Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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7 Firmen anzeigen | Mitglied und Protokollführer des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter | 30.12.2019 | ||
6 Firmen anzeigen | Präsident des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter | 30.12.2019 | ||
4 Firmen anzeigen | Verwalter (Nichtmitglied) | Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates | 30.12.2019 | ||
4 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter | 30.12.2019 |
Sitz |
Solothurn (SO) |
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Zweck |
Die Verpflichtungen des geistlichen Inhabers der St. Anna-Pfrund sind folgende: Er soll zur Besorgung des Kindergottesdienstes der römisch-katholischen Kirchgemeinde nach besten Kräften und unbeschadet seiner übrigen Verpflichtungen behülflich sein; er soll zur Aushülfe am Religionsunterricht der Jugend an Sonn- und Werktagen verpflichtet sein; er hat sich am Beichthören, sowohl der Jugend wie der Erwachsenen zu beteiligen, ebenso bei der religiösen Pflege der Kranken; er soll an Sonn- und Feiertagen am vormittägigen und wenn möglich auch am nachmittägigen Pfarrgottesdienst fleissig Anteil nehmen, auch soll er sich am Pfarrgottesdienste an den Werktagen so viel als möglich beteiligen und wenn erforderlich dabei Aushülfe leisten; er hat alle Tage in der Pfarrkirche der Stadt Solothurn das heilige Messopfer darzubringen; von diesen heiligen Messen muss jede Woche eine für die Stifterin und deren lebenden und verstorbenen Verwandten celebriert werden. Die Celebrierung der heil. Messe in einer andern Kirche soll dem H.H. Pfrundinhaber bewilligt sein, jedoch darf daraus für die Pfrund keine dauernde Verpflichtung entstehen. Er soll, wenn möglich, die Seelmessen der St. Anna-Congregation persolvieren, wofür ihm letztere die betreffenden Stipendien zu entrichten hat. Wenn für den Inhaber der Pfründe Hindernisse eintreten sollten, sei es infolge Krankheit oder anderer zufälliger oder selbstgewählter Umstände, wodurch er an der Celebrierung der wöchentlichen heiligen (Messen) Stiftungsmesse für die Stifterin gehindert würde, so hat er für Ersetzung zu sorgen, so dass wöchentlich diese heilige Messe gelesen wird, wie oben bestimmt ist.
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UID |
CHE-366.508.704 |
CH-Nummer |
CH-241.7.017.855-2 |
Handelsregisteramt |
Kanton Solothurn |
Handelsregisterauszug |
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7 Firmen mit gleichem Domizil: Hauptgasse 75, 4500 Solothurn
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Neueintragung St. Anna-Pfründe
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
St. Anna-Pfründe, in Solothurn, CHE-366.508.704, bei Römisch-katholische Kirchgemeinde, Verwaltung, Hauptgasse 75, 4500 Solothurn, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
22.05.1886. 11.04.2019.
Zweck:
Die Verpflichtungen des geistlichen Inhabers der St.
Anna-Pfrund sind folgende:
Er soll zur Besorgung des Kindergottesdienstes der römisch-katholischen Kirchgemeinde nach besten Kräften und unbeschadet seiner übrigen Verpflichtungen behülflich sein; er soll zur Aushülfe am Religionsunterricht der Jugend an Sonn- und Werktagen verpflichtet sein; er hat sich am Beichthören, sowohl der Jugend wie der Erwachsenen zu beteiligen, ebenso bei der religiösen Pflege der Kranken; er soll an Sonn- und Feiertagen am vormittägigen und wenn möglich auch am nachmittägigen Pfarrgottesdienst fleissig Anteil nehmen, auch soll er sich am Pfarrgottesdienste an den Werktagen so viel als möglich beteiligen und wenn erforderlich dabei Aushülfe leisten; er hat alle Tage in der Pfarrkirche der Stadt Solothurn das heilige Messopfer darzubringen; von diesen heiligen Messen muss jede Woche eine für die Stifterin und deren lebenden und verstorbenen Verwandten celebriert werden. Die Celebrierung der heil. Messe in einer andern Kirche soll dem H.H. Pfrundinhaber bewilligt sein, jedoch darf daraus für die Pfrund keine dauernde Verpflichtung entstehen. Er soll, wenn möglich, die Seelmessen der St. Anna-Congregation persolvieren, wofür ihm letztere die betreffenden Stipendien zu entrichten hat. Wenn für den Inhaber der Pfründe Hindernisse eintreten sollten, sei es infolge Krankheit oder anderer zufälliger oder selbstgewählter Umstände, wodurch er an der Celebrierung der wöchentlichen heiligen (Messen) Stiftungsmesse für die Stifterin gehindert würde, so hat er für Ersetzung zu sorgen, so dass wöchentlich diese heilige Messe gelesen wird, wie oben bestimmt ist. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und aufgrund des kirchlichen Charakters keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen durch den Bischof der Diözese Basel.
Eingetragene Personen:
Heeb, Karl, von Altstätten, in Solothurn, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter; Schnider, Simon Marcel Maria, von Lohn-Ammannsegg, in Solothurn, Mitglied und Protokollführer des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter; Jeger, Maria Anna Eugenie, von Solothurn, in Solothurn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem andern Mitglied des Stiftungsrates oder mit dem Verwalter; Rey, Roland Josef, von Beromünster, in Zuchwil, Verwalter (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates.
SHAB: 251 vom 30.12.2019
Tagesregister: 5775 vom 23.12.2019
Meldungsnummer: HR01-1004795206
Kantone: SO
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