Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 30.04.1981
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 20.04.2022
Löschung: 20.04.2022

Sitz

Willisau (LU)

Zweck

Betrieb des Hotels Adler. Mehr anzeigen

UID

CHE-101.194.918

CH-Nummer

CH-100.1.000.220-5

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Hauptgasse 42, 6130 Willisau

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB20.04.2022
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R. Bättig-Stalder

Löschung R. Bättig-Stalder

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

R. Bättig-Stalder, in Willisau, CHE-101.194.918, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 12 vom 18.01.2006, S.12, Publ. 3201126). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 76 vom 20.04.2022
Tagesregister: 3436 vom 13.04.2022
Meldungsnummer: HR03-1005454018
Kantone: LU

SHAB16.02.2022
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R. Bättig-Stalder

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV R. Bättig-Stalder

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

R. Bättig-Stalder
Hauptgasse 42
6130 Willisau

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 08.12.2021, 09.12.2021 und 10.12.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.




Verfügung
1. Das Einzelunternehmen R. Bättig-Stalder, mit Sitz in Willisau (CHE-101.194.918), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002874
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB10.12.2021
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R. Bättig-Stalder

Aufforderung nach HregV 2021 R. Bättig-Stalder

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
R. Bättig-Stalder
Hauptgasse 42
6130 Willisau

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 241 vom 10.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004989
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB09.12.2021
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R. Bättig-Stalder

Aufforderung nach HregV 2021 R. Bättig-Stalder

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
R. Bättig-Stalder
Hauptgasse 42
6130 Willisau

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 240 vom 09.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004950
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB08.12.2021
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R. Bättig-Stalder

Aufforderung nach HregV 2021 R. Bättig-Stalder

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
R. Bättig-Stalder
Hauptgasse 42
6130 Willisau

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 239 vom 08.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004899
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB18.01.2006
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R. Bättig-Stalder

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Sitz neu
- Domizil neu

R. Bättig-Stalder, bisher in Willisau Stadt, CH-100.1.000.220-5, Betrieb des Hotels Adler, Einzelfirma (SHAB Nr. 97 vom 30. 04. 1981, S. 1359).

Sitz neu:
Willisau. [Gemeindefusion per 01.01.2006].

Tagebuch Nr. 538 vom 12.01.2006
(03201126/CH10010002205)

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