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Stammdaten
Aktiengesellschaft
17.04.2013
CHF 200’000
Letzte Änderung: 16.04.2018
Löschung: 16.04.2018

Sitz

Andelfingen (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines oder mehrerer Restaurants und Take-Aways / von Imbissverkaufstellen sowie den Verkauf von Esswaren und Getränken. Die Gesellschaft kann mit jeglicher Art von Produkten sowie Dienstleistungen der Gastrobranche Handel treiben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, halten und veräussern. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die den Zweck der Gesellschaft fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-484.268.473

CH-Nummer

CH-440.3.027.162-0

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

4 Firmen mit gleichem Domizil: Thurtalstrasse 38, 8450 Andelfingen

Auskünfte
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Lixt Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 61

SHAB16.04.2018
|
Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation, in Andelfingen, CHE-484.268.473, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 7 vom 11.01.2018, Publ. 3981719). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagesregister-Nr. 13503 vom 11.04.2018 / CHE-484.268.473 / 04172469

SHAB12.01.2018
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Konkurseröffnung: 21.08.2017
  3. Konkurseinstellung: 05.01.2018
  4. Frist gem. Art. 230 Abs2 SchKG: 22.01.2018
  5. Kostenvorschuss: CHF 5'000.00
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Konkursamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03977519)
SHAB11.01.2018
|
Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Wiederruf Auflösung/Konkurs

Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation, in Andelfingen, CHE-484.268.473, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2017, Publ. 3714721). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 05.01.2018 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagesregister-Nr. 1018 vom 08.01.2018 / CHE-484.268.473 / 03981719

SHAB25.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Konkurse
- Vorläufige Konkursanzeige

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Konkurseröffnung: 21.08.2017
  3. Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Konkursamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03709599)
SHAB25.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

Quintessenz Gastronomie AG, in Andelfingen, CHE-484.268.473, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 42 vom 01.03.2017, Publ. 3376647).

Firma neu:
Quintessenz Gastronomie AG in Liquidation. Mit Urteil vom 21.08.2017 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Andelfingen über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 21.08.2017, 08.15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 29342 vom 22.08.2017 / CHE-484.268.473 / 03714721

