Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 09.09.2016
Mitglied des Vorstandes + Kassier ohne Zeichnungsberechtigung 09.09.2016
Mitglied des Vorstandes + Sekretär ohne Zeichnungsberechtigung 09.09.2016
Präsident des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung 09.09.2016
Konkursliquidatorin vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten 22.09.2017

Früheres Management

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Stammdaten
Verein
06.09.2016
Letzte Änderung: 20.12.2023
Löschung: 20.12.2023

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Wertbeständigkeit der privaten Vermögen weltweit durch die Erforschung, Förderung und Schaffung von alternativen, transparenten und auf tangiblen Werten basierten und deshalb inflationsfreien neuen Währungssystemen unter besonderer Berücksichtigung und Anwendung der jeweils aktuellsten elektronischen Technologien. Zu diesem Zwecke kann der Verein Experten, Wissenschafter und Dienstleister aus aller Welt beiziehen und mit diesen entsprechende Forschungs-, Entwicklungs- und Anwendungsverträge schliessen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen vom Verein koordiniert und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Bei seiner Tätigkeit soll der Verein die höchsten ethischen Standards anstreben und diese seinen Mitgliedern vermitteln und auferlegen. Als gemeinnütziger Verein strebt dieser keinen materiellen Gewinn an. Mehr anzeigen

UID

CHE-272.666.251

CH-Nummer

CH-020.6.002.162-0

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB20.12.2023
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Löschung QUID PRO QUO Association in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

QUID PRO QUO Association in Liquidation, in Zürich, CHE-272.666.251, Verein (SHAB Nr. 184 vom 22.09.2017, Publ. 3766779). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 06.11.2023 als geschlossen erklärt. Der Verein wird von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 247 vom 20.12.2023
Tagesregister: 51858 vom 15.12.2023
Meldungsnummer: HR03-1005915116
Kantone: ZH

SHAB12.06.2019
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Weitere Bekanntmachung QUID PRO QUO Association in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
QUID PRO QUO Association in Liquidation
CHE-272.666.251
Seestrasse 520
8038 Zürich

?

Anmeldestelle
Holenstein Rechtsanwälte AG
Utoquai 29 / 31
8008 Zürich
Tel. +41 (0)44 257 20 00

Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Abschlagszahlung und Abtretung von Rechtsansprüchen sowie den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen bestimmte Organe der Gemeinschuldnerin zugestellt.



Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Anmeldestelle beantragen.



Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).



Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Anmeldestelle anfordern.


Fristenlauf
Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 8. Juli 2019 geltend zu machen.

Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.

    
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA



SHAB: 111 vom 12.06.2019
Meldungsnummer: KK10-0000000468
Meldestelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
SHAB08.05.2019
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar QUID PRO QUO Association in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
QUID PRO QUO Association in Liquidation
Seestrasse 520
8038 Zürich

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
Bemerkung
Der ab dem 22.11.2018 resp. 11.12.2018 aufgelegte Kollokationsplan wird betreffend der verspäteten Forderungseingabe Nr. 82a ergänzt und neu aufgelegt.


Ab dem 08.05.2019 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Nachtrag zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00).


Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.

SHAB: 88 vom 08.05.2019
Meldungsnummer: KK04-0000004891
Meldestelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
SHAB11.12.2018
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar QUID PRO QUO Association in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
QUID PRO QUO Association in Liquidation
Seestrasse 520
8038 Zürich

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 16.01.2019

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist:

Bemerkung
Die Kollokationsverfügungen Nr. 38, 67, 177 und 226 vom 21. November 2018 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen Nr. 38a, 67a, 177a und 226a vom 10. Dezember 2018 ersetzt, so dass ein um CHF 8‘263.25 höherer Betrag in der dritten Klasse zugelassen wird. Betreffend dieser Forderungen (und nur betreffend dieser Forderungen) liegt nunmehr der berichtigte Kollokationsplan auf. Ab dem 11. Dezember 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den berichtigten Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00).

Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.

SHAB: 240 vom 11.12.2018
Meldungsnummer: KK04-0000002175
Meldestelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
SHAB22.11.2018
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar QUID PRO QUO Association in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
QUID PRO QUO Association in Liquidation
Seestrasse 520
8038 Zürich

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 12.12.2018

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 23.11.2018

Bemerkung
Ab dem 22. November 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00).

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

SHAB: 227 vom 22.11.2018
Meldungsnummer: KK04-0000001659
Meldestelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
SHAB10.01.2018
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    QUID PRO QUO Association in Liquidation
    Adresse:
    Seestrasse 520
    8038 Zürich
  2. Bemerkung: Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Konkursliquidator Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0)44 257 20 00 anfordern.
    Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger und Eigner mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekannt zu geben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz).
    Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte und/oder eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, sind bis zum 24. Januar 2018 geltend zu machen (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle).
    Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
3003 Bern

(03977949)
SHAB22.09.2017
|
QUID PRO QUO Association in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs
- Eingetragene Personen

QUID PRO QUO Association, in Zürich, CHE-272.666.251, Verein (SHAB Nr. 55 vom 20.03.2017, Publ. 3412381).

