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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Revisionsstelle 20.01.2014
Präsident ohne Zeichnungsberechtigung 17.11.2017
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 17.11.2017
ausseramtliche Konkursverwaltung 02.11.2020

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 20’000’000
Letzte Änderung: 02.11.2020

Sitz

Freienbach (SZ)

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist Design und Produktentwicklung, Herstellung, Einkauf, Beschaffungslogistik, Distribution, Verkauf und Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Bekleidung, sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Qualitätssicherung und Marketing; Verwertung von Lizenz- und Markenrechten; Erbringung von zentralen Dienstleistungen und Bereitstellung von Infrastruktur im Verwaltungs-, Finanz-, Informatik- und Kommunikationsbereich der Gruppe sowie Outsourcing-Dienstleistungen; ausserdem Erwerb, Belastung, Veräusserung, Verwaltung und Vermietung von Grundeigentum und Immobilien im In- und Ausland, mit Ausnahme von Geschäften, die in den Anwendungsbereich des BewG fallen. Die Gesellschaft kann Konzerngesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von Konzerngesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Artikel. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.900.259

CH-Nummer

CH-130.0.005.967-1

Handelsregisteramt

Kanton Schwyz

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Gwattstrasse , 8808 Pfäffikon SZ

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 72

SHAB01.02.2024
|
Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 21.02.2024

Auflagestelle
Holenstein Brusa AG
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 6 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 6 zum Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2), 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) , 4. Oktober 2022 (Nachtrag Nr. 4) und 16. Dezember 2022 (Nachtrag Nr. 5) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich erledigter Klage und nachträglicher Forderungsanmeldungen ergänzt und neu (als Nachtrag Nr. 6) aufgelegt.

SHAB: 22 vom 01.02.2024
Meldungsnummer: KK04-0000039227
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB27.01.2023
|
Sempione Fashion AG in Liquidation

Verteilungsliste und Schlussrechnung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Verteilungsliste und Schlussrechnung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Die Verteilungsliste der ersten Abschlagszahlung für Gläubiger der Ersten und Zweiten Klasse sowie für Gläubiger mit pfandgesicherten Forderungen liegen beim Konkursamt Höfe und bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, zur Einsicht auf (Voranmeldung notwendig).

Die Gläubiger wurden mit Gläubigerzirkular Nr. 6 über die Auflage der Verteilungsliste informiert.

Die Schlussrechnung und die Verteilungsliste liegen zur Einsicht auf. Die Gläubiger und andere interessierte Parteien erhalten innert der angegebenen Frist die Gelegenheit, Einwendungen zur Schlussrechnung und Verteilungsliste bei der Kontaktstelle schriftlich vorzubringen.
Soweit keine Beschwerde eingereicht wird, erfolgt die Schlusszahlung wie in der endgültigen Verteilungsliste vorgesehen.
Publikation nach SchKG Art. 263.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 06.02.2023

Anmeldestelle
Konkursamt Höfe
Verenastrasse 4b
8832 Wollerau
Tel. 044 786 73 15


Holenstein Brusa Ltd
Utoquai 29/31
8008 Zürich
Tel. 044 257 20 00


SHAB: 19 vom 27.01.2023
Meldungsnummer: KK05-0000000186
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB16.12.2022
|
Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 05.01.2023

Auflagestelle
Holenstein Brusa AG
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2), 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) und 4. Oktober 2022 (Nachtrag Nr. 4) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich vergleichsweise erledigter Klage ergänzt und neu (als Nachtrag Nr. 5) aufgelegt.

SHAB: 245 vom 16.12.2022
Meldungsnummer: KK04-0000030911
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB04.10.2022
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 24.10.2022

Auflagestelle
Holenstein Brusa Ltd
Ausseramtliche Konkursverwaltung
im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1), 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2) und 15. September 2022 (Nachtrag Nr. 3) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich Forderungseingaben ergänzt und neu aufgelegt.

Erste Klasse:
Die Kollokationsverfügung 1.0031-5a (III) von September 2022 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung Nr. 1.0031-5b (IV) ersetzt, so dass ein um brutto CHF 1'070.94 höherer Betrag in der ersten Klasse zugelassen wird.

