Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 04.01.1995
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 03.11.2003
Löschung: 03.11.2003

Sitz

Langrickenbach (TG)

Zweck

UID

CHE-107.081.508

CH-Nummer

CH-440.1.010.444-0

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

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Publikationen

Publikationen

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SHAB03.11.2003
|
R. Klarer

Grund: Handelsregister (Löschungen)

R. Klarer, in Langrickenbach, Käserei und Schweinemast, Einzelfirma (SHAB Nr. 2 vom 04. 01. 1995, S. 40). Mit Verfügung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom 03.10.2003 wurde der Nachlassvertrag vom 12.08.2003 bestätigt. Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Die Firma wird von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 3727 vom 28.10.2003
(01241212/CH44010104440)

SHAB19.03.2003
|
R. Klarer

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    R. Klarer
    Adresse:
    8585 Langrickenbach
  2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis 07.09.2003
  3. Prov. Sachwalter: René Bock, c/o Thalmann Treuhand AG, Markplatz 3, 8570 Weinfelden.
  4. Bemerkung: Datum der definitiven Nachlassstundungsbewilligung durch das Bezirksgericht Kreuzlingen: 5. März 2003.
    Die Ernennung des Sachwalters kann innert 10 Tagen seit Veröffentlichung mit Beschwerde an das Thurgauer Obergericht in Frauenfeld angefochten werden.
    Eingabefrist für die Forderungen (gemäss Art. 300 SchKG): 20 Tage ab Publikation im SHAB (Empfangnahme durch die schweizerische Post).
    Die vom Bezirksgericht Kreuzlingen mit Verfügung vom 19. Februar 2003 bewilligte provisorische Nachlassstundung wird durch die am 5. März 2003 verfügte definitive Nachlassstundung im Sinne von Art. 295 SchKG abgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 19. Februar 2003, mit gesonderter Zinsberechnung, unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Rechnungskopien, Schuldscheine usw.) innerhalb der Eingabefrist beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
    Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter unter Beilage der entsprechenden Beweismittel mitzuteilen.
    Gläubigerversammlung: Ort und Zeit der Gläubigerversammlung und der Aktenauflage werden später bekanntgegeben.

    Thalmann Treuhand AG
    8570 Weinfelden
(00905696)
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