil, CH-100.1.785.973-7, Rebstockstrasse 3, 6017 Ruswil, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Ausführung von internationalen Transporten.

Eingetragene Personen:
Oberson, Joseph Andreas genannt André, von Fribourg und Vuisternens-devant-Romont, in Ruswil, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

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