SHAB: 192 vom 04.10.2022
Meldungsnummer: KK04-0000029392
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB15.09.2022
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan und Inventar Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 05.10.2022

Auflagestelle
Holenstein Brusa Ltd
Ausseramtliche Konkursverwaltung
im Konkurs über die Sempione Fashion AG in Liquidation
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des berichtigten Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der berichtigte Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Der ab dem 24. September 2021, 12. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 1) und 14. Oktober 2021 (Nachtrag Nr. 2) aufgelegte Kollokationsplan wird bezüglich verspäteter Forderungseingaben ergänzt und neu aufgelegt.

SHAB: 179 vom 15.09.2022
Meldungsnummer: KK04-0000029055
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB24.12.2021
|
Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Zweite Gläubigerversammlung:

19.01.2022, 14.00 Uhr, online

Die Versammlung erfolgt zufolge der aktuellen pandemischen Lage und basierend auf den geltenden Covid-Regelungen ausschliesslich online. Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger hat eine Einladung mit einem Zugangscode erhalten. Für Gläubiger:innen, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt Höfe als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort bzw. einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet haben. Die Akten können vom 30. Dezember 2021 bis 18. Januar 2022 in den Büroräumlichkeiten der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, nach telefonischer Voranmeldung (044 257 20 00) und unter Einhaltung der geltenden Covid-Regelungen eingesehen werden.


Mit der zweiten Gläubigerversammlung wird beantragt:

1) Holenstein Brusa Ltd sei als ausseramtliche Konkursverwaltung zu bestätigen.

2) Die strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 2 lit. a bis lit. i der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, seien durch die Konkursmasse weiterzuverfolgen.

3) Auf die Weiterverfolgung der strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 3 lit. a und lit. b der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, sei durch die Konkursmasse zu verzichten.

4) Es sei die ausseramtliche Konkursverwaltung zu ermächtigen, einen Vergleich mit den Insolvenzverwaltern der Charles Vögele (Netherlands) B.V. abzuschliessen, sofern die im Insolvenzverfahren der Charles Vögele (Netherlands) B.V. zu kollozierende Forderung ohne Rangrücktritt mindestens EUR 3 Mio. beträgt.


Zirkularbeschlüsse

Sollte die zweite Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gelten die Anträge als angenommen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger:innen bis zum 11. Februar 2022 schriftlich bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung (Art. 255a Abs. 1 SchKG).


Abtretung Rechtsansprüche gemäss Art. 260 SchKG

Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung der Verteidigungsrechte in jenen vorstehenden aufgeführten Verfahren (vorliegend Ziff. 3 lit. a und lit. b) zu verlangen, in welchen die Gesamtheit der Gläubigerschaft auf die Fortführung der Verfahren verzichtet (Art. 260 SchKG).

Begehren um Abtretung solcher Ansprüche können (mit genauer Bezeichnung der Ansprüche) an der Versammlung selbst oder spätestens binnen zehn Tagen nach ihrer Abhaltung, bzw. innert der vorstehend genannten Frist, sofern die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte (Datum, Poststempel der schweizerischen Post bzw. im Ausland kann die Frist auch mit Übergabe an eine schweizerische Botschaft gewahrt werden), bei der unterzeichnenden ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich gestellt werden. Das Recht, die Abtretung zu verlangen, gilt als verwirkt, wenn diese Frist nicht eingehalten wird.




SHAB: 251 vom 24.12.2021
Meldungsnummer: KK10-0000001429
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB14.10.2021
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 03.11.2021

Auflagestelle
Holenstein Brusa Ltd
Ausseramtliche Konkursverwaltung
im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 2 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 2 zum Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Erste Klasse:
Die Kollokationsverfügungen 1.0029-0, 1.0113-0, 1.0122-0, 1.0137-0, 1.0138-0, 1.0173-0, 1.0193-0, 1.0225-0, 1.0226-0, 1.0413-0, 1.0444-0, 1.0456-0, 1.0465-0, 1.0535-0, 1.0568-0, 1.0724-0 und 1.0737-0 vom September 2021 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen 1.0029-0a, 1.0113-0a, 1.0122-0a, 1.0137-0a, 1.0138-0a, 1.0173-0a, 1.0193-0a, 1.0225-0a, 1.0226-0a, 1.0413-0a, 1.0444-0a, 1.0456-0a, 1.0465-0a, 1.0535-0a, 1.0568-0a, 1.0724-0a und 1.0737-0a ersetzt. Kollokationsverfügungen 1.0031-3a und 1.0031-4a wurden neu erlassen. Ein um CHF 3'567.37 höherer Betrag in der ersten Klasse wird zugelassen.

