Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 20.12.2006
Stammdaten
Einzelunternehmen
14.12.2006
Letzte Änderung: 30.10.2020
Löschung: 30.10.2020

Sitz

Flawil (SG)

Zweck

Alteisenhandel. Mehr anzeigen

UID

CHE-113.323.192

CH-Nummer

CH-320.1.060.410-7

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Mühlebachstrasse 26, 9230 Flawil

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB30.10.2020
|
STEININGER Alteisenentsorgung

Löschung STEININGER Alteisenentsorgung

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

STEININGER Alteisenentsorgung, in Flawil, CHE-113.323.192, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2006, S.13, Publ. 3691204). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 212 vom 30.10.2020
Tagesregister: 10462 vom 27.10.2020
Meldungsnummer: HR03-1005011912
Kantone: SG

SHAB27.08.2020
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STEININGER Alteisenentsorgung

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV STEININGER Alteisenentsorgung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

STEININGER Alteisenentsorgung
Mühlebachstrasse 26
9230 Flawil

Ausgangslage

Es fällt in Betracht:
1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr:
•    STEININGER Alteisenentsorgung (CHE-113.323.192), in Flawil
2.    Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 1. Mai 2020 und Publikation im SHAB vom 12. Mai 2020 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
3.    Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet.



Verfügung
Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:
1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art. 153b Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.

Diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Kanton St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, angefochten werden (Art. 153b HRegV i.V.m. Art. 165 HRegV).

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 28.09.2020

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

SHAB: 166 vom 27.08.2020
Meldungsnummer: BH07-0000001752
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB12.05.2020
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STEININGER Alteisenentsorgung

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV STEININGER Alteisenentsorgung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

STEININGER Alteisenentsorgung
Mühlebachstrasse 26
9230 Flawil

Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 HRegV

Die aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen.

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 11.06.2020

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

SHAB: 91 vom 12.05.2020
Meldungsnummer: BH05-0000002772
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.12.2006
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STEININGER Alteisenentsorgung

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

STEININGER Alteisenentsorgung, in Flawil, CH-320.1.060.410-7, Mühlebachstrasse 26, 9230 Flawil, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Alteisenhandel.

Eingetragene Personen:
Steininger, Michael, österreichischer Staatsangehöriger, in Flawil, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 9036 vom 14.12.2006
(03691204/CH32010604107)

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