Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 30.06.2010
Stammdaten
Einzelunternehmen
24.06.2010
Letzte Änderung: 11.04.2023
Löschung: 11.04.2023

Sitz

Glarus Süd (GL)

Zweck

Führung und Betrieb eines Verlages für Reiseführer. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.782.949

CH-Nummer

CH-160.1.005.087-5

Handelsregisteramt

Kanton Glarus

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Klausenstrasse 4, 8783 Linthal

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB11.04.2023
|
Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Löschung Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, in Glarus Süd, CHE-115.782.949, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 77 vom 19.04.2011, S.0, Publ. 6128816). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 69 vom 11.04.2023
Tagesregister: 337 vom 04.04.2023
Meldungsnummer: HR03-1005720234
Kantone: GL

SHAB21.02.2023
|
Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Reise Info Verlag - Reinhold Bitz
Klausenstrasse 4
8783 Linthal

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 13.01.2023, 16.01.2023 und 17.01.2023



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Reise Info Verlag – Reinhold Bitz wird von Amtes wegen gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Reise Info Verlag – Reinhold Bitz, in Glarus Süd, CHE-115.782.949, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 77 vom 19.04.2011, Publ. 6128816). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 100.00 werden Reinhold Martin Bitz, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 100.00 ist einstweilen uneinbringlich.
5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Glarus
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 23.03.2023

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Glarus
Spielhof 6
8750 Glarus

SHAB: 36 vom 21.02.2023
Meldungsnummer: BH07-0000003633
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus
Kantone: GL
SHAB17.01.2023
|
Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister des Kantons Glarus

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister des Kantons Glarus
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus

Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).
- F. Müller, Vertretungen, Glarus (CHE-110.424.520)
- Rudolf Spälti, Glarus (CHE-110.424.632)
- Lanaia, Glarus Nord (CHE-110.592.821)
- Docupress, Ingeborg Krättli, Glarus Nord (CHE-108.760.138)
- Viatec Consulting Krause, Glarus Nord (CHE-112.781.971)
- Antonio Stellato, Glarus Nord (CHE-104.198.539)
- Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, Glarus Süd (CHE-115.782.949)

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.02.2023

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Glarus,
Zwinglistrasse 6,
8750 Glarus

SHAB: 11 vom 17.01.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 13.01.2023, SHAB - 16.01.2023, SHAB - 17.01.2023
Meldungsnummer: BH05-0000007528
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus
Kantone: GL
SHAB16.01.2023
|
Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister des Kantons Glarus

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister des Kantons Glarus
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus

Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).
- F. Müller, Vertretungen, Glarus (CHE-110.424.520)
- Rudolf Spälti, Glarus (CHE-110.424.632)
- Lanaia, Glarus Nord (CHE-110.592.821)
- Docupress, Ingeborg Krättli, Glarus Nord (CHE-108.760.138)
- Viatec Consulting Krause, Glarus Nord (CHE-112.781.971)
- Antonio Stellato, Glarus Nord (CHE-104.198.539)
- Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, Glarus Süd (CHE-115.782.949)

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.02.2023

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Glarus,
Zwinglistrasse 6,
8750 Glarus

SHAB: 10 vom 16.01.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 13.01.2023, SHAB - 16.01.2023, SHAB - 17.01.2023
Meldungsnummer: BH05-0000007527
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus
Kantone: GL
SHAB13.01.2023
|
Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregister des Kantons Glarus

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregister des Kantons Glarus
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus

Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).
- F. Müller, Vertretungen, Glarus (CHE-110.424.520)
- Rudolf Spälti, Glarus (CHE-110.424.632)
- Lanaia, Glarus Nord (CHE-110.592.821)
- Docupress, Ingeborg Krättli, Glarus Nord (CHE-108.760.138)
- Viatec Consulting Krause, Glarus Nord (CHE-112.781.971)
- Antonio Stellato, Glarus Nord (CHE-104.198.539)
- Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, Glarus Süd (CHE-115.782.949)

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 16.02.2023

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Glarus,
Zwinglistrasse 6,
8750 Glarus

SHAB: 9 vom 13.01.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 13.01.2023, SHAB - 16.01.2023, SHAB - 17.01.2023
Meldungsnummer: BH05-0000007526
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Glarus
Kantone: GL
SHAB19.04.2011
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Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, in Linthal, CH-160.1.005.087-5, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 124 vom 30.06.2010, S. 13, Publ. 5701970).

Sitz neu:
Glarus Süd. Infolge Fusion per 01.01.2011 der bisherigen Gemeinden Mitlödi, Schwändi, Sool, Schwanden, Haslen, Luchsingen, Betschwanden, Rüti, Braunwald, Linthal, Engi, Matt und Elm zur Einheitsgemeinde Glarus Süd, musste als neuer Sitz die neue politische Gemeinde Glarus Süd von Amtes wegen im Handelsregister eingetragen werden.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bitz, Reinhold Martin, deutscher Staatsangehöriger, in Linthal (Glarus Süd), Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Linthal].

Tagebuch Nr. 734 vom 14.04.2011
(06128816/CH16010050875)

SHAB30.06.2010
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Reise Info Verlag - Reinhold Bitz

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Reise Info Verlag - Reinhold Bitz, in Linthal, CH-160.1.005.087-5, Klausenstrasse 4, 8783 Linthal, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Führung und Betrieb eines Verlages für Reiseführer.

Eingetragene Personen:
Bitz, Reinhold Martin, deutscher Staatsangehöriger, in Linthal, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 536 vom 24.06.2010
(05701970/CH16010050875)

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