Zweite Klasse:
Die Kollokationsverfügung 2.0001-1a wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 2.0001-1b ersetzt, so dass ein um CHF 28.90 höherer Betrag in der zweiten Klasse zugelassen wird.

Allgemein:
Betreffend diese Forderungen (und nur betreffend diese Forderungen) liegt nunmehr der Nachtrag Nr. 2 zum Kollokationsplan auf.

SHAB: 200 vom 14.10.2021
Meldungsnummer: KK04-0000022555
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB12.10.2021
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 01.11.2021

Auflagestelle
Holenstein Brusa Ltd
Ausseramtliche Konkursverwaltung
im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des Nachtrages Nr. 1 zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Nachtrag Nr. 1 zum Kollokationsplan rechtskräftig.
Bemerkung
Pfandgesicherte Forderungen:
Die Kollokationsverfügungen 0.0001-0, 0.0003-0, 0.0004-0, 0.0005-0 und 0.0012-0 vom September 2021 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen Nr. 0.0001-0a, 0.0003-0a, 0.0004-0a, 0.0005-0a und 0.0012-0a ersetzt. Die Summe der kollozierten pfandgesicherten Forderungen bleibt unverändert. Nur die Pfandobjekte wurden angepasst.

Zweite Klasse:
Die Kollokationsverfügung 2.0001-1 vom September 2021 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung Nr. 2.0001-1a ersetzt, so dass ein um CHF 186.00 tieferer Betrag in der zweiten Klasse zugelassen wird.

Dritte Klasse:
Die Kollokationsverfügung zugunsten von Gläubiger ID 1135 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 3.0112-1a ersetzt. Die Kollokationsverfügung 3.0059-0 vom September 2021 wurde innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neue Kollokationsverfügung 3.0059-0a ersetzt, so dass ein um CHF 27.00 höherer Betrag in der dritten Klasse zugelassen wird.

Allgemein:
Betreffend diese Forderungen (und nur betreffend diese Forderungen) liegt nunmehr der Nachtrag Nr. 1 zum Kollokationsplan auf.

SHAB: 198 vom 12.10.2021
Meldungsnummer: KK04-0000022411
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB24.09.2021
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Freihandverkauf Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG

Im Konkursverfahren über Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwal­tung gestützt auf den Freihandverkauf von anfangs September 2021 die freihändige Veräusserung von 84 vinkulierte Vorzugsnamenaktien der EISI PARKHAUS AG, Brugg, mit einem Nominalwert von je CHF 1'000.00.

Die vorstehend erwähnten Vermögenswerte werden P.P. zu einem Verkaufspreis von CHF 223'440.00 veräussert.

Die Gläubiger und Drittinteressenten haben gemäss Artkel 256 Absatz 3 SchKG der ausseramtlichen Konkursverwaltung höhere Angebote zu unterbreiten. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift und Finanzierungsnachweis [Bankgarantie oder Finanzierungszusage einer Schweizer Bank oder Hinterlegung bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung oder andere gleichwertige Finanzierungsnachweise]) bis zum 20. Oktober 2021 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20.00 pro Aktie, also CHF 1'680.00 insgesamt, überbieten.

Weitere Informationen zum Verkauf sind dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 zu entnehmen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen.

Rechtsmittel

Dieser Verwertungsakt bzw. diese Freihandverkaufsverfügung kann durch Beschwer­de angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhal­ten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar ge­worden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizeri­schen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 24. September 2021. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau, einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar. Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Kon­kursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.

