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Stammdaten
Genossenschaft
Letzte Änderung: 02.09.1997
Löschung: 02.09.1997

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Luzern (LU)

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CH-100.5.010.346-3

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB13.07.2010
|
Sektion Zentralschweiz

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Zentralschweiz, Luzern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 14.04.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation, Zentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Zentralschweiz sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Zentralschweiz aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(05723018)
SHAB13.07.2010
|
Sektion Bern Postpersonal

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Bern Postpersonal, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 02.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation, Zentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Bern Postpersonal sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Bern Postpersonal aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(05722974)
SHAB13.07.2010
|
Sektion Zentralschweiz

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Verein mit Sitz in Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Zentralschweiz, Verein mit Sitz in Luzern
  3. Fusionsvertrag vom: 14.04.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation\nZentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Zentralschweiz sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Zentralschweiz aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(05723108)
SHAB13.07.2010
|
Sektion Schaffhausen

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Verein mit Sitz in Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Schaffhausen, Verein mit Sitz in Schaffhausen
  3. Fusionsvertrag vom: 22.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation\nZentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Schaffhausen sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Schaffhausen aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(05723100)
SHAB13.07.2010
|
Sektion Bern Postpersonal

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Verein mit Sitz in Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Bern Postpersonal, Verein mit Sitz in Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 02.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation\nZentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Bern Postpersonal sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Bern Postpersonal aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(05723070)
SHAB12.07.2010
|
Sektion Zentralschweiz

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Zentralschweiz, Luzern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 14.04.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation, Zentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Zentralschweiz sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Zentralschweiz aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(00513693)
SHAB12.07.2010
|
Sektion Bern Postpersonal

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Bern Postpersonal, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 02.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation, Zentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Bern Postpersonal sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Bern Postpersonal aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(00513631)
SHAB12.07.2010
|
Sektion Schaffhausen

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Verein mit Sitz in Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Schaffhausen, Verein mit Sitz in Schaffhausen
  3. Fusionsvertrag vom: 22.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation\nZentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Schaffhausen sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Schaffhausen aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(00514077)
SHAB12.07.2010
|
Sektion Bern Postpersonal

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Gewerkschaft Kommunikation, Verein mit Sitz in Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Sektion Bern Postpersonal, Verein mit Sitz in Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 02.03.2010
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 14.10.2010
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Gewerkschaft Kommunikation\nZentralsekretariat, Looslistrasse 15, 3027 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) der Sektion Bern Postpersonal sind durch Universalsukzession auf die Gewerkschaft Kommunikation übergegangen. Durch Fusion ist die Sektion Bern Postpersonal aufgelöst.

    Übermittler: Gewerkschaft Kommunikation
    3027 Bern
(00514027)
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