Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Revisionsstelle | 20.01.2014 | |||
3 Firmen anzeigen | Präsident | ohne Zeichnungsberechtigung | 17.11.2017 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied | ohne Zeichnungsberechtigung | 17.11.2017 | ||
1 Firma anzeigen | ausseramtliche Konkursverwaltung | 02.11.2020 |
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Sitz |
Freienbach (SZ) |
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Zweck |
Zweck der Gesellschaft ist Design und Produktentwicklung, Herstellung, Einkauf, Beschaffungslogistik, Distribution, Verkauf und Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Bekleidung, sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Qualitätssicherung und Marketing; Verwertung von Lizenz- und Markenrechten; Erbringung von zentralen Dienstleistungen und Bereitstellung von Infrastruktur im Verwaltungs-, Finanz-, Informatik- und Kommunikationsbereich der Gruppe sowie Outsourcing-Dienstleistungen; ausserdem Erwerb, Belastung, Veräusserung, Verwaltung und Vermietung von Grundeigentum und Immobilien im In- und Ausland, mit Ausnahme von Geschäften, die in den Anwendungsbereich des BewG fallen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von Konzerngesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Artikel. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
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UID |
CHE-105.900.259 |
CH-Nummer |
CH-130.0.005.967-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Schwyz |
Handelsregisterauszug |
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Alte Bezeichnungen |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Gwattstrasse , 8808 Pfäffikon SZ
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Zweite Gläubigerversammlung:
19.01.2022, 14.00 Uhr, online
Die Versammlung erfolgt zufolge der aktuellen pandemischen Lage und basierend auf den geltenden Covid-Regelungen ausschliesslich online. Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger hat eine Einladung mit einem Zugangscode erhalten. Für Gläubiger:innen, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt Höfe als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort bzw. einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet haben. Die Akten können vom 30. Dezember 2021 bis 18. Januar 2022 in den Büroräumlichkeiten der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, nach telefonischer Voranmeldung (044 257 20 00) und unter Einhaltung der geltenden Covid-Regelungen eingesehen werden.
Mit der zweiten Gläubigerversammlung wird beantragt:
1) Holenstein Brusa Ltd sei als ausseramtliche Konkursverwaltung zu bestätigen.
2) Die strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 2 lit. a bis lit. i der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, seien durch die Konkursmasse weiterzuverfolgen.
3) Auf die Weiterverfolgung der strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 3 lit. a und lit. b der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, sei durch die Konkursmasse zu verzichten.
4) Es sei die ausseramtliche Konkursverwaltung zu ermächtigen, einen Vergleich mit den Insolvenzverwaltern der Charles Vögele (Netherlands) B.V. abzuschliessen, sofern die im Insolvenzverfahren der Charles Vögele (Netherlands) B.V. zu kollozierende Forderung ohne Rangrücktritt mindestens EUR 3 Mio. beträgt.
Zirkularbeschlüsse
Sollte die zweite Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gelten die Anträge als angenommen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger:innen bis zum 11. Februar 2022 schriftlich bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung (Art. 255a Abs. 1 SchKG).
Abtretung Rechtsansprüche gemäss Art. 260 SchKG
Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung der Verteidigungsrechte in jenen vorstehenden aufgeführten Verfahren (vorliegend Ziff. 3 lit. a und lit. b) zu verlangen, in welchen die Gesamtheit der Gläubigerschaft auf die Fortführung der Verfahren verzichtet (Art. 260 SchKG).
Begehren um Abtretung solcher Ansprüche können (mit genauer Bezeichnung der Ansprüche) an der Versammlung selbst oder spätestens binnen zehn Tagen nach ihrer Abhaltung, bzw. innert der vorstehend genannten Frist, sofern die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte (Datum, Poststempel der schweizerischen Post bzw. im Ausland kann die Frist auch mit Übergabe an eine schweizerische Botschaft gewahrt werden), bei der unterzeichnenden ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich gestellt werden. Das Recht, die Abtretung zu verlangen, gilt als verwirkt, wenn diese Frist nicht eingehalten wird.
Freihandverkauf Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG
Im Konkursverfahren über Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Freihandverkauf von anfangs September 2021 die freihändige Veräusserung von 84 vinkulierte Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG, Brugg, mit einem Nominalwert von je CHF 1'000.00.
Die vorstehend erwähnten Vermögenswerte werden P.P. zu einem Verkaufspreis von CHF 223'440.00 veräussert.