***

Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG

Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidati­on, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkurs­verwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendma­chung (i) diverser Forderungen gemäss Ziff. 4.1 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, (ii) der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Ziff. 4.2 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021 und (iii) der verrechneten Ansprüche gemäss Ziff. 4.3 des Gläubigerzirkulars Nr. 5 vom September 2021, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 20. Oktober 2021 schriftlich dagegen opponiert.

Falls diesem Ver­zicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursver­waltung bis zum 20. Oktober 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.

Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 5 vom September 2021 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch einsehen.




SHAB: 186 vom 24.09.2021
Meldungsnummer: KK10-0000001327
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB24.09.2021
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Kollokationsplan Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tag(e)
Ablauf der Frist: 14.10.2021

Auflagestelle
Holenstein Brusa Ltd
Ausseramtliche Konkursverwaltung
im Konkurs über Sempione Fashion AG in Liquidation
Utoquai 29/ 31
8008 Zürich

Kontaktstelle für Klage und Anfechtung
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab der Möglichkeit der Einsichtnahme beim Bezirksgericht Höfe, Einzelrichter, Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau,anhängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig.

SHAB: 186 vom 24.09.2021
Meldungsnummer: KK04-0000022054
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB18.06.2021
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Die Personalvorsorge-Kommission (PVK) des oben genannten Vorsorgewerkes hat am 06.04.2021, gestützt auf das Reglement Teil- und Gesamtliquidation von Vorsorgewerken (Ausgabe 01.19, nachfolgend Reglement genannt), festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Teilliquidation des Vorsorgewerkes erfüllt sind und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen ist. Die Stiftung, AXA Berufliche Vorsorge, Winterthur informiert Sie nachstehend über den festgestellten Sachverhalt und das weitere Vorgehen.

Das obgenannte Reglement können Sie bei Bedarf auf Anfrage via E-Mail beziehen.

Festgestellter Sachverhalt

Es liegt eine erhebliche Verminderung der Belegschaft im Sinne von Ziffer 2a des Reglementes vor.

-      Beginn des Personalabbaus: 28.02.2017

-      Ende des Personalabbaus: 28.02.2019

Stichtag der Teilliquidation

Der Stichtag der Teilliquidation ist der 28.02.2019.

Alle unfreiwillig Austretende, verbleibende Aktive und definitive Rentner sind am 09.06.2021 persönlich angeschrieben worden.

Einsprachen können innert 20 Tagen ab Zustellung der Information schriftlich an folgende Adresse per Post oder E-Mail geschickt werden.


AXA Leben AG

Postfach 300

8401 Winterthur

Betreff: TGL Sempione 1/101876

E-Mail: tglsempione@axa.ch  




SHAB: 116 vom 18.06.2021
Meldungsnummer: KK10-0000001229
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB10.12.2020
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ


Notverkauf Teilwarenlager Roggwil (BE)

Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwal­tung gestützt auf den Vertrag über den Verkauf von Modeutensilien in den Lagerräumlichkeiten in Roggwil (BE) vom 16./26. März 2020 und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirku­lar Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 den Freihandverkauf (Not­verkauf) von:

- 209 Paletten mit Modeutensilien (29'574 Stück), sog. "hanging items", und

- 205 Paletten mit Modeutensilien (91'937 Stück), sog. "gemischter Bestand".

Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte wurden zu einem Verkaufspreis von CHF 97'208.80, zuzüglich MWST, veräussert. Der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. steht der Kaufpreis für 72'677 Stücke (59.811%), CHF 58'141.60, zuzüglich MWST, zu.

Weitere Informationen zum Verkauf können dem Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern.

Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwer­de gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhal­ten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar ge­worden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzi­schen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 8. Dezember 2020. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.

Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der ausseramtlichen Kon­kursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.

***

Abtretung Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG

Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidati­on, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkurs­verwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendma­chung (i) der anerkannten Eigentumsansprache und (ii) der Anfechtungsansprüche nach Artikel 285 ff. SchKG, sofern die Mehrheit der Gläubiger für die Inventar-Position 'A' (Eigentumsansprache) nicht innert 20 Tage, bis zum 28. Dezember 2020, und für die Inventar-Positionen 'B', 'C', 'D' und 'E' (Anfechtungsansprüche) nicht bis zum 31. Januar 2021 schriftlich und eingeschrieben dagegen opponiert.