Name neu:
QUID PRO QUO Association in Liquidation. Mit Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 08.09.2017 wurde über den Verein QUID PRO QUO Association der Konkurs mit Wirkung ab 11.09.2017, 8:00 Uhr, eröffnet. Der Verein wird nur zum Zweck der Konkursliquidation unter der Firma QUID PRO QUO Association in Liquidation weitergeführt. Die Holenstein Rechtsanwälte AG wird als Konkursliquidatorin eingesetzt. Sie vertritt den Verein mit ihren Zeichnungsberechtigten. Die bis anhin eingetragenen Vertretungsbefugnisse werden gelöscht.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
MME Legal AG, in Zürich, Untersuchungsbeauftragte, mit vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Holenstein Rechtsanwälte AG (CHE-114.324.751), in Zürich, Konkursliquidatorin, mit vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten.

Tagesregister-Nr. 32549 vom 19.09.2017 / CHE-272.666.251 / 03766779

SHAB19.09.2017
|
QUID PRO QUO Association

Grund: Konkurse
- Konkurspublikation/Schuldenruf

  1. Schuldner/in:
    QUID PRO QUO Association
    Adresse:
    Seestrasse 520
    8038 Zürich
  2. Konkurseröffnung: 11.09.2017
  3. Eingabefrist für Forderungen: 31.10.2017
  4. Verfahren: FREETEXT
  5. Bemerkung: Konkursliquidatorin: Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich
    Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Forderungsanmeldeformulare können bei der Konkursliquidatorin bezogen werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
    Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
    Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Holenstein Rechtsanwälte AG, Tel. Nr. +41 (0)44 257 20 00) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. Nr.: +41 (0)31 327 98 88, Email: questions@finma.ch).
    Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter
    https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/3durchsetzung/rechte-pflichten-konkursverfahren.pdf?la=de
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
3003 Bern

(03761111)
SHAB20.03.2017
|
QUID PRO QUO Association

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

QUID PRO QUO Association, in Zürich, CHE-272.666.251, Verein (SHAB Nr. 175 vom 09.09.2016, Publ. 3046371). Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 09.03.2017 die MME Legal AG, Kreuzstrasse 42, 8032 Zürich, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Die Untersuchungsbeauftragte wird ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft allein zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
MME Legal AG (CHE-131.669.694), in Zürich, Untersuchungsbeauftragte, vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten; Anderegg, Stefan, von Niederbipp, in La Cortinada (AD), Präsident des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Chatelain, Daniel Robert Otto, von Tramelan, in Allschwil, Mitglied des Vorstandes und Kassier, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes und Kassier mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Roberti, Mario Jean Alfred, von Basel, in Basel, Mitglied des Vorstandes und Sekretär, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes und Sekretär mit Kollektivunterschrift zu zweien].

Tagesregister-Nr. 9872 vom 15.03.2017 / CHE-272.666.251 / 03412381

SHAB09.09.2016
|
QUID PRO QUO Association

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

QUID PRO QUO Association, in Zürich, CHE-272.666.251, Seestrasse 520, 8038 Zürich, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
08.08.2016.

Zweck:
Der Verein bezweckt die Förderung der Wertbeständigkeit der privaten Vermögen weltweit durch die Erforschung, Förderung und Schaffung von alternativen, transparenten und auf tangiblen Werten basierten und deshalb inflationsfreien neuen Währungssystemen unter besonderer Berücksichtigung und Anwendung der jeweils aktuellsten elektronischen Technologien. Zu diesem Zwecke kann der Verein Experten, Wissenschafter und Dienstleister aus aller Welt beiziehen und mit diesen entsprechende Forschungs-, Entwicklungs- und Anwendungsverträge schliessen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen vom Verein koordiniert und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Bei seiner Tätigkeit soll der Verein die höchsten ethischen Standards anstreben und diese seinen Mitgliedern vermitteln und auferlegen. Als gemeinnütziger Verein strebt dieser keinen materiellen Gewinn an.

Mittel:
Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus eingener Tätigkeit und freiwillige Zuwendungen.

Eingetragene Personen:
Anderegg, Stefan, von Niederbipp, in La Cortinada (AD), Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Chatelain, Daniel Robert Otto, von Tramelan, in Allschwil, Mitglied des Vorstandes und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Roberti, Mario Jean Alfred, von Basel, in Basel, Mitglied des Vorstandes und Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien; FIDEC Elio Camisa GmbH (CHE-108.467.017), in Zug, Revisionsstelle.

Tagesregister-Nr. 31068 vom 06.09.2016 / CHE-272.666.251 / 03046371

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