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Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 25.01.2016
Sekretär des Verwaltungsrates (nicht Mitglied) und Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 23.07.2009
Vorsitzender der Geschäftsleitung / CEO Kollektivunterschrift zu zweien 29.09.2017
Kollektivunterschrift zu zweien 23.06.2022
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 21.12.2023
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 21.12.2023
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 21.12.2023

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
Letzte Änderung: 21.12.2023

Sitz

Luterbach (SO)

Zweck

Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Grundstücke erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Schaffung von langfristigem, nachhaltigem Wert an. Mehr anzeigen

UID

CHE-103.491.617

CH-Nummer

CH-251.3.000.451-9

Handelsregisteramt

Kanton Solothurn

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

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Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 99

SHAB19.02.2024
|
Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
11.03.2024, 08:30 Uhr
Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach

Traktanden

Einladung, Traktanden und Hinweise zur ordentlichen Generalversammlung der Schaffner Holding AG vom 11. März 2024. 

Detaillierte Informationen gemäss beigefügtem PDF-Dokument. 






SHAB: 34 vom 19.02.2024
Meldungsnummer: UP04-0000005812
Meldestelle: Bär & Karrer AG
Kantone: ZG, SO
SHAB09.01.2024
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Schaffner Holding AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH
Mühlenstrasse 26
8200 Schaffhausen

Vertreten durch
Dr. Mariel Hoch, und/oder Dr. Ralph Malacrida, und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich

Beklagte Partei
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mariel Hoch und/oder Dr. Ralph Malacrida und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, (CHE-103.491.617), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:

  1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 32.50 (Valorennummer 906209) für kraftlos zu erklären.
  2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten.

Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, seit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots am 14. Dezember 2023 98.7% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Schaffner Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

Obergericht des Kantons Solothurn.



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn

SHAB: 5 vom 09.01.2024
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.01.2024, SHAB - 08.01.2024, SHAB - 09.01.2024
Meldungsnummer: FM11-0000000030
Meldestelle: Obergericht des Kantons Solothurn
Kantone: SO
SHAB08.01.2024
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Schaffner Holding AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH
Mühlenstrasse 26
8200 Schaffhausen

Vertreten durch
Dr. Mariel Hoch, und/oder Dr. Ralph Malacrida, und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich

Beklagte Partei
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mariel Hoch und/oder Dr. Ralph Malacrida und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, (CHE-103.491.617), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:

  1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 32.50 (Valorennummer 906209) für kraftlos zu erklären.
  2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten.

Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, seit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots am 14. Dezember 2023 98.7% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Schaffner Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

Obergericht des Kantons Solothurn.



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn

SHAB: 4 vom 08.01.2024
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.01.2024, SHAB - 08.01.2024, SHAB - 09.01.2024
Meldungsnummer: FM11-0000000029
Meldestelle: Obergericht des Kantons Solothurn
Kantone: SO
SHAB05.01.2024
|
Schaffner Holding AG

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH
Mühlenstrasse 26
8200 Schaffhausen

Vertreten durch
Dr. Mariel Hoch, und/oder Dr. Ralph Malacrida, und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich

Beklagte Partei
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 erhob die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH, Mühlenstrasse 26, 8200 Schaffhausen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mariel Hoch und/oder Dr. Ralph Malacrida und/oder RA Dominic Leu, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Schaffner Holding AG, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, (CHE-103.491.617), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:

  1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 32.50 (Valorennummer 906209) für kraftlos zu erklären.
  2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten.

Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, seit dem Vollzug des öffentlichen Kaufangebots am 14. Dezember 2023 98.7% der Stimmrechte der Schaffner Holding AG. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt.

Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Schaffner Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären.

Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

Obergericht des Kantons Solothurn.



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 30 Tag(e)

Anmeldestelle
Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn

SHAB: 3 vom 05.01.2024
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 05.01.2024, SHAB - 08.01.2024, SHAB - 09.01.2024
Meldungsnummer: FM11-0000000028
Meldestelle: Obergericht des Kantons Solothurn
Kantone: SO
SHAB21.12.2023
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2023, Publ. 1005656453).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Heusser, Markus, von Russikon, in Greifensee, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Buhofer, Philipp, von Reinach (AG), in Cham, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pegam, Gerhard, österreichischer Staatsangehöriger, in München (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tranel, Andrea, deutsche Staatsangehörige, in Kirchlindach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Barksdale, Harold Gregory, amerikanischer Staatsangehöriger, in West Chester, Pennsylvania (US), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Casparis, Jörg, von Thusis, in Buchberg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schmidt, Christian, von Zürich, in St. Gallen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 248 vom 21.12.2023
Tagesregister: 6067 vom 18.12.2023
Meldungsnummer: HR02-1005917102
Kantone: SO

SHAB17.11.2023
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Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
07.12.2023, 10:00 Uhr
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Traktanden

Luterbach, 16. November 2023


Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung der Schaffner Holding AG


Datum: Donnerstag, 7. Dezember 2023, 10:00 Uhr, Türöffnung 09:30 Uhr

Ort: Landhaus Solothurn, Landhausquai 4, 4500 Solothurn


Traktanden

  1. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  2. Wahlen
  3. Genehmigung der Anpassung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zum Vollzug des Öffentlichen Angebots
  4. Dekotierung der Aktien der Schaffner Holding AG von der SIX Swiss Exchange AG




SHAB: 224 vom 17.11.2023
Meldungsnummer: UP04-0000005668
Meldestelle: Dynamics Group AG
Kantone: ZH, SO
SHAB19.01.2023
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Zweck neu, Statutenänderung

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 120 vom 23.06.2022, Publ. 1005502829).

