Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter ohne Zeichnungsberechtigung 19.12.2003
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 19.12.2003
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
15.12.2003
CHF 20’000
Letzte Änderung: 01.03.2005
Löschung: 01.03.2005

Sitz

Altendorf (SZ)

Zweck

Handel und Förderung mit Waren aller Art, insbesondere mit Getränken aller Art und Kunsthandwerk sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb verschiedener Produkte; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-110.351.341

CH-Nummer

CH-130.4.009.278-3

Handelsregisteramt

Kanton Schwyz

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

8 Firmen mit gleichem Domizil: Letzistrasse 21, 8852 Altendorf

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB01.03.2005
|
Speedri GmbH

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Speedri GmbH, in Altendorf, CH-130.4.009.278-3, Handel und Förderung mit Waren aller Art, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 245 vom 19. 12. 2003, S. 14, Publ. 2040542). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 89 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

Tagebuch Nr. 618 vom 23.02.2005
(02722890/CH13040092783)

SHAB08.10.2004
|
Speedri GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Speedri GmbH
    Adresse:
    Letzistrasse 21
    8852 Altendorf SZ
  2. Bemerkung: Mitteilung des Verwertungsbegehrens in Faustpfand-Betreibung Nr. 40765 und Steigerungsanzeige
    Gläubiger: Knobel Edwin Bauunternehmung AG, Letzistrasse 21, 8852 Altendorf
    Forderung:
    CHF 24'500.- nebst 5% Zins seit 01.02.2004
    CHF 765.- Retentionskosten
    zuzüglich Zins, Betreibungs- und Publikationskosten
    Pfandgegenstand: Retentionsgegenstände Nr. 1 bis 131 im Schätzungswert von CHF 17'444.- oder Retentionsurkunde Nr. 4001 vom 23. August 2004
    Der Gläubiger hat die Verwertung der durch das unterzeichnete Betreibungsamt retinierten Gegenstände Nr. 1 bis 131 gemäss Publikation vom 3. September 2004 verlangt.
    Der Vollzug der Steigerung findet am Samstag, den 13. November 09.30 Uhr an der Letzistrasse 21, 1. Obergeschoss, 8852 Altendorf statt, sofern sich die Schuldnerin bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist.

    Betreibungsamt Altendorf
    8853 Lachen
(02486134)
SHAB03.09.2004
|
Speedri GmbH

Grund: Schuldbetreibungen
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Speedri GmbH
    Adresse:
    Letzistrasse 21
    8852 Altendorf
  2. Bemerkung: Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes Betreibung Nr. 40765
    und Retentionsurkunde. 4001 vom 24. August 2004
    Gläubiger: Knobel Edwin Bauunternehmung AG, Letzistrasse 21, 8852 Altendorf
    Forderung: CHF 24'500.- nebst 5% Zins seit 01.02.2004
    CHF 765.- Retentionskosten zuzüglich Betreibungs- und Publikationskosten
    Forderungsurkunde:
    Mietvertrag vom 10. Dezember 2003 Nichtbezahlung der Mietzinsen Februar 2004 bis August 2004
    Pfandgegenstand: gemäss Retentionsurkunde vom 25. August 2004 Retentionsgegenstände Nr. 1 – 131 im Gesamtwert von CHF 17'444.-
    Die Schuldnerin wird aufgefordert, der Gläubigerin innert eines Monats seit Zustellung dieses Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen.
    Will die Schuldnerin oder der Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht bzw. Retentionsrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies sofort dem Ueberbringer dieses Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach der Zustellung dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Das Retentionsrecht gilt als anerkannt wenn im Rechtsvorschlag nicht ausdrücklich etwas anderes bemerkt wird. Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonst das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt.
    Der Schuldnerin wird weiter angezeigt, dass auf Verlangen der Gläubigerin für die oben genannte Zinsforderung sämtliche im Mietobjekt vorhandenen Retentionsgegenstände im Schätzungswert von CHF 17'444.- gemäß Retentionsurkunde Nr. 4001 am 23. August 2004 retiniert wurden.
    Will die Schuldnerin geltend machen, dass die in der Retentionsurkunde aufgeführten Gegenstände 1 – 131, weil unpfändbar, der Retention nicht unterliegen, so hat sie innerhalb 10 Tagen, von heute an gerechnet, bei der Aufsichtsbehörde, Bezirksgericht March, Beschwerde zu erheben. Innert der gleichen Frist sind dem Betreibungsamt Altendorf allfällige auf Retentionsgegenstände bestehende Ansprachen Dritter bekannt zu geben.
    Sollte die Schuldnerin diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann die Gläubigerin die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

    Betreibungsamt Altendorf
    8853 Lachen
(02434624)
SHAB19.12.2003
|
Speedri GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Speedri GmbH, in Altendorf, Letzistrasse 21, 8852 Altendorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
10. 12. 2003.

Zweck:
Handel und Förderung mit Waren aller Art, insbesondere mit Getränken aller Art und Kunsthandwerk sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb verschiedener Produkte; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

Stammkapital:
CHF 20'000.--.

Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen brieflich.

Eingetragene Personen:
Stalder, Fritz, von Vitznau und Weggis, in Lachen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 19'000.--; Stalder, René, von Vitznau und Weggis, in Luzern, Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einer Stammeinlage von CHF 1'000.--.

Tagebuch Nr. 3656 vom 15.12.2003
(02040542/CH13040092783)

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