Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsidentin Kollektivunterschrift zu zweien 18.09.2000
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2006
BDO Visura, in Liestal
- Revisionsstelle 02.05.2006
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2006
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2006
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2006
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 17.09.2007
stellvertretende Geschäftsleiterin Kollektivunterschrift zu zweien 17.09.2007
Geschäftsleiter Kollektivunterschrift zu zweien 09.01.2008
Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 02.05.2006

Früheres Management

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Stammdaten
Stiftung
Letzte Änderung: 01.07.2008
Löschung: 01.07.2008

Sitz

Liestal (BL)

Zweck

Erhaltung und Förderung des Wohls, der Würde und der Rechte der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft. Die Stiftung kann in Zusammenarbeit mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen auch zum Wohl anderer Bevölkerungsgruppen beitragen. Mehr anzeigen

UID

CHE-100.494.594

CH-Nummer

CH-280.7.900.066-3

Handelsregisteramt

Kanton Basel-Landschaft

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Bahnhofstrasse 4, 4410 Liestal

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB01.07.2008
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, in Liestal, CH-280.7.900.066-3, Stiftung (SHAB Nr. 5 vom 09. 01. 2008, S. 4, Publ. 4278494). Die Aktiven und das Fremdkapital gehen infolge Fusion auf die Stiftung 'Pro Senectute Kanton Basel-Stadt - Für das Alter', neuer Name 'Pro Senectute beider Basel - Für das Alter', in Basel (CH-270.7.001.321-0), über. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht.

Tagebuch Nr. 3011 vom 25.06.2008
(04550968/CH28079000663)

SHAB22.04.2008
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, Liestal
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Pro Senectute Kanton Basel-Stadt - Für das Alter, Basel
  3. Anmeldefrist für Forderungen: 09.05.2008
  4. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, Rathausstrasse 24, 4410 Liestal
  5. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  6. Bemerkung: Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Fusion jeweils mit Beschluss vom 10. März 2008 zugestimmt. Fusionsbilanz (Art. 80 FusG), Fusionsvertrag (Art. 79 FusG), sowie die Berichte und Bestätigungen der Revisionsstelle (Art. 81 FusG) liegen vor. Allfällige Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen der fusionierenden Stiftungen sind durch Mitteilung im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt vom 15. März 2008 bzw. im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft vom 13. März 2008 informiert worden.
    Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Aufsichtsbehörde mit Datum vom 31. März 2008 die Genehmigung der Fusion beantragt.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Stiftung werden nach Eintritt der Rechtskraft einer noch zu erlassenden Verfügung der Aufsichtsbehörde und der entsprechenden Handelsregisteranmeldung durch Universalsukzession auf die übernehmende Stiftung übergehen.
    Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen gegenüber den an der Fusion beteiligten Stiftungen sind keine bekannt. Andere, allfällig nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, ihre Forderung anzumelden oder innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde (vgl. Ziffer. 5 Abs. 3 des vorliegenden Schuldenrufs) die Sicherstellung ihrer Forderung durch die übernehmende Stiftung zu verlangen (Art. 85 i.V.m. Art. 25 FusG). Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 85 Abs. 2 FusG).
    Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen).
    Sicherstellungsbegehren sind beim zuständigen kantonalen Gericht innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde anzumelden. (Schuldenruf infolge Fusion Art. 78 ff. FusG).

    Übermittler: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, lic. iur. Andreas Fahrländer
    4410 Liestal
(04439586)
SHAB21.04.2008
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, Liestal
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Pro Senectute Kanton Basel-Stadt - Für das Alter, Basel
  3. Anmeldefrist für Forderungen: 09.05.2008
  4. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, Rathausstrasse 24, 4410 Liestal
  5. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  6. Bemerkung: Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Fusion jeweils mit Beschluss vom 10. März 2008 zugestimmt. Fusionsbilanz (Art. 80 FusG), Fusionsvertrag (Art. 79 FusG), sowie die Berichte und Bestätigungen der Revisionsstelle (Art. 81 FusG) liegen vor. Allfällige Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen der fusionierenden Stiftungen sind durch Mitteilung im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt vom 15. März 2008 bzw. im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft vom 13. März 2008 informiert worden.
    Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Aufsichtsbehörde mit Datum vom 31. März 2008 die Genehmigung der Fusion beantragt.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Stiftung werden nach Eintritt der Rechtskraft einer noch zu erlassenden Verfügung der Aufsichtsbehörde und der entsprechenden Handelsregisteranmeldung durch Universalsukzession auf die übernehmende Stiftung übergehen.
    Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen gegenüber den an der Fusion beteiligten Stiftungen sind keine bekannt. Andere, allfällig nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, ihre Forderung anzumelden oder innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde (vgl. Ziffer. 5 Abs. 3 des vorliegenden Schuldenrufs) die Sicherstellung ihrer Forderung durch die übernehmende Stiftung zu verlangen (Art. 85 i.V.m. Art. 25 FusG). Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 85 Abs. 2 FusG).
    Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen).
    Sicherstellungsbegehren sind beim zuständigen kantonalen Gericht innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde anzumelden. (Schuldenruf infolge Fusion Art. 78 ff. FusG).

    Übermittler: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, lic. iur. Andreas Fahrländer
    4410 Liestal
(04437718)
SHAB18.04.2008
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, Liestal
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Pro Senectute Kanton Basel-Stadt - Für das Alter, Basel
  3. Anmeldefrist für Forderungen: 09.05.2008
  4. Anmeldestelle für Forderungen: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, Rathausstrasse 24, 4410 Liestal
  5. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art. 25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  6. Bemerkung: Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Fusion jeweils mit Beschluss vom 10. März 2008 zugestimmt. Fusionsbilanz (Art. 80 FusG), Fusionsvertrag (Art. 79 FusG), sowie die Berichte und Bestätigungen der Revisionsstelle (Art. 81 FusG) liegen vor. Allfällige Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen der fusionierenden Stiftungen sind durch Mitteilung im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt vom 15. März 2008 bzw. im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft vom 13. März 2008 informiert worden.
    Die Stiftungsräte der übertragenden und der übernehmenden Stiftung haben der Aufsichtsbehörde mit Datum vom 31. März 2008 die Genehmigung der Fusion beantragt.
    Die Aktiven und Passiven der aufzulösenden Stiftung werden nach Eintritt der Rechtskraft einer noch zu erlassenden Verfügung der Aufsichtsbehörde und der entsprechenden Handelsregisteranmeldung durch Universalsukzession auf die übernehmende Stiftung übergehen.
    Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen gegenüber den an der Fusion beteiligten Stiftungen sind keine bekannt. Andere, allfällig nicht bekannte Gläubigerinnen und Gläubiger sind berechtigt, ihre Forderung anzumelden oder innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde (vgl. Ziffer. 5 Abs. 3 des vorliegenden Schuldenrufs) die Sicherstellung ihrer Forderung durch die übernehmende Stiftung zu verlangen (Art. 85 i.V.m. Art. 25 FusG). Destinatärinnen und Destinatäre mit Rechtsansprüchen haben keinen Anspruch auf Sicherstellung (Art. 