SHAB18.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20636
  3. Gläubiger: Jungheinrich AG
    5042 Hirschthal
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 1080.00 nebst Zins zu 6 % seit 24.03.2017, Fr. 30.00 Mahn- und Telefonspesen, Fr. 50.00 Kostenvorschuss, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung Nr. 14032017 vom 14.03.2017
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 05.05.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03698633)
SHAB18.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20992
  3. Gläubiger: Oel-Pool AG
    5034 Suhr
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 1973.65 nebst Zins zu 5 % seit 01.04.2017, Fr. 1835.30 nebst Zins zu 5 % seit dem 29.04.2017, Fr. 313.20 nebst Zins zu 5 % seit 01.06.2017 Fr. 10.00 Mahngebühr, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung Nr. 1778698 vom 28.02.2017, Rechnung Nr. 1789204 vom 31.03.2017 und Rechnung Nr. 1798153 vom 30.04.2017
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 16.06.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03696187)
SHAB10.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 21061
  3. Gläubiger: EOS Schweiz AG
    8058 Zürich
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 17187.85 nebst Zins zu 5 % seit 13.06.2017, Fr. 142.60 Verzugsins bis 12.06.2017 mittlerer Verfall, Fr. 100.00 Nebenforderungen, Fr. 1374.10 Verzugsschaden gem. Art. 106 OR, Fr. 15.00 Bonitätsprüfungsspesen, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Zedierte Forderung Swisscom (Schweiz) AG Anschluss ALL:BAC6957030
    ALL:BAC6490236, ALL:BAC 6492638 Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 21.06.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03689093)
SHAB04.08.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20899
  3. Gläubiger: Kreuzgarage Schaffhausen AG
    8207 Schaffhausen
  4. Vertreter: Easymonitoring AG
    6304 Zug
  5. Bemerkung: Forderung: Fr. 8118.00 nebst Zins zu 5 % seit 21.01.2017, Fr. 825.00 Verzugsschaden, 20.00 Bonitätsprüfung, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung 10124156 vom 16.12.2016 CHF 6054.35; Rechnung 10254792 vom 20.1.2016 CHF 218.80; Rechnung 10124221 vom 13.01.2017 CHF 1844.85, Anwendung des mittleren Verfalles für die Berechnung des Verziugszinses.
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 09.06.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03647285)
SHAB07.07.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20405
  3. Gläubiger: Zweifel Vinarium GC AG
    8049 Zürich
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 38276.75 zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung Nr. 4025 575/4026 096/ 4026 469/4026 532/4025 533/4026 5/85
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 07.04.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03612637)
SHAB07.07.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20754
  3. Gläubiger: H. Krach's Erben AG
    8105 Regensdorf
  4. Vertreter: Collecta AG
    6302 Zug
  5. Bemerkung: Forderungen:
    Fr . 2307.00 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017,
    Fr . 1971.85 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017,
    Fr . 530.50 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017
    Fr . 16164.40 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017
    Fr . 11969.75 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017
    Fr . 11969.75 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017
    Fr . 27302.90 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2017
    zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund:
    Verzugsschaden
    Warenlieferung Nr. 90103813 vom 11.01.2017
    Warenlieferung Nr. 90103746 vom 09.01.2017
    Warenlieferung Nr. 90103577 vom 04.01.2017
    Warenlieferung Nr. 90103436 vom 30.12.2016
    Warenlieferung Nr. 90103155 vom 23.12.2016
    Warenlieferung Nr. 90102341 vom 14.12.2016
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 26.05.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
    Betreibungsamt Andelfingen
    8450 Andelfingen
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03610065)
SHAB07.07.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20782
  3. Gläubiger: Kreis AG
    9016 St. Gallen
  4. Vertreter: Kreisbüro Ostschweiz und FL Creditreform Egeli St. Gallen AG
    9001 St. Gallen
  5. Bemerkung: Forderung: Fr. 12304.20 nebst Zins zu 6 % seit 27.02.2017, Fr. 18.90 Nebenforderung und Fr. 990.00 Umtriebsspesen gem. Art. 106 OR, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: diverse Rechnungen vom 20.01.2017 bis 02.02.2017
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 26.05.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
    Betreibungsamt Andelfingen
    8450 Andelfingen
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03610059)
SHAB07.07.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20612
  3. Gläubiger: Witzig The Office Company AG
    8501 Frauenfeld
  4. Vertreter: Kreisbüro Ostschweiz und FL Creditreform Egeli St. Gallen AG
    9001 St. Gallen
  5. Bemerkung: Forderung: Fr. 26675.10 nebst Zins zu 6 % seit 19.01.2017, Fr. 33.90 Nebenforderung und Fr. 1702.00 Umtriebsspesen gem. Art. 106 OR, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: diverse Rechnungen vom 19.12.2016 und 27.01.2017
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 05.05.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
    Betreibungsamt Andelfingen
    8450 Andelfingen
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03609891)
SHAB30.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20472
  3. Gläubiger: Obrecht Technologie AG
    8957 Spreitenbach
  4. Bemerkung: Forderung: Fr. 5772.60.00 nebst Zins zu 5 % seit 06.03.2017, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung Nr. 624554
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 28.04.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03597561)
SHAB30.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 21061
  3. Gläubiger: EOS Schweiz AG "A"
    8060 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 17'187.85 nebst 5,00% Zinsen seit 13.06.2017CHF 142.60 CHF 100.00 CHF 1'374.10 CHF 15.00
    Zusätzliche Kosten: zzgl. Betreibungs- und Publikationskosten

