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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 1’201’000
Letzte Änderung: 04.03.2003
Löschung: 04.03.2003

Sitz

Neftenbach (ZH)

Zweck

Vertrieb von Kleinverbrennungsmotoren sowie von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, die von Kleinverbrennungsmotoren angetrieben werden, sowie Reparatur von und Kundendienst für solche Maschinen und Geräte mit Ersatzteildienst. Die Gesellschaft kann sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, usw. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.787.454

CH-Nummer

CH-020.3.924.473-0

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Seuzacherstrasse 26, 8413 Neftenbach

Auskünfte
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Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB04.03.2003
|
Solo Motorgeräte AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Solo Motorgeräte AG in Liquidation, in Neftenbach, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 17. 01. 2002, S. 25, Publ. 298904). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 66 Abs. 2 Satz 2 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

Tagebuch Nr. 5790 vom 26.02.2003
(00888584/CH02039244730)

SHAB11.10.2002
|
Solo Motorgeräte AG

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Solo Motorgeräte AG
    Adresse:
    Seuzachstr. 26
    8413 Neftenbach
  2. Bemerkung: Konkursamtliche Grundstücksteigerung
    Im Verfahren gemäss Art. 230a SchKG am 15. November 2002, 14 Uhr, im Sitzungszimmer des Konkursamtes Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
    In der Gemeinde Neftenbach
    Grundregisterblatt 1634, Kataster Nr. 2629, Plan 26: Gewerbegebäude mit Büro Vers.-Nr. 836 (Schätzungswert der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt aus dem Jahr 1998: CHF 3'075'000.-) sowie Lagergebäude, Vers.-Nr. 162 (Schätzungswert der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt aus dem Jahre 1993: CHF 468'000.-) mit 7'201 m2 Gebäudegrundfläche und Umgelände, Seuzachstrasse 24 und 26.
    Dienstbarkeiten laut Lastenverzeichnis.
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 1'700'000.-.
    Besichtigung des Steigerungsobjektes: Freitag, 8. November 2002, 14 bis 15 Uhr.
    Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem 17. Oktober 2002 während 10 Tagen beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur zur Einsicht auf.
    Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Abrechnung am Zuschlagspreis CHF 50'000.- in bar oder mit Bankcheck, ausgestellt von einer Bank mit Sitz in der Schweiz zu bezahlen (keine Privatchecks).
    Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983, auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) vom 1. Oktober 1984, und auf die diesbezüglichen Bestimmungen in den Steigerungsbedingungen aufmerksam gemacht.
    Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen.
    Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

    Konkursamt Wülflingen-Winterthur
    8401 Winterthur
(00678450)
SHAB19.07.2002
|
Solo Motorgeräte AG

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Solo Motorgeräte AG
    Adresse:
    Seuzachstr. 26
    8413 Neftenbach
  2. Bemerkung: Ergänzung des Kollokationsplanes im Verfahren nach Art. 230a SchKG
    Im Verfahren gemäss Art. 230a SchKG betreffend unter anderem das Warenlager:
    - bestehend aus Gartengeräten und -maschinen sowie Zubehör aller Art, in den Lagerräumlichkeiten an der Bodenackerstr. 1, Gretzenbach SO
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 50'000.- (Hinweis: Hat nichts gemeinsam mit dem neuen Warenlager der heutigen Mieterin in den gleichen Räumlichkeiten)
    der Solo Motorgeräte AG, liegt der ergänzte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur zur Einsicht auf.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 19.7.2002 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur rechtshängig zu machen.
    Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig.

    Konkursamt Wülflingen-Winterthur
    8401 Winterthur
(00566036)
SHAB10.05.2002
|
Solo Motorgeräte AG

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Solo Motorgeräte AG
    Adresse:
    Seuzachstr. 26
    8413 Neftenbach
  2. Bemerkung: Lastenverzeichnis und Kollokationsplan im Verfahren nach Art. 230a SchKG
    Im Verfahren gemäss Art. 230a SchKG betreffend
    1. der Liegenschaft Neftenbach Grundregisterblatt 1634, Kat.-Nr. 2629, Plan 26:
    Fabrikgebäude mit Büro, Seuzachstr. 26, Versicherungsnummer 836, Schätzungswert der Gebäudeversicherungsanstalt 1993: CHF 468'000.-; mit 7201 m2 Gebäudegrundfläche und Umgelände. Dienstbarkeiten laut Lastenverzeichnis.
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 1'700'000.-.
    der Solo Motorgeräte AG, liegt das Lastenverzeichnis den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur zur Einsicht auf.
    Betreffend
    2. dem Warenlager der Solo Motorgeräte AG:
    bestehend aus Gartengeräten und -maschinen sowie Zubehör aller Art, in den Lagerräumlichkeiten an der Seuzachstrasse bei 26, Neftenbach
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 400'000.-. (Hinweis: Hat nichts gemeinsam mit dem neuen Warenlager der heutigen Mieterin in den gleichen Räumlichkeiten.)
    3. dem Warenlager der Solo Motorgeräte AG:
    bestehend aus Gartengeräten und -maschinen sowie Zubehör aller Art, in den Lagerräumlichkeiten an der Bodenackerstrasse 1, Gretzenbach SO
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 50'000.-. (Hinweis: Hat nichts gemeinsam mit dem neuen Warenlager der heutigen Mieterin in den gleichen Räumlichkeiten.)
    liegt der Kollokationsplan über die faustpfandgesicherten Forderungen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur zur Einsicht auf.
    Klagen auf Anfechtung des Lastenverzeichnisses und des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. Mai 2002 beim Einzelrichter im beschleunigten Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur rechtshängig zu machen.
    Soweit keine Anfechtung erfolgt, werden das Lastenverzeichnis und der Kollokationsplan rechtskräftig.

