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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 26.04.2006
Löschung: 26.04.2006

Sitz

Steinhausen (ZG)

Zweck

UID

CHE-109.792.603

CH-Nummer

CH-170.7.000.137-7

Handelsregisteramt

Kanton Zug

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB26.04.2006
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Sitz: Steinhausen, CH-170.7.000.137-7, Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG, Stiftung (SHAB Nr. 161 vom 25.08.2003, S. 18, Id. 1142580).

Löschung:
Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die 'Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe', in Hochddorf (CH-100.7.008.225-0), über. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht.

Tagebuch Nr. 4943 vom 20.04.2006
(03349768/CH17070001377)

SHAB06.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03004640)
SHAB06.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03004642)
SHAB05.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03002204)
SHAB05.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03002206)
SHAB02.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03000436)
SHAB02.09.2005
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 96 FusG (übertragende und übernehmende Vorsorgeeinrichtung)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der übertragenden Vorsorgeeinrichtung:
    Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Steinhausen
  2. Firma (Name) und Sitz der übernehmenden Vorsorgeeinrichtung:
    Pensionskasse der HOCHDORF-Gruppe, Hochdorf
  3. Fusionsvertrag vom: 25.04.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 07.11.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug, Postfach 146, 6301 Zug
  6. Hinweis: Die Gläubiger der (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Vorsorgeeinrichtung können ihre Forderungen gemäss Art.96 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Fusionsvertrag vom 25./26. April 2005.
    Fusionsbilanz, Fusionsvertrag, Fusionsbericht sowie die Berichte und Bestätigungen der Kontrollstellen und des anerkannten Experten für berufliche Vorsorge liegen vor. Die Versicherten der fusionierenden Vorsorgeeinrichtungen sind informiert.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Vorsorgeeinrichtung werden nach Eintritt der Rechtskraft der durch die Aufsichtsbehörde der übertragenden Vorsorgeeinrichtung zu erlassenden Genehmigungsverfügung und mit dem entsprechenden Handelsregistereintrag durch Universalsukzession auf die übernehmende Vorsorgeeinrichtung übergehen.

    Übermittler: Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Zug
    6301 Zug
(03000438)
SHAB25.08.2003
|
Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Personalvorsorgestiftung der Multiforsa AG, Sitz: Steinhausen, Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG, Stiftung (SHAB Nr. 156 vom 15.08.2001, S. 6261).

Eingetragene Personen Geändert:
Schlatter, Hermann, Heimat: Zürich, in Urdorf, Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien, Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien].

Neu:
Kaeser, Beat, Heimat: Düdingen, in Rotkreuz, Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien; Arnold, Philipp, Heimat: Gisikon, Schlierbach, in Beromünster, Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schurter, Hans-Rudolf, Heimat: Luzern, in Luzern, Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Gelöscht:
[Meyer, Dr.

Daniel, Heimat:
Villmergen, in Zug, Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien]; [Limacher, Roman, Heimat: Schüpfheim, in Steinhausen, Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien].

Tagebuch Nr. 7641 vom 18.08.2003
(01142580/CH17070001377)

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