Statutenänderung:
10.01.2023.

Zweck neu:
Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Grundstücke erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Schaffung von langfristigem, nachhaltigem Wert an.

Mitteilungen neu:
Mitteilungen an die Namenaktionäre können in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (auch elektronisch), an ihre der Gesellschaft zuletzt angegebenen Kontaktangabe erfolgen.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Kaufmann, Urs, von Triengen, in Rapperswil-Jona, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Heusser, Markus, von Russikon, in Greifensee, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 13 vom 19.01.2023
Tagesregister: 298 vom 16.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005656453
Kantone: SO

SHAB16.12.2022
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Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
10.01.2023, 17:00 Uhr
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Traktanden

Luterbach, 15. Dezember 2022


Einladung zur 27. ordentlichen Generalversammlung der Schaffner Holding AG


Datum: Dienstag, 10. Januar 2023, 17.00 Uhr, Tu¨röffnung 16.30 Uhr

Ort: Landhaus Solothurn, Landhausquai 4, 4500 Solothurn


Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrechnung 2021/22 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle
  2. Beschlussfassung u¨ber die Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschu¨ttung einer ordentlichen Dividende, Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschu¨ttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen
  3. Entlastung der verantwortlichen Organe
  4. Wahlen
  5. Vergütungen
  6. Statutenänderungen




SHAB: 245 vom 16.12.2022
Meldungsnummer: UP04-0000004709
Meldestelle: Dynamics Group AG
Kantone: ZH, SO
SHAB23.06.2022
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 37 vom 23.02.2021, Publ. 1005107750).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Puddu, Patrick, italienischer Staatsangehöriger, in Solothurn, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Brossard, Marc, von Saignelégier, in Büren an der Aare, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 120 vom 23.06.2022
Tagesregister: 2753 vom 20.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005502829
Kantone: SO

SHAB17.12.2021
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Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
11.01.2022, 16:00 Uhr
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Traktanden

Luterbach, 16. Dezember 2021

Anordnung der Gesellschaft zur ordentlichen Generalversammlung vom 11. Januar 2022: Keine persönliche Teilnahme und Ausübung der Rechte durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

Aufgrund der angespannten und unsicheren Lage hat der Verwaltungsrat festgelegt, dass die ordentliche Generalversammlung vom 11. Januar 2022 gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) vom 19. Juni 2020 (in der Fassung vom 4. Dezember 2021) ohne physische Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abgehalten wird. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie daher, im Voraus schriftlich oder elektronisch abzustimmen.

Bitte entnehmen Sie der Einladung unter „Verschiedenes“, wie Sie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und instruieren und wie Sie über Angelegenheiten der Gesellschaft Fragen stellen können.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Für den Verwaltungsrat

Urs Kaufmann
Präsident des Verwaltungsrats



SHAB: 246 vom 17.12.2021
Meldungsnummer: UP04-0000003779
Meldestelle: Dynamics Group AG
Kantone: ZH, SO
SHAB23.02.2021
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 42 vom 02.03.2020, Publ. 1004842370).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wechsler, Georg, von Wolhusen, in Luzern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Tranel, Andrea, deutsche Staatsangehörige, in Kirchlindach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 37 vom 23.02.2021
Tagesregister: 891 vom 18.02.2021
Meldungsnummer: HR02-1005107750
Kantone: SO

SHAB16.12.2020
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Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
12.01.2021, 16:00 Uhr
Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Traktanden

?

Luterbach, 15. Dezember 2020


Anordnung der Gesellschaft zur ordentlichen Generalversammlung vom 12. Januar 2021: Keine persönliche Teilnahme und Ausübung der Rechte ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.


Gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) vom 19. Juni 2020 (in der Fassung vom 3. November 2020) hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffner Holding AG ihre Rechte an der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Januar 2021 ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können.


Bitte entnehmen Sie der Einladung unter „Verschiedenes“, wie Sie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und instruieren können.


Wir danken für Ihr Verständnis.


Für den Verwaltungsrat


Urs Kaufmann
Präsident des Verwaltungsrats



SHAB: 245 vom 16.12.2020
Meldungsnummer: UP04-0000002639
Meldestelle: Dynamics Group AG
Kantone: ZH, SO
SHAB02.03.2020
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 28 vom 11.02.2020, Publ. 1004827205).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Wechsler, Georg, von Wolhusen, in Luzern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Uster].