    Konkursamt Wülflingen-Winterthur
    8401 Winterthur
(00462506)
SHAB22.02.2002
|
Solo Motorgeräte AG

Grund: Konkurse
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Solo Motorgeräte AG
    Adresse:
    Seuzachstr. 26
    8413 Neftenbach
  2. Bemerkung: Verfahren gemäss Art. 230a SchKG
    Der am 5. November 2001 eröffnete Konkurs ist mangels Aktiven eingestellt worden und gilt seit dem 23.1.2002 als rechtskräftig geschlossen.
    Auf Verlangen eines Pfandgläubigers wird bezüglich dem nachbezeichneten Grundstück und der nachbezeichneten beweglichen Sachen das Verfahren gemäss Art. 230a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) durchgeführt:
    In Neftenbach ZH:
    - Grundregisterblatt 1634, Kat.-Nr. 2629, Plan 26:
    Fabrikgebäude mit Büro, Seuzachstr. 26, Versicherungsnummer 836, Schätzungswert der Gebäudeversicherungsanstalt 1998: CHF 3'075'000.- sowie Lagergebäude, Seuzachstr. bei 26, Versicherungsnummer 162, Schätzungswert der Gebäudeversicherungsanstalt 1993: CHF 468'000.-; mit 7201 m2 Gebäudegrundfläche und Umgelände. Dienstbarkeiten laut Lastenverzeichnis.
    Konkursamtliche Schätzung: CHF 1'700'000.-
    - Das Warenlager der Solo Motorgeräte AG, bestehend aus Gartengeräten und -Maschinen sowie Zubehör aller Art, in den Lagerräumlichkeiten an der Seuzachstr. bei 26, 8413 Neftenbach, Konkursamtliche Schätzung: CHF 400'000.-. (Hinweis: Das Warenlager der Solo Motorgeräte AG hat nichts gemeinsam mit dem neuen Warenlager der heutigen Mieterin in den gleichen Räumlichkeiten).
    In Gretzenbach SO:
    - Das Warenlager der Solo Motorgeräte AG, bestehend aus Gartengeräten und -Maschinen sowie Zubehör aller Art, in den Lagerräumlichkeiten an der Bodenackerstr. 1, 5014 Gretzenbach, Konkursamtliche Schätzung: CHF 50'000.-. (Hinweis: Das Warenlager der Solo Motorgeräte AG hat nichts gemeinsam mit dem neuen Warenlager der heutigen Mieterin in den gleichen Räumlichkeiten).
    Beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur haben
    - die Grundpfandgläubiger (mit vertraglichem oder gesetzlichem Pfandrecht) und die Faustpfandgläubiger, denen Pfandtitel auf diesem Grundstück verpfändet worden sind, und
    - die Gläubiger, denen diese beweglichen Sachen verpfändet sind
    ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt samt Beweismittel innert der Eingabefrist schriftlich anzumelden. Grundpfandgläubiger haben gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, gegebenenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
    Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf diesem Grundstück weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innert der Eingabefrist dem Konkursamt Wülflingen-Winterthur einzureichen.
    Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert gleicher Frist beim Konkursamt Wülflingen-Winterthur unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstücks nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem ZGB ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind.
    Personen, die weitere Ansprüche an diesen beweglichen Sachen haben, haben diese ebenfalls innert der Eingabefrist schriftlich geltend zu machen.
    Eingabefrist für pfandversicherte Forderungen und weitere Ansprüche: bis 22. März 2002
    Winterthur, 22. Februar 2002

    Konkursamt Wülflingen-Winterthur
    8401 Winterthur
(00348508)
SHAB17.01.2002
|
Solo Motorgeräte AG in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Konkurs

Solo Motorgeräte AG, in Neftenbach, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31. 10. 2001, S. 8532).

Firma neu:
Solo Motorgeräte AG in Liquidation. Mit Verfügung vom 05.11.2001 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Winterthur über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung desselben Richters vom 14.12.2001 mangels Aktiven eingestellt worden.

Tagebuch Nr. 914 vom 11.01.2002
(00298904/CH02039244730)

SHAB11.01.2002
|
Solo Motorgeräte AG

Grund: Konkurse
- Einstellung des Konkursverfahrens

  1. Schuldner/in:
    Solo Motorgeräte AG
    Adresse:
    Seuzachstr. 26
    8413 Neftenbach
  2. Konkurseröffnung: 05.11.2001
  3. Konkurseinstellung: 14.12.2001
  4. Frist: 23.01.2002
  5. Kostenvorschuss: CHF 20'000
  6. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.

    Konkursamt Wülflingen-Winterthur
    8401 Winterthur
(005860)
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