    Forderungsgrund: Fr. 17187.85 zzgl. 5 % Zins seit 13.06.2017 für Zedierte Forderung Swisscom (Schweiz) AG, Anschluss ALL:BAC6957030, 6490236 und 6492638
    Fr. 142.60 Verzugszins bis 12.06.2017 mittlerer Verfall
    Fr. 100.00 Nebenforderung
    Fr. 1374.10 Verzugsschaden
    Fr. 15.00 Bonitätsprüfung
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03597555)
SHAB23.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 21029
  3. Gläubiger: Blattner AG
    8008 Zürich
  4. Forderung:
    CHF 4'550.00 nebst 5,00% Zinsen seit 22.10.2016
    Zusätzliche Kosten: zzgl. Betreibungs- und Publikationskosten

    Forderungsgrund: 12.10.2016 Rechnung 50365 Kauf Kaffeemanschine
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03589133)
SHAB23.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 21001
  3. Gläubiger: Kanton Zürich
  4. Vertreter: Rechnungswesen Strassenverkehrsamt des Kts. Zürich
    8036 Zürich
  5. Forderung:
    CHF 429.50 nebst 5,00% Zinsen seit 28.04.2017
    Zusätzliche Kosten: zzgl. Betreibungs- und Publikationskosten

    Forderungsgrund: 2. Mahnung/Verfügung 1-17 vom 18.04.2017
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03583317)
SHAB16.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Gläubiger: ROTOR LIPS AG
    3661 Uetendorf
  3. Bemerkung: Forderung: Fr. 2916.00 nebst Zins zu 5 % seit 22.01.2017, Fr. 70.00 Mahnspesen, zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten.
    Forderungsurkunde/Forderungsgrund: Rechnung Nr. 1610373 vom 23.12.2016
    Da die Forderungen gemäss Zahlungsbefehl vom 07.04.2017 nicht beglichen worden sind, wird dem Schuldner hiermit der Konkurs angedroht. Sollte der Schuldner die angegebenen Forderungen nebst Zins und Kosten nicht innert 20 Tagen bezahlen, kann der Gläubiger beim Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
    Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu führen (Art. 17 SchKG).
    Der Schuldner ist berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung dieser Urkunde und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still (Art. 166 SchKG).
    Zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück, so kann er es nicht vor Ablauf eines Monats erneuern (Art. 167 SchKG).
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03577193)
SHAB16.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20992
  3. Gläubiger: Oel-Pool AG
    5034 Suhr
  4. Forderung:
    CHF 1'973.65 nebst 5,00% Zinsen seit 01.04.2017CHF 1'835.30 nebst 5,00% Zinsen seit 29.04.2017CHF 313.20 nebst 5,00% Zinsen seit 01.06.2017CHF 10.00
    Zusätzliche Kosten: zzgl. Betreibungs- und Publikationskosten

    Forderungsgrund: Fr. 1973.65 Rechnung Nr. 1778698 vom 28.02.2017
    Fr. 1835.30 Rechnung Nr. 1789204 vom 31.03.2017
    Fr. 313.20 Rechnung Nr. 1798153 vom 30.04.2017
    Fr. 10.00 Mahngebühr
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03577501)
SHAB16.06.2017
|
Quintessenz Gastronomie AG

Grund: Schuldbetreibungen
- Zahlungsbefehle

    Hinweis: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

  1. Schuldner/in:
    Quintessenz Gastronomie AG
    Adresse:
    Thurtalstrasse 38
    8450 Andelfingen
  2. Zahlungsbefehl Nr.: 20989
  3. Gläubiger: ROTOR LIPS AG
    3661 Uetendorf
  4. Forderung:
    CHF 11'642.95 nebst 5,00% Zinsen seit 05.02.2017CHF 100.00
    Zusätzliche Kosten: zzgl. Betreibungs- und Publikationskosten

    Forderungsgrund: Fr. 11642.95 Rechnung Nr. 1610644 vom 06.01.2017
    Fr. 100.00 Mahnspesen
Betreibungsamt Andelfingen
8450 Andelfingen

(03577187)
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