SHAB: 42 vom 02.03.2020
Tagesregister: 932 vom 26.02.2020
Meldungsnummer: HR02-1004842370
Kantone: SO

SHAB11.02.2020
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 213 vom 04.11.2019, Publ. 1004751603).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Thoma, Dr. Suzanne, von Cham, in Zug, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 28 vom 11.02.2020
Tagesregister: 598 vom 06.02.2020
Meldungsnummer: HR02-1004827205
Kantone: SO

SHAB18.12.2019
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Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11e
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
14.01.2020, 17:00 Uhr
Landhaus Solothurn
Landhausquai 4
4500 Solothurn

Traktanden

1. Genehmigung der Jahresrechnung und der konsolidierten Jahresrechnung 2018/19 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, die Jahresrechnung und die konsolidierte Jahresrechnung 2018/19 zu genehmigen sowie die Berichte der Revisionsstelle entgegenzunehmen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung einer ordentlichen Dividende, Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat schlägt für das Geschäftsjahr 2018/19 eine Gesamtausschüttung an die Aktionäre von total CHF 5.00 brutto (CHF 4.13 netto) je dividendenberechtigte Namenaktie vor. Diese setzt sich zusammen aus einer ordentlichen Dividende aus dem Bilanzgewinn von CHF 2.50 brutto je dividendenberechtigte Namenaktie (CHF 1.63 netto nach Abzug von 35 % Verrechnungssteuer) (siehe Traktandum 2.1) sowie einer verrechnungssteuerfreien Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven in Höhe von CHF 2.50 je dividendenberechtigte Namenaktie (siehe Traktandum 2.2).

2.1 Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung einer ordentlichen Dividende

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns und Ausschüttung einer ordentlichen Dividende:

  • Gewinnvortrag: CHF 25'119'000
  • Jahresgewinn: CHF 1'681'000
  • Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung: CHF 26'800'000
  • Zuweisung an die gesetzlichen Reserven: CHF 0
  • Ausschüttung CHF 2.50 je dividendenberechtigte Namenaktie: CHF -1'581'000*
  • Vortrag auf neue Rechnung: CHF 25'219'000

2.2 Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und folgende verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen:

  • Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen des Vorjahrs: CHF 0
  • Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen): CHF 1'581'000*
  • Ausschüttung CHF 2.50 je dividendenberechtigte Namenaktie: CHF -1'581'000* (verrechnungssteuerfrei)
  • Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen auf neue Rechnung: CHF 0

Bei Gutheissung der Anträge gemäss den Traktanden 2.1 und 2.2 wird die gesamte Ausschüttung in Höhe von total CHF 4.13 netto je dividendenberechtigte Namenaktie ab dem 20. Januar 2020 ausbezahlt.

* Sämtliche Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, sind nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien kann sich durch Veränderungen in der Anzahl der Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, erhöhen oder verringern. Die maximale Anzahl dividendenberechtigter Aktien beträgt 635'940. Der maximale Gesamtbetrag der Ausschüttung beträgt somit insgesamt CHF 3'179'700.

3. Entlastung der verantwortlichen Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

4. Wahlen

4.1 Wiederwahlen Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident

a. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

c. Wiederwahl Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

d. Wiederwahl Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

Frau Suzanne Thoma, Mitglied des Verwaltungsrats und des Vergütungsausschusses, stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl.

4.2 Wiederwahlen Mitglieder des Vergütungsausschusses

a. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.3 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtsanwalt und Notar, Solothurn, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.4 Wiederwahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der BDO AG, Solothurn, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/20.

5. Vergütungen

5.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2018/19 im Rahmen einer nicht bindenden Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Die Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2018/19 ist rein konsultativ. Der Vergütungsbericht findet sich als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2018/19.

5.2 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 500'000 der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu genehmigen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine fixe Vergütung in bar sowie eine feste Anzahl gesperrter Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem Schlusskurs vom 29. November 2019. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich der Verwaltungsrat nach der Generalversammlung aus vier Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden Sie im Vergütungsbericht.

5.3 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020/21

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 3'500'000 der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020/21 zu genehmigen.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine fixe und eine variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht im Wesentlichen aus einer erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung in bar und einer langfristigen Vergütung in Form von gesperrten Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem Schlusskurs vom 29. November 2019. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2020/21 aus einem CEO und fünf weiteren Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung finden Sie im Vergütungsbericht.

Verschiedenes

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2018/19 mit Jahresrechnung und konsolidierter Jahresrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle liegen ab dem 17. Dezember 2019 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach, auf. Der Geschäftsbericht 2018/19 ist auch online verfügbar und kann auf der Investoren-Website der Schaffner Holding AG unter www.schaffner-ir.com/de/berichte heruntergeladen werden.

Zutrittskarten und Stimmberechtigung

Aktionäre, die bis am 7. Januar 2020 (Stichtag) im Aktienregister eingetragen werden, erhalten mit der Einladung einen Antwortschein. Mit diesem Antwortschein können Zutrittskarten beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, angefordert werden. Vom 8. Januar 2020 bis und mit 14. Januar 2020 ist das Aktienregister für Eintragungen gesperrt. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Bei einem teilweisen Verkauf muss die zugestellte Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung bei der Eingangskontrolle umgetauscht werden.