Die Gläubiger und Drittinteressenten haben gemäss Artkel 256 Absatz 3 SchKG der ausseramtlichen Konkursverwaltung höhere Angebote zu unterbreiten. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift und Finanzierungsnachweis [Bankgarantie oder Finanzierungszusage einer Schweizer Bank oder Hinterlegung bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung oder andere gleichwertige Finanzierungsnachweise]) bis zum 20. Oktober 2021 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20.00 pro Aktie, also CHF 1'680.00 insgesamt, überbieten.
Weitere Informationen zum Verkauf sind dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 zu entnehmen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen.
Rechtsmittel
Dieser Verwertungsakt bzw. diese Freihandverkaufsverfügung kann durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 24. September 2021. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar. Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.
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Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG
Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung (i) diverser Forderungen gemäss Ziff. 4.1 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, (ii) der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Ziff. 4.2 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021 und (iii) der verrechneten Ansprüche gemäss Ziff. 4.3 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 20. Oktober 2021 schriftlich dagegen opponiert.
Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 20. Oktober 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen.
Die Personalvorsorge-Kommission (PVK) des oben genannten Vorsorgewerkes hat am 06.04.2021, gestützt auf das Reglement Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken (Ausgabe 01.19, nachfolgend Reglement genannt), festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Teilliquidation des Vorsorgewerkes erfüllt sind und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen ist. Die Stiftung, AXA Berufliche Vorsorge, Winterthur informiert Sie nachstehend über den festgestellten Sachverhalt und das weitere Vorgehen.
Das obgenannte Reglement können Sie bei Bedarf auf Anfrage via E-Mail beziehen.
Festgestellter Sachverhalt
Es liegt eine erhebliche Verminderung der Belegschaft im Sinne von Ziffer 2a des Reglementes vor.
- Beginn des Personalabbaus: 28.02.2017
- Ende des Personalabbaus: 28.02.2019
Stichtag der Teilliquidation
Der Stichtag der Teilliquidation ist der 28.02.2019.
Alle unfreiwillig Austretende, verbleibende Aktive und definitive Rentner sind am 09.06.2021 persönlich angeschrieben worden.
Einsprachen können innert 20 Tagen ab Zustellung der Information schriftlich an folgende Adresse per Post oder E-Mail geschickt werden.
AXA Leben AG
Postfach 300
8401 Winterthur
Betreff: TGL Sempione 1/101876
E-Mail: tglsempione@axa.ch
Notverkauf Teilwarenlager Roggwil (BE)
Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Vertrag über den Verkauf von Modeutensilien in den Lagerräumlichkeiten in Roggwil (BE) vom 16./26. März 2020 und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 den Freihandverkauf (Notverkauf) von:
- 209 Paletten mit Modeutensilien (29'574 Stück), sog. "hanging items", und
- 205 Paletten mit Modeutensilien (91'937 Stück), sog. "gemischter Bestand".
Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte wurden zu einem Verkaufspreis von CHF 97'208.80, zuzüglich MWST, veräussert. Der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. steht der Kaufpreis für 72'677 Stücke (59.811%), CHF 58'141.60, zuzüglich MWST, zu.
Weitere Informationen zum Verkauf können dem Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern.
Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwerde gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 8. Dezember 2020. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.
Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.
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Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG
Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung (i) der anerkannten Eigentumsansprache und (ii) der Anfechtungsansprüche nach Artikel 285 ff. SchKG, sofern die Mehrheit der Gläubiger für die Inventar-Position 'A' (Eigentumsansprache) nicht innert 20 Tage, bis zum 28. Dezember 2020, und für die Inventar-Positionen 'B', 'C', 'D' und 'E' (Anfechtungsansprüche) nicht bis zum 31. Januar 2021 schriftlich und eingeschrieben dagegen opponiert.
Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 31. Januar 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern.
Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2019, Publ. 1004559738).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Holenstein Brusa Ltd (CHE-114.324.751), in Zürich, ausseramtliche Konkursverwaltung [bisher: Holenstein Rechtsanwälte AG (CHE-114.324.751)].
SHAB: 213 vom 02.11.2020
Tagesregister: 6222 vom 28.10.2020
Meldungsnummer: HR02-1005012639
Kantone: SZ
Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019
Freihandverkauf Teilwarenlager Roggwil (BE)
Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liq., Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Vertrag über den Verkauf von Kleider und Modeutensilien in den Lagerräumlichkeiten in Roggwil (BE) vom 11. Dezember 2019, geschlossen zwischen der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. und vjll-trading GmbH, Hünenber (ZG), und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019 den Freihandverkauf von:
- 929 Paletten mit Kleiderstücken und Modeutensilien (416'634 Stücke);
- 500 Paletten mit Kleiderbügeln, Papiersäcken etc.
Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte werden der vjll-trading GmbH zu den im Verkaufsvertrag vereinbarten Bestimmungen zu Alleineigentum zugewiesen. Der Verkaufspreis für alle im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte beträgt CHF 416'635.00 (exkl. MWST).
Die Gläubiger oder Drittinteressenten haben gemäss Artikel 256 Absatz 3 SchKG die Möglichkeit, der Konkursverwaltung höhere Angebote einzureichen. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift) und (wenn möglich) inkl. Finanzierungsnachweis bis zum 2. Januar 2020 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20'000.00 überbieten.
Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwerde gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 13. Dezember 2019. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.
Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.
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Notverkauf technische Geräte
Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liq., Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Vertrag vom 5. November 2019 über den Verkauf von PDA, PDA Akkus, PDA Ladestationen und PDA Netzteile, geschlossen zwischen der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. und Codeo Sàrl/Rhône Trading, Frankreich, und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019 den Freihandverkauf (Notverkauf) von:
- 594 PDAs "TC510K";
- 287 PDA Akkus;
- 180 Netzteile;
- 76 Netzteile+Kabel;
- 286 Ladestationen;
- div. Kabel.
Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte wurden der Codeo Sàrl, zu den im Verkaufsvertrag vereinbarten Bestimmungen zu Alleineigentum zugewiesen. Der Verkaufspreis für alle im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte beträgt EUR 99'728.92 (exkl. deutsche MWST) und wurde bereits vor Erlass dieser Verfügung vollumfänglich geleistet.
Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwerde gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 13. Dezember 2019. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.
Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.
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Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG
Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der anerkannten Eigentumsansprachen und der Lohnrückzahlungsforderung des Mitarbeitenden RM gemäss Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 2. Januar 2020 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 2. Januar 2020 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG: Innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sind bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Artikel 260 SchKG zur Bestreitung
- der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, und
- Teilverzicht Lohnrückzahlungsforderung des Mitarbeitenden RM
Stillschweigen innert Frist von 20 Tagen gilt als Zustimmung zum Verzicht der Konkursmasse und als Verzicht auf Abtretung.
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular zugestellt.
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können ein Exemplar bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch (verfügbar in dt., frz. oder ital. Sprache) herunterladen.
Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232 vom 29.11.2018, Publ. 1004508563).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bernhard, Stefania, von Schaffhausen, in Bubikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bieri, Jürg, von Schangnau, in Bassersdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Duijsens, Sebastiaan Johannes Maria, niederländischer Staatsangehöriger, in Wollerau, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Faass, Karl, deutscher Staatsangehöriger, in Feusisberg, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hofmann, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kirschke, Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kälin, Gabriela, von Einsiedeln, in Rapperswil-Jona, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Messmer, Frank, von Mundaun, in Maienfeld, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Montalbano, Alessandro, italienischer Staatsangehöriger, in Horgen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ott, Andreas, von Schwyz, in Wollerau, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schrepfer, Stefan, von Glarus Nord, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Stoiber, Manuela, deutsche Staatsangehörige, in Opfikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Thomas, Hans Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zois, Martin, österreichischer Staatsangehöriger, in Feldkirch (AT), mit Kollektivunterschrift zu zweien; van den Hof, Nicolaas, niederländischer Staatsangehöriger, in Einsiedeln, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Talleri, Giacomo, von Massagno, in Collina d'Oro, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Leoncini, Francesco, italienischer Staatsangehöriger, in Mailand (IT), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
SHAB: 25 vom 06.02.2019
Tagesregister: 696 vom 01.02.2019
Meldungsnummer: HR02-1004559738
Kantone: SZ
Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2018, Publ. 1004487538).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Haag, Michael, von Sulgen, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 232 vom 29.11.2018
Tagesregister: 6241 vom 26.11.2018
Meldungsnummer: HR02-1004508563
Kantone: SZ
Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2018, Publ. 1004464919). An der Gläubigerversammlung vom 25.09.2018 haben die Gläubiger beschlossen, eine ausseramtliche Konkursverwaltung zu ernennen.
Die Adresse der ausseramtlichen Konkursverwaltung lautet:
Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Holenstein Rechtsanwälte AG (CHE-114.324.751), in Zürich, ausseramtliche Konkursverwaltung.
SHAB: 211 vom 31.10.2018
Tagesregister: 5676 vom 26.10.2018
Meldungsnummer: HR02-1004487538
Kantone: SZ
Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2018, Publ. 4403709).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Trümpler, Patrick, von Zürich und Rüschlikon, in Auslikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 188 vom 28.09.2018
Tagesregister: 4996 vom 25.09.2018
Meldungsnummer: HR02-1004464919
Kantone: SZ
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