Falls diesem Ver­zicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursver­waltung bis zum 31. Januar 2021 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.

Weitere Informationen zur Abtretung können dem Gläubigerzirkular Nr. 4 vom 7. Dezember 2020 entnommen werden. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern.




SHAB: 241 vom 10.12.2020
Meldungsnummer: KK10-0000001069
Meldestelle: Holenstein Brusa AG
Kantone: ZH
SHAB02.11.2020
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2019, Publ. 1004559738).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Holenstein Brusa Ltd (CHE-114.324.751), in Zürich, ausseramtliche Konkursverwaltung [bisher: Holenstein Rechtsanwälte AG (CHE-114.324.751)].

SHAB: 213 vom 02.11.2020
Tagesregister: 6222 vom 28.10.2020
Meldungsnummer: HR02-1005012639
Kantone: SZ

SHAB13.12.2019
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019

Freihandverkauf Teilwarenlager Roggwil (BE)

Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liq., Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Vertrag über den Verkauf von Kleider und Modeutensilien in den Lagerräumlichkeiten in Roggwil (BE) vom 11. Dezember 2019, geschlossen zwischen der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. und vjll-trading GmbH, Hünenber (ZG), und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019 den Freihandverkauf von:

- 929 Paletten mit Kleiderstücken und Modeutensilien (416'634 Stücke);

- 500 Paletten mit Kleiderbügeln, Papiersäcken etc.

Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte werden der vjll-trading GmbH zu den im Verkaufsvertrag vereinbarten Bestimmungen zu Alleineigentum zugewiesen. Der Verkaufspreis für alle im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte beträgt CHF 416'635.00 (exkl. MWST).

Die Gläubiger oder Drittinteressenten haben gemäss Artikel 256 Absatz 3 SchKG die Möglichkeit, der Konkursverwaltung höhere Angebote einzureichen. Das Gebot ist schriftlich (mit Unterschrift) und (wenn möglich) inkl. Finanzierungsnachweis bis zum 2. Januar 2020 einzureichen. Das Gebot muss den Kaufpreis um mindestens CHF 20'000.00 überbieten.

Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwerde gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 13. Dezember 2019. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.

Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.

***

Notverkauf technische Geräte

Im Konkursverfahren über die Sempione Fashion AG in Liq., Freienbach (SZ), verfügt die ausseramtliche Konkursverwaltung gestützt auf den Vertrag vom 5. November 2019 über den Verkauf von PDA, PDA Akkus, PDA Ladestationen und PDA Netzteile, geschlossen zwischen der Konkursmasse der Sempione Fashion AG in Liq. und Codeo Sàrl/Rhône Trading, Frankreich, und unter Bezugnahme auf das Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019 den Freihandverkauf (Notverkauf) von:

- 594 PDAs "TC510K";

- 287 PDA Akkus;

- 180 Netzteile;

- 76 Netzteile+Kabel;

- 286 Ladestationen;

- div. Kabel.

Die vorstehend erwähnten und im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte wurden der Codeo Sàrl, zu den im Verkaufsvertrag vereinbarten Bestimmungen zu Alleineigentum zugewiesen. Der Verkaufspreis für alle im Verkaufsvertrag näher umschriebenen Vermögenswerte beträgt EUR 99'728.92 (exkl. deutsche MWST) und wurde bereits vor Erlass dieser Verfügung vollumfänglich geleistet.

Rechtsmittel: Dieser Verwertungsakt kann durch Beschwerde gegen diese Freihandverkaufsverfügung angefochten werden. Die Beschwerdefrist von zehn Tagen gemäss Artikel 17 Absatz 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der angefochtenen Verwertungsverfügung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für ihn erkennbar geworden ist. Fristauslösend ist die Publikation im Schweizerzischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 13. Dezember 2019. Eine Beschwerde ist erstinstanzlich beim Bezirksgericht Höfe einzureichen. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Gerichtsferien sind nicht anwendbar.