Stellvertretung und Vollmacht

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

a) Durch eine bevollmächtigte Person: Die Vollmacht ist auf der vom Aktionär bestellten Zutrittskarte auszufüllen und dem Bevollmächtigten zu übergeben.

b) Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtsanwalt und Notar, Biberiststrasse 16, Postfach 621, 4500 Solothurn: Zur Vollmachtserteilung genügt der Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Für die Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann das Instruktionsformular auf der Rückseite des der Einladung beiliegenden Antwortscheins verwendet werden. Mit Unterzeichnung des Antwortscheins wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermächtigt, den Anträgen des Verwaltungsrats zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.

Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen durch elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.sherpany.com/schaffner beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 12. Januar 2020, 23.59 Uhr MEZ, möglich.

Aktionäre, die bereits auf Sherpany registriert sind und sich durch eine bevollmächtigte Person gemäss Buchstabe a) vertreten lassen möchten, haben die Zutrittskarte direkt beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, anzufordern.

Luterbach, 17. Dezember 2019

Schaffner Holding AG

Namens des Verwaltungsrats

Urs Kaufmann

Präsident des Verwaltungsrats


Bemerkungen
Türöffnung 16.30 Uhr

SHAB: 245 vom 18.12.2019
Meldungsnummer: UP04-0000001443
Meldestelle: LUTZ Public Relations GmbH
Kantone: ZH, SO
SHAB04.11.2019
|
Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2019, Publ. 1004626405).

Domizil neu:
Nordstrasse 11e, 4542 Luterbach.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Puddu, Patrick, italienischer Staatsangehöriger, in Solothurn, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 213 vom 04.11.2019
Tagesregister: 4823 vom 30.10.2019
Meldungsnummer: HR02-1004751603
Kantone: SO

SHAB09.05.2019
|
Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2019, Publ. 1004548771).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ledermann, Kurt, von Madiswil, in Solothurn, Sekretär des Verwaltungsrates (nicht Mitglied) und Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Herren, Christian, von Zürich, in Oberwil bei Büren, Sekretär des Verwaltungsrates (nicht Mitglied) und Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

SHAB: 89 vom 09.05.2019
Tagesregister: 2137 vom 06.05.2019
Meldungsnummer: HR02-1004626405
Kantone: SO

SHAB23.01.2019
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Schaffner Holding AG

Mutation Schaffner Holding AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Schaffner Holding AG, in Luterbach, CHE-103.491.617, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 38 vom 23.02.2018, Publ. 4074779).

Statutenänderung:
15.01.2019. Streichung der Statutenbestimmung über die mit Ermächtigungsbeschluss vom 12.01.2016 eingeführte genehmigte Kapitalerhöhung infolge Ablaufs der zeitlichen Befristung. [Die Bestimmung über die bedingte Kapitalerhöhung ist aufgehoben, da bis zum heutigen Zeitpunkt weder Options- noch Wandelrechte ausgegeben wurden.] [gestrichen: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 12.01.2012 den Beschluss über die Einführung einer bedingten Kapitalerhöhung vom 02.06.1998 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst.]. [gestrichen: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 12.01.2016 den Beschluss über die Einführung einer bedingten Kapitalerhöhung vom 02.06.1998 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst.]. [gestrichen: Die Generalversammlung hat mit Beschluss vom 14.01.2014 den Beschluss über die Einführung einer bedingten Kapitalerhöhung vom 02.06.1998 gemäss näherer Umschreibung in den Statuten angepasst.]

SHAB: 15 vom 23.01.2019
Tagesregister: 403 vom 18.01.2019
Meldungsnummer: HR02-1004548771
Kantone: SO

SHAB21.12.2018
|
Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
15.01.2019, 17:00 Uhr
Landhaus Solothurn, Landhausquai 4, 4500 Solothurn

Traktanden

1. Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2017/18 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2017/18 zu genehmigen sowie die Berichte der Revisionsstelle entgegenzunehmen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

2.1. Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

                                                                                                        in CHF 1'000
Gewinnvortrag                                                                                      23'040
Jahresgewinn                                                                                           2'079
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung         25'119
Zuweisung an die gesetzlichen Reserven                                                0
Vortrag auf neue Rechnung                                                          25'119

2.2. Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und folgende verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen:

                                                                                                        in CHF 1'000
Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen des Vorjahrs                  0
Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen)       4'121*
Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung CHF 6.50
je dividendenberechtigte Namenaktie*                                      –4'121*
Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen auf neue Rechnung 0

Bei Gutheissung des Antrags wird die Ausschüttung von netto CHF 6.50 pro dividendenberechtigte Aktie ab dem 21. Januar 2019 ausbezahlt.

*Sämtliche Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, sind nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien kann sich aufgrund der Ausübung von Optionen bzw. durch Veränderungen in der Anzahl der Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, erhöhen oder verringern. Die maximale Anzahl dividendenberechtigter Aktien beträgt 635'940. Der maximale Gesamtbetrag der Ausschüttung beträgt somit CHF 4'133'610.

