Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 06.01.2009
Stammdaten
Einzelunternehmen
29.12.2008
Letzte Änderung: 24.02.2022
Löschung: 24.02.2022

Sitz

Kirchberg (SG) (SG)

Zweck

Handel, Planung, Montage, Service in den Bereichen erneuerbare Energie; kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.648.165

CH-Nummer

CH-320.1.064.546-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Hüsligstrasse 4 a, 9533 Kirchberg

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB24.02.2022
|
Ottinger - Power

Löschung Ottinger - Power

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Ottinger - Power, in Kirchberg (SG), CHE-114.648.165, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 2 vom 06.01.2009, S.10, Publ. 4812168). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

SHAB: 39 vom 24.02.2022
Tagesregister: 1858 vom 21.02.2022
Meldungsnummer: HR03-1005413719
Kantone: SG

SHAB31.12.2021
|
Ottinger - Power

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Ottinger - Power

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Ottinger - Power
Hüsligstrasse 4a
9533 Kirchberg

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:

Ottinger - Power (CHE-114.648.165), in Kirchberg (SG)

2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 21.06.2021 und dreimalige Publikation der Aufforderung im SHAB (BH00-0000002356 vom 29.06.2021, BH00-0000002364 vom 30.06.2021 sowie BH00-0000002374 vom 01.07.2021) wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Ottinger - Power, in Kirchberg (SG), wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

Ottinger - Power, in Kirchberg (SG), CHE-114.648.165, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 2 vom 06.01.2009, S.10, Publ. 4812168). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

3. Die Gebühren sind einstweilen uneinbringlich

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 31.01.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 256 vom 31.12.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002690
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB01.07.2021
|
Ottinger - Power

Aufforderung nach HregV 2021 Ottinger - Power

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Ottinger - Power
Hüsligstrasse 4a
9533 Kirchberg

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 02.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 125 vom 01.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 29.06.2021, SHAB - 30.06.2021, SHAB - 01.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002374
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB30.06.2021
|
Ottinger - Power

Aufforderung nach HregV 2021 Ottinger - Power

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Ottinger - Power
Hüsligstrasse 4a
9533 Kirchberg

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 02.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 124 vom 30.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 29.06.2021, SHAB - 30.06.2021, SHAB - 01.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002364
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB29.06.2021
|
Ottinger - Power

Aufforderung nach HregV 2021 Ottinger - Power

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Ottinger - Power
Hüsligstrasse 4a
9533 Kirchberg

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Der Inhaber des Einzelunternehmens wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wiederherzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Andernfalls wird das Einzelunternehmen vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 02.08.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 123 vom 29.06.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 29.06.2021, SHAB - 30.06.2021, SHAB - 01.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002356
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB06.01.2009
|
Ottinger - Power

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Ottinger - Power, in Kirchberg SG, CH-320.1.064.546-5, Hüsligstrasse 4a, 9533 Kirchberg, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Handel, Planung, Montage, Service in den Bereichen erneuerbare Energie; kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben und veräussern.

Eingetragene Personen:
Ottinger, Markus, von Trogen, in Kirchberg SG, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 11296 vom 29.12.2008
(04812168/CH32010645465)

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