Die Einreichung einer allfälligen Beschwerde im Sinne von Artikel 17 SchKG ist gleichzeitig und ohne Verzug der Konkursverwaltung per Fax (+41 (0)44 251 84 09) oder per E-Mail (<fa@konkurs-sempionefashion.ch>; cc: <zemp@hol-law.ch> und <mazzei@hol-law.ch>) zur Kenntnis zu bringen.

***

Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG

Im Konkursverfahren der Sempione Fashion AG in Liquidation, Freienbach (SZ), verzichtet die ausseramtliche Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der anerkannten Eigentumsansprachen und der Lohnrückzahlungsforderung des Mitarbeitenden RM gemäss Gläubigerzirkular Nr. 3 vom 12. Dezember 2019, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 2. Januar 2020 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung), können die Gläubiger bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung bis zum 2. Januar 2020 gemäss Artikel 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.

Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Artikel 260 SchKG: Innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sind bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Artikel 260 SchKG zur Bestreitung

- der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, und

- Teilverzicht Lohnrückzahlungsforderung des Mitarbeitenden RM

Stillschweigen innert Frist von 20 Tagen gilt als Zustimmung zum Verzicht der Konkursmasse und als Verzicht auf Abtretung.




SHAB: 242 vom 13.12.2019
Meldungsnummer: KK10-0000000707
Meldestelle: Holenstein Rechtsanwälte AG
Kantone: ZH
SHAB11.10.2019
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Weitere Bekanntmachung Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
CHE-105.900.259
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular zugestellt.

Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können ein Exemplar bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung anfordern oder unter www.konkurs-sempionefashion.ch (verfügbar in dt., frz. oder ital. Sprache) herunterladen.



SHAB: 197 vom 11.10.2019
Meldungsnummer: KK10-0000000621
Meldestelle: Holenstein Rechtsanwälte AG
Kantone: ZH
SHAB06.02.2019
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232 vom 29.11.2018, Publ. 1004508563).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bernhard, Stefania, von Schaffhausen, in Bubikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bieri, Jürg, von Schangnau, in Bassersdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Duijsens, Sebastiaan Johannes Maria, niederländischer Staatsangehöriger, in Wollerau, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Faass, Karl, deutscher Staatsangehöriger, in Feusisberg, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hofmann, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kirschke, Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kälin, Gabriela, von Einsiedeln, in Rapperswil-Jona, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Messmer, Frank, von Mundaun, in Maienfeld, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Montalbano, Alessandro, italienischer Staatsangehöriger, in Horgen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ott, Andreas, von Schwyz, in Wollerau, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schrepfer, Stefan, von Glarus Nord, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Stoiber, Manuela, deutsche Staatsangehörige, in Opfikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Thomas, Hans Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Freienbach, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zois, Martin, österreichischer Staatsangehöriger, in Feldkirch (AT), mit Kollektivunterschrift zu zweien; van den Hof, Nicolaas, niederländischer Staatsangehöriger, in Einsiedeln, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Talleri, Giacomo, von Massagno, in Collina d'Oro, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Leoncini, Francesco, italienischer Staatsangehöriger, in Mailand (IT), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

SHAB: 25 vom 06.02.2019
Tagesregister: 696 vom 01.02.2019
Meldungsnummer: HR02-1004559738
Kantone: SZ

SHAB29.11.2018
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2018, Publ. 1004487538).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Haag, Michael, von Sulgen, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 232 vom 29.11.2018
Tagesregister: 6241 vom 26.11.2018
Meldungsnummer: HR02-1004508563
Kantone: SZ

SHAB31.10.2018
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 188 vom 28.09.2018, Publ. 1004464919). An der Gläubigerversammlung vom 25.09.2018 haben die Gläubiger beschlossen, eine ausseramtliche Konkursverwaltung zu ernennen.

Die Adresse der ausseramtlichen Konkursverwaltung lautet:
Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Holenstein Rechtsanwälte AG (CHE-114.324.751), in Zürich, ausseramtliche Konkursverwaltung.