3. Entlastung der verantwortlichen Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

4. Wahlen

4.1. Wiederwahlen Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident

a. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

c. Wiederwahl Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

d. Wiederwahl Suzanne Thoma als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Suzanne Thoma als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

e. Wiederwahl Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.2. Wiederwahlen Mitglieder des Vergütungsausschusses

a. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

c. Wiederwahl Suzanne Thoma als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Suzanne Thoma als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.3. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtsanwalt und Notar, Solothurn, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.4. Wiederwahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der BDO AG, Solothurn, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/19.

5. Statutenänderungen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Statutenänderung:

Art. 4 der Statuten der Schaffner Holding AG über das bedingte Aktienkapital sei aufzuheben, wobei die Nummerierung als Platzhalter beibehalten und folgender Text eingesetzt werden soll:

5.1. Abschaffung des bedingten Aktienkapitals

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 4 (Bedingtes Aktienkapital)

[Aufgehoben durch Beschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 15. Januar 2019.]

Ferner wird der Verwaltungsrat, voraussichtlich am 15. Januar 2019, in Anwendung von Art. 651a Abs. 2 OR die statutarische Bestimmung von Art. 4bis über die genehmigte Kapitalerhöhung mittels Beschluss aus den Statuten streichen, da die Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung abgelaufen ist.

5.2. Statutenänderungen im Zusammenhang mit der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 24, Art. 25 Abs. 2, Art. 28 und Art. 29 der Statuten der Schaffner Holding AG wie folgt zu ändern:

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 24 (Entschädigungsgrundsätze)

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine fixe Vergütung in bar sowie eine feste Anzahl gesperrter Aktien.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine fixe und eine variable Vergütung (gemäss Art. 28 der Statuten). Die variable Vergütung besteht im Wesentlichen aus einer erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung in bar (gemäss Art. 28 der Statuten) und einer langfristigen Vergütung in Form von gesperrten Aktien (gemäss Art. 29 der Statuten). Die variable Vergütung kann, basierend auf einem Zielergebnis von 100%, maximal 60% der Gesamtvergütung betragen.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 25 Abs. 2

Der Verwaltungsrat kann den jeweiligen maximalen Gesamtbetrag in einen maximalen Gesamtbetrag für fixe und einen für variable Vergütungen unterteilen und die entsprechenden Anträge der Generalversammlung separat zur Genehmigung vorlegen. Er kann die entsprechenden Anträge zudem auch in andere einzelne Vergütungselemente aufteilen und/oder mit Bezug auf andere Zeitperioden der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 28 (Grundsätze der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung)

Die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung orientiert sich zum einen Teil an den Finanzzielen des Unternehmens, zum anderen Teil an der Erreichung von persönlichen Zielen. Anhand folgender Grundsätze wird die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung festgelegt:

1) Der Ziel-Betrag für die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung ist vertraglich festgelegt. Er kann maximal 50% der fixen Vergütung betragen.

2) Bei Nichterreichen der Ziele kann die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung bis auf 0% des Ziel-Betrages sinken, bei deutlichem Übertreffen aller Ziele bis auf maximal 150% des Ziel-Betrages steigen.

3) Die Finanzziele des Unternehmens werden vom Verwaltungsrat von Jahr zu Jahr festgelegt.

4) Die persönlichen Ziele werden zu Beginn des Geschäftsjahres durch den Verwaltungsrat neu festgelegt. Es handelt sich um strategische, finanzielle und/oder individuelle Ziele. Die Zielerreichung wird vom Verwaltungsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt.

5) Die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung wird in bar entrichtet.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 29 (Grundsätze für die Zuteilung von Aktien)

Anhand folgender Grundsätze wird durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt, wie viele Aktien unter dem Mitarbeiterbeteiligungsplan der Gesellschaft den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung zugeteilt werden:

1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine feste Anzahl Aktien (leistungs- und erfolgsunabhängig) zugeteilt. 

2) Der Verwaltungsrat legt für jedes Mitglied der Geschäftsleitung eine Zielanzahl Aktien fest. Basierend auf der Beurteilung der finanziellen Situation im Unternehmen, der Fortschritte bei der Strategieumsetzung sowie der persönlichen Leistung des Mitglieds der Geschäftsleitung, legt der Verwaltungsrat nach Vorliegen des Jahresabschlusses einen individuellen Zielerreichungsfaktor fest, der einen Wert zwischen 0.5 und 1.5 betragen kann. Die effektive Anzahl der zuzuteilenden Aktien ergibt sich aus der Multiplikation der Zielanzahl Aktien mit dem individuellen Zielerreichungsfaktor.

3) Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Vergütungsausschusses die Haltefristen (mindestens drei Jahre) fest; wobei diese bei einem Kontrollwechsel oder der Liquidierung der Gesellschaft sowie bei Invalidität oder Tod dahinfallen können.

