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Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 25.10.1996
Kollektivprokura zu zweien 25.10.1996
Kollektivprokura zu zweien 25.10.1996
Kollektivprokura zu zweien gemäss OR 459 Absatz 2 25.10.1996
PricewaterhouseCoopers AG, Zweigniederlassung in Thun
- Revisionsstelle 13.12.1999
Mitglied und Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 25.10.1996
Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 25.10.1996
Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 30.11.2000
Mitglied der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 30.11.2000
Präsident und Vorsitzender der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 25.10.1996
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 25.10.1996

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 550’000
Letzte Änderung: 12.04.2013
Löschung: 12.04.2013

Sitz

Lauterbrunnen (BE)

Zweck

Betrieb einer Sesselbahn von Innerwengen nach Allmend nach Massgabe der hiefür erteilten Konzession. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Liegenschaften erwerben und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-101.452.546

CH-Nummer

CH-092.3.007.584-8

Handelsregisteramt

Kanton Bern

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB12.04.2013
|
Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG, in Lauterbrunnen, CH-092.3.007.584-8, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 181 vom 19.09.2002, S. 4, Publ. 648452). Die Vorschriften von altArt. 748 OR sind eingehalten. Die Gesellschaft wird gelöscht.

Tagesregister-Nr. 4683 vom 09.04.2013 / CH09230075848 / 07145466

SHAB30.09.2002
|
Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG, Lauterbrunnen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Interlaken
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 29.05.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.10.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 9. April 2002 mit Fusionsbilanzen per 31. Dezember 2001 gehen Aktiven und Passiven der Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG rückwirkend per 31. Dezember 2001 durch Universalsukzession an die JUNGFRAUBAHN HOLDING AG über.
    Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gem. Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Montaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist und beabsichtigt wird.

    Übermittler: Graf und Galli Interlaken
    3800 Interlaken
(00664954)
SHAB27.09.2002
|
Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG, Lauterbrunnen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Interlaken
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 29.05.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.10.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 9. April 2002 mit Fusionsbilanzen per 31. Dezember 2001 gehen Aktiven und Passiven der Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG rückwirkend per 31. Dezember 2001 durch Universalsukzession an die JUNGFRAUBAHN HOLDING AG über.
    Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gem. Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Montaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist und beabsichtigt wird.

    Übermittler: Graf und Galli Interlaken
    3800 Interlaken
(00659608)
SHAB26.09.2002
|
Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG, Lauterbrunnen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Interlaken
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 29.05.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 31.10.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Gemäss Fusionsvertrag vom 9. April 2002 mit Fusionsbilanzen per 31. Dezember 2001 gehen Aktiven und Passiven der Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG rückwirkend per 31. Dezember 2001 durch Universalsukzession an die JUNGFRAUBAHN HOLDING AG über.
    Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gem. Art. 748 Ziff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Montaten seit dem dritten Schuldenruf möglich ist und beabsichtigt wird.

    Übermittler: Graf und Galli Interlaken
    3800 Interlaken
(00657394)
SHAB19.09.2002
|
Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Fusion

Sesselbahn Innerwengen-Allmend AG, in Lauterbrunnen, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 234 vom 30. 11. 2000, S. 8163). Auflösung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung vom 29.5.2002 infolge Fusion gemäss Art. 748 OR mit der JUNGFRAUBAHN HOLDING AG, in Interlaken. Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsvertrag vom 9.4.2002 und Fusionsbilanz per 31.12.2001 inkl. Anhang durch Universalsukzession auf die JUNGFRAUBAHN HOLDING AG über.

Tagebuch Nr. 1791 vom 13.09.2002
(00648452/CH09230075848)

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