SHAB: 211 vom 31.10.2018
Tagesregister: 5676 vom 26.10.2018
Meldungsnummer: HR02-1004487538
Kantone: SZ

SHAB28.09.2018
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Mutation Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Sempione Fashion AG in Liquidation, in Freienbach, CHE-105.900.259, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2018, Publ. 4403709).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Trümpler, Patrick, von Zürich und Rüschlikon, in Auslikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 188 vom 28.09.2018
Tagesregister: 4996 vom 25.09.2018
Meldungsnummer: HR02-1004464919
Kantone: SZ

SHAB07.09.2018
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Sempione Fashion AG in Liquidation

Konkurspublikation/Schuldenruf Sempione Fashion AG in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf

Schuldner
Sempione Fashion AG in Liquidation
Gwattstrasse
8808 Pfäffikon SZ

Art des Konkursverfahrens: ordentlich

Datum der Konkurseröffnung: 02.08.2018

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Anmeldestelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen.
Publikation nach Art. SchKG 231, 232; VZG Art. 29 und 123.

I creditori e tutte le persone, le quali rivendicano una pretesa su dei beni in possesso della fallita, sono pregati di insinuare i loro crediti o le loro pretese entro il termine sopra indicato, su presentazione dalle prove pertinenti (titoli di credito, estratti dai registri ecc.). Ulteriori informa-zioni sulla insinuazione del credito si trovano sul sito www.konkurs-sempionefashion.ch (i crediti devono essere insinuati elettronicamente o per via postale entro la data 8 ottobre 2018 presso Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich). Eventuali interessi fino all’apertura del fallimento devono essere calcolati, altrimenti la richiesta sarà respinta. Lo stesso vale per gli ulteriori costi. Una volta dichiarato il fallimento, cessano di decorrere gli interessi di tutti i crediti nei confronti della fallita, eccetto gli interessi dei crediti garantiti da pegno.
Allo stesso modo, i debitori della fallita devono annunciarsi come tali entro il termine per le insinuazioni. Si averte delle conseguenze penali in caso d’omissione.
Coloro che posseggono oggetti della fallita a titolo di pegno o per altro titolo, devono porli a disposizione, senza estinzione dei diritti di prelazione, all’ufficio dei fallimenti entro il termine per le insinuazioni. Si averte delle conseguenze penali in caso d’omissione. In caso di omissione dell’avviso, ove questa non sia giustificata, i diritti di prelazione saranno estinti. Infine entro il termine per le insinuazione, qualsiasi rivendicazione di proprietà o di parti terze devono essere insinuate su presentazione delle prove pertinenti.

Per gli interessati con residenza all’estero l'ufficio dei fallimenti Höfe vale quale luogo per la notificazione, fintanto che non ne venga designato un altro luogo per la notificazione in Svizzera.


Alla prima assemblea dei creditori verrà proposto di designare Holenstein Rechtsanwälte AG, Zurich, come amministrazione speciale della fallita.


Risoluzione circolare:
Se l’assemblea dei creditori non è costituta legalmente, la proposta si considera accettata per via circolare, a meno che la maggioranza dei creditori non sollevi un’obiezione per iscritto entro il 17 settembre 2018 (data del timbro postale) all’ufficio sottoscritto. Il silenzio è considerato assenso.

I creditori che non hanno ricevuto un invito riguardo la prima assemblea dei creditori possono chiedere la circolare menzionata presso l’ufficio dei fallimenti Höfe (indirizzo postale: Konkursamt Höfe, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau), attestando le proprie credenziali come creditore.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 08.10.2018

Anmeldestelle
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe
Roosstrasse 3
8832 Wollerau

Bemerkung
Apertura delle porte/controllo degli accessi: 13.15 in punto
Poiché è previsto un numero elevato di creditori, i tempi di attesa durante i controlli degli accessi potrebbero rilevarsi particolarmente lunghi. Di conseguenza consigliamo di arrivare con un consistente anticipo prima dell'inizio dell'assemblea dei creditori.

Veröffentlichungsdatum: SHAB - 07.09.2018
Meldestelle: Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Höfe
Meldungsnummer: KK02-0000000152
Sprache: Deutsch
Kantone: SZ
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