4) Die Aktien sind ab dem Zeitpunkt der effektiven Zuteilung stimm- und dividendenberechtigt.

5) Die Deckung des Mitarbeiterbeteiligungsplanes kann durch genehmigtes oder bedingtes Kapital oder eigene Aktien erfolgen.

Durch die Streichung der bisherigen Ziff. 3) des Art. 29 soll die Nummerierung entsprechend angepasst werden.

6. Vergütungen

6.1. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18 im Rahmen einer nicht bindenden Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Die Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18 ist rein konsultativ. Der Vergütungsbericht findet sich als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2017/18.

6.2. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 600'000 der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu genehmigen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine fixe Vergütung in bar sowie eine feste Anzahl gesperrter Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der letzten fünf Handelstage vor der Festlegung durch den Verwaltungsrat am 3. Dezember 2018. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich der Verwaltungsrat nach der Generalversammlung aus fünf Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden Sie im Vergütungsbericht.

6.3. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 4'000'000 der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20 zu genehmigen.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine fixe und eine variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht im Wesentlichen aus einer erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung in bar und einer langfristigen Vergütung in Form von gesperrten Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der letzten fünf Handelstage vor der Festlegung durch den Verwaltungsrat am 3. Dezember 2018. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019/20 aus einem CEO und fünf weiteren Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung finden Sie im Vergütungsbericht.


Verschiedenes

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2017/18 mit Jahresrechnung und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle liegen ab dem 18. Dezember 2018 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Nordstrasse 11, 4542 Luterbach, auf. Der Geschäftsbericht 2017/18 ist auch auf der IR-Website der Gesellschaft (www.schaffner-ir.com) verfügbar.?

?Zutrittskarten und Stimmberechtigung

Aktionäre, die bis am 8. Januar 2019 (Stichtag) im Aktienregister eingetragen werden, erhalten mit der Einladung einen Antwortschein. Mit diesem Antwortschein können Zutrittskarten beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, angefordert werden. Vom 9. Januar 2019 bis und mit 15. Januar 2019 ist das Aktienregister für Eintragungen gesperrt. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Bei einem teilweisen Verkauf muss die zugestellte Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung bei der Eingangskontrolle umgetauscht werden.

Stellvertretung und Vollmacht

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

a) Durch eine bevollmächtigte Person: Die Vollmacht ist auf der vom Aktionär bestellten Zutrittskarte auszufüllen und dem Bevollmächtigten zu übergeben. 

b) Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtanwalt und Notar, Biberiststrasse 16, Postfach 621, 4500 Solothurn: Zur Vollmachtserteilung genügt der Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Für die Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann das Instruktionsformular auf der Rückseite des der Einladung beiliegenden Antwortscheins verwendet werden. Mit Unterzeichnung des Antwortscheins wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermächtigt, den Anträgen des Verwaltungsrats zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.

Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen durch elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.sherpany.com/schaffner beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 13. Januar 2019, 23.59 Uhr MEZ, möglich. Aktionäre, die bereits auf Sherpany registriert sind und sich durch eine bevollmächtigte Person gemäss Buchstabe a) vertreten lassen möchten, haben die Zutrittskarte direkt beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, anzufordern.

Luterbach, 19. Dezember 2018

Schaffner Holding AG

Namens des Verwaltungsrats

Urs Kaufmann

Präsident des Verwaltungsrats



SHAB: 248 vom 21.12.2018
Meldungsnummer: UP04-0000000292
Meldestelle: LUTZ Public Relations GmbH
Kantone: ZH
SHAB20.12.2018
|
Schaffner Holding AG

Einladung zur Generalversammlung Schaffner Holding AG

Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter
Unterrubrik: Einladung zur Generalversammlung
Hinweis: Diese Meldung hat einen PDF-Anhang

Schaffner Holding AG
Nordstrasse 11
4542 Luterbach

Angaben zur Generalversammlung
15.01.2019, 17:00 Uhr
Landhaus Solothurn, Landhausquai 4, 4500 Solothurn

Traktanden

1. Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2017/18 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2017/18 zu genehmigen sowie die Berichte der Revisionsstelle entgegenzunehmen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

2.1. Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns:

                                                                                                        in CHF 1'000
Gewinnvortrag                                                                                      23'040
Jahresgewinn                                                                                           2'079
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung         25'119
Zuweisung an die gesetzlichen Reserven                                                0
Vortrag auf neue Rechnung                                                          25'119

2.2. Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen) in freie Reserven aus Kapitaleinlagen und folgende verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus freien Reserven aus Kapitaleinlagen:

                                                                                                        in CHF 1'000
Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen des Vorjahrs                  0
Zuweisung aus dem Agio (Reserven aus Kapitaleinlagen)       4'121*
Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung CHF 6.50
je dividendenberechtigte Namenaktie*                                      –4'121*
Vortrag freie Reserven aus Kapitaleinlagen auf neue Rechnung 0

Bei Gutheissung des Antrags wird die Ausschüttung von netto CHF 6.50 pro dividendenberechtigte Aktie ab dem 21. Januar 2019 ausbezahlt.

*Sämtliche Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, sind nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien kann sich aufgrund der Ausübung von Optionen bzw. durch Veränderungen in der Anzahl der Aktien, welche durch die Schaffner Holding AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften gehalten werden, erhöhen oder verringern. Die maximale Anzahl dividendenberechtigter Aktien beträgt 635'940. Der maximale Gesamtbetrag der Ausschüttung beträgt somit CHF 4'133'610.

3. Entlastung der verantwortlichen Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

4. Wahlen

4.1. Wiederwahlen Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident

a. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

c. Wiederwahl Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Gerhard Pegam als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

d. Wiederwahl Suzanne Thoma als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Suzanne Thoma als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

e. Wiederwahl Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Georg Wechsler als Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.2. Wiederwahlen Mitglieder des Vergütungsausschusses

a. Wiederwahl Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Philipp Buhofer als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

b. Wiederwahl Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Urs Kaufmann als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

c. Wiederwahl Suzanne Thoma als Mitglied des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Suzanne Thoma als Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.3. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtsanwalt und Notar, Solothurn, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.4. Wiederwahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der BDO AG, Solothurn, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/19.

5. Statutenänderungen

Der Verwaltungsrat beantragt folgende Statutenänderung:

Art. 4 der Statuten der Schaffner Holding AG über das bedingte Aktienkapital sei aufzuheben, wobei die Nummerierung als Platzhalter beibehalten und folgender Text eingesetzt werden soll:

5.1. Abschaffung des bedingten Aktienkapitals

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 4 (Bedingtes Aktienkapital)

[Aufgehoben durch Beschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 15. Januar 2019.]

Ferner wird der Verwaltungsrat, voraussichtlich am 15. Januar 2019, in Anwendung von Art. 651a Abs. 2 OR die statutarische Bestimmung von Art. 4bis über die genehmigte Kapitalerhöhung mittels Beschluss aus den Statuten streichen, da die Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung abgelaufen ist.

5.2. Statutenänderungen im Zusammenhang mit der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 24, Art. 25 Abs. 2, Art. 28 und Art. 29 der Statuten der Schaffner Holding AG wie folgt zu ändern:

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 24 (Entschädigungsgrundsätze)

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine fixe Vergütung in bar sowie eine feste Anzahl gesperrter Aktien.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine fixe und eine variable Vergütung (gemäss Art. 28 der Statuten). Die variable Vergütung besteht im Wesentlichen aus einer erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung in bar (gemäss Art. 28 der Statuten) und einer langfristigen Vergütung in Form von gesperrten Aktien (gemäss Art. 29 der Statuten). Die variable Vergütung kann, basierend auf einem Zielergebnis von 100%, maximal 60% der Gesamtvergütung betragen.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 25 Abs. 2

Der Verwaltungsrat kann den jeweiligen maximalen Gesamtbetrag in einen maximalen Gesamtbetrag für fixe und einen für variable Vergütungen unterteilen und die entsprechenden Anträge der Generalversammlung separat zur Genehmigung vorlegen. Er kann die entsprechenden Anträge zudem auch in andere einzelne Vergütungselemente aufteilen und/oder mit Bezug auf andere Zeitperioden der Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 28 (Grundsätze der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung)

Die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung orientiert sich zum einen Teil an den Finanzzielen des Unternehmens, zum anderen Teil an der Erreichung von persönlichen Zielen. Anhand folgender Grundsätze wird die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung festgelegt:

1) Der Ziel-Betrag für die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung ist vertraglich festgelegt. Er kann maximal 50% der fixen Vergütung betragen.

2) Bei Nichterreichen der Ziele kann die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung bis auf 0% des Ziel-Betrages sinken, bei deutlichem Übertreffen aller Ziele bis auf maximal 150% des Ziel-Betrages steigen.

3) Die Finanzziele des Unternehmens werden vom Verwaltungsrat von Jahr zu Jahr festgelegt.

4) Die persönlichen Ziele werden zu Beginn des Geschäftsjahres durch den Verwaltungsrat neu festgelegt. Es handelt sich um strategische, finanzielle und/oder individuelle Ziele. Die Zielerreichung wird vom Verwaltungsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt.

5) Die erfolgs- und leistungsabhängige Vergütung wird in bar entrichtet.

Revidierter Text (Änderungen fett)
Art. 29 (Grundsätze für die Zuteilung von Aktien)

Anhand folgender Grundsätze wird durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt, wie viele Aktien unter dem Mitarbeiterbeteiligungsplan der Gesellschaft den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung zugeteilt werden:

1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine feste Anzahl Aktien (leistungs- und erfolgsunabhängig) zugeteilt. 

2) Der Verwaltungsrat legt für jedes Mitglied der Geschäftsleitung eine Zielanzahl Aktien fest. Basierend auf der Beurteilung der finanziellen Situation im Unternehmen, der Fortschritte bei der Strategieumsetzung sowie der persönlichen Leistung des Mitglieds der Geschäftsleitung, legt der Verwaltungsrat nach Vorliegen des Jahresabschlusses einen individuellen Zielerreichungsfaktor fest, der einen Wert zwischen 0.5 und 1.5 betragen kann. Die effektive Anzahl der zuzuteilenden Aktien ergibt sich aus der Multiplikation der Zielanzahl Aktien mit dem individuellen Zielerreichungsfaktor.

3) Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Vergütungsausschusses die Haltefristen (mindestens drei Jahre) fest; wobei diese bei einem Kontrollwechsel oder der Liquidierung der Gesellschaft sowie bei Invalidität oder Tod dahinfallen können.

4) Die Aktien sind ab dem Zeitpunkt der effektiven Zuteilung stimm- und dividendenberechtigt.

5) Die Deckung des Mitarbeiterbeteiligungsplanes kann durch genehmigtes oder bedingtes Kapital oder eigene Aktien erfolgen.

Durch die Streichung der bisherigen Ziff. 3) des Art. 29 soll die Nummerierung entsprechend angepasst werden.

6. Vergütungen

6.1. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18 im Rahmen einer nicht bindenden Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Die Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017/18 ist rein konsultativ. Der Vergütungsbericht findet sich als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2017/18.

6.2. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 600'000 der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu genehmigen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine fixe Vergütung in bar sowie eine feste Anzahl gesperrter Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der letzten fünf Handelstage vor der Festlegung durch den Verwaltungsrat am 3. Dezember 2018. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich der Verwaltungsrat nach der Generalversammlung aus fünf Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden Sie im Vergütungsbericht.

6.3. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag von CHF 4'000'000 der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20 zu genehmigen.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine fixe und eine variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht im Wesentlichen aus einer erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung in bar und einer langfristigen Vergütung in Form von gesperrten Aktien. Der Wert der Aktien basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der letzten fünf Handelstage vor der Festlegung durch den Verwaltungsrat am 3. Dezember 2018. Der Börsenkurs der Aktien unterliegt Schwankungen, weshalb der Wert der aktienbasierten Vergütung zum Zeitpunkt der Übertragung höher oder tiefer als der traktandierte Wert sein kann.

Der maximale Gesamtbetrag basiert auf der Annahme, dass sich die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019/20 aus einem CEO und fünf weiteren Mitgliedern zusammensetzen wird.

Die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt gemäss Art. 25 der Statuten und in Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften. Die Grundsätze der Vergütungen sind in den Art. 24–29 der Statuten aufgeführt. Art. 29 der Statuten enthält die Grundsätze für die Zuteilung von Aktien. Weitere Einzelheiten zu den Grundlagen der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung finden Sie im Vergütungsbericht.


Verschiedenes

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2017/18 mit Jahresrechnung und Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle liegen ab dem 18. Dezember 2018 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft, Nordstrasse 11, 4542 Luterbach, auf. Der Geschäftsbericht 2017/18 ist auch auf der IR-Website der Gesellschaft (www.schaffner-ir.com) verfügbar.?

?Zutrittskarten und Stimmberechtigung

Aktionäre, die bis am 8. Januar 2019 (Stichtag) im Aktienregister eingetragen werden, erhalten mit der Einladung einen Antwortschein. Mit diesem Antwortschein können Zutrittskarten beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, angefordert werden. Vom 9. Januar 2019 bis und mit 15. Januar 2019 ist das Aktienregister für Eintragungen gesperrt. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Bei einem teilweisen Verkauf muss die zugestellte Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung bei der Eingangskontrolle umgetauscht werden.

Stellvertretung und Vollmacht

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen:

a) Durch eine bevollmächtigte Person: Die Vollmacht ist auf der vom Aktionär bestellten Zutrittskarte auszufüllen und dem Bevollmächtigten zu übergeben. 

b) Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. iur. Wolfgang Salzmann, Rechtanwalt und Notar, Biberiststrasse 16, Postfach 621, 4500 Solothurn: Zur Vollmachtserteilung genügt der Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Für die Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann das Instruktionsformular auf der Rückseite des der Einladung beiliegenden Antwortscheins verwendet werden. Mit Unterzeichnung des Antwortscheins wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermächtigt, den Anträgen des Verwaltungsrats zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.

Aktionäre können sich an Abstimmungen und Wahlen durch elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter unter www.sherpany.com/schaffner beteiligen. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 13. Januar 2019, 23.59 Uhr MEZ, möglich. Aktionäre, die bereits auf Sherpany registriert sind und sich durch eine bevollmächtigte Person gemäss Buchstabe a) vertreten lassen möchten, haben die Zutrittskarte direkt beim Aktienregister der Schaffner Holding AG, ShareCommService AG, Europastrasse 29, 8152 Glattbrugg, anzufordern.

Luterbach, 19. Dezember 2018

Schaffner Holding AG

Namens des Verwaltungsrats

Urs Kaufmann

Präsident des Verwaltungsrats



SHAB: 247 vom 20.12.2018
Meldungsnummer: UP04-0000000266
Meldestelle: LUTZ Public Relations GmbH
Kantone: ZH
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