Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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Sitz |
Endingen (AG) |
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Zweck |
Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes; die Gesellschaft kann im gesamten Gastronomie- und Hotelbereich tätig werden, sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.
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UID |
CHE-101.569.183 |
CH-Nummer |
CH-400.3.008.191-0 |
Handelsregisteramt |
Kanton Aargau |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Hirschengasse 2, 5304 Endingen
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Löschung Schützen Endingen AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung
Schützen Endingen AG in Liquidation, in Endingen, CHE-101.569.183, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 102 vom 31.05.2021, Publ. 1005198747). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
SHAB: 109 vom 08.06.2023
Tagesregister: 8009 vom 05.06.2023
Meldungsnummer: HR03-1005764065
Kantone: AG
Mutation Schützen Endingen AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Schützen Endingen AG in Liquidation, in Endingen, CHE-101.569.183, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 24 vom 04.02.2021, Publ. 1005092134). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 19.05.2021 mangels Aktiven eingestellt.
SHAB: 102 vom 31.05.2021
Tagesregister: 6972 vom 26.05.2021
Meldungsnummer: HR02-1005198747
Kantone: AG
Mutation Schützen Endingen AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Schützen Endingen AG, in Endingen, CHE-101.569.183, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 111 vom 11.06.2020, Publ. 1004908486).
Firma neu:
Schützen Endingen AG in Liquidation. Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 09.12.2020 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.12.2020, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
SHAB: 24 vom 04.02.2021
Tagesregister: 1425 vom 01.02.2021
Meldungsnummer: HR02-1005092134
Kantone: AG
Entscheid vom 9. Dezember 2020
Besetzung
Oberrichter Dubs, Präsident
Gerichtsschreiberin Näf
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Schützen Endingen AG, ohne Domizil,
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident erkennt:
1.
Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab
Mittwoch, 9. Dezember 2020, 16:00 Uhr
aufgelöst.
2.
Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
3.
Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.
4.
Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
5.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
6.
Es werden keine Parteikosten zugesprochen.
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.
Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG).
Aarau, 9. Dezember 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau
1. Kammer
Verfügung vom 1. Oktober 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Schützen Endingen AG, ohne Domizil,
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident verfügt:
1.
Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO).
2.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
3.
Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 1. Oktober 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Verfügung vom 1. September 2020
Gesuchsteller
Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau
Gesuchsgegnerin
Schützen Endingen AG, ohne Domizil,
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR)
Der Präsident zieht in Erwägung:
1.
Mit Gesuch vom 14. August 2020 stellte das Handelsregisteramt das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen rechtmässig zusammengesetzten Verwaltungsrat verfüge.
2.
[…]
3.
Die Gesuchsgegnerin hat ihr Domizil eingebüsst. Die Zustellung der Verfügung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO).
4.
Das Gericht klärt die nicht anwaltlich vertretene Partei über die mutmassliche Höhe der Prozesskosten auf (Art. 97 ZPO).
Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung (Art. 95 Abs. 1 ZPO) und betragen bei vollständigem Unterliegen mutmasslich rund Fr. 3'000.00 (§ 7 ff. VKD [SAR 221.150] und § 3 ff. AnwT [SAR.291.150]).
5.
[…]
Der Präsident verfügt:
1.
Der Eingang des Gesuchs vom 14. August 2020 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt.
2.
Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt.
3.
Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Zustellung an:
die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 1. September 2020
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Der Präsident:
Mutation Schützen Endingen AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu
Schützen Endingen AG, in Endingen, CHE-101.569.183, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 167 vom 30.08.2019, Publ. 1004706318).
Domizil neu:
[Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Keller, Lorenz, von Endingen, in Endingen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
SHAB: 111 vom 11.06.2020
Tagesregister: 6046 vom 08.06.2020
Meldungsnummer: HR02-1004908486
Kantone: AG
Mutation Schützen Endingen AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Schützen Endingen AG, in Endingen, CHE-101.569.183, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 12.03.1999, S.1655).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
AS & T Attenhofer Steuerberatung & Treuhand (CHE-110.374.566), in Bad Zurzach, Revisionsstelle.
SHAB: 167 vom 30.08.2019
Tagesregister: 9335 vom 27.08.2019
Meldungsnummer: HR02-1004706318
Kantone: AG
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