Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 30.06.1995
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 19.04.2022
Löschung: 19.04.2022

Sitz

Beromünster (LU)

Zweck

Betrieb eines Steuerberatungs- und Treuhandbüros. Mehr anzeigen

UID

CHE-100.508.397

CH-Nummer

CH-100.1.001.930-8

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Dorfstrasse 25, 6222 Gunzwil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB19.04.2022
|
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Löschung René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro, in Beromünster, CHE-100.508.397, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 34 vom 19.02.2009, S.13, Publ. 4888642). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 75 vom 19.04.2022
Tagesregister: 3377 vom 12.04.2022
Meldungsnummer: HR03-1005452634
Kantone: LU

SHAB16.02.2022
|
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro
Dorfstrasse 25
6222 Gunzwil

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 08.12.2021, 09.12.2021 und 10.12.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.




Verfügung
1. Das Einzelunternehmen René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro, mit Sitz in Beromünster (CHE-100.508.397), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 18.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002853
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB10.12.2021
|
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Aufforderung nach HregV 2021 René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro
Dorfstrasse 25
6222 Gunzwil

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 241 vom 10.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004995
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB09.12.2021
|
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Aufforderung nach HregV 2021 René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro
Dorfstrasse 25
6222 Gunzwil

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 240 vom 09.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004956
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB08.12.2021
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René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Aufforderung nach HregV 2021 René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro
Dorfstrasse 25
6222 Gunzwil

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 239 vom 08.12.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.12.2021, SHAB - 09.12.2021, SHAB - 10.12.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004893
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB19.02.2009
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René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Sitz neu
- Domizil neu

René Kuster Steuerberatungs- und Treuhandbüro, bisher in Gunzwil, CH-100.1.001.930-8, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 125 vom 30. 06. 1995, S. 3662).

Sitz neu:
Beromünster. [Gemeindefusion per 01.01.2009].

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kuster, René, von Zürich und Eschenbach SG, in Beromünster, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Gunzwil].

Tagebuch Nr. 1441 vom 13.02.2009
(04888642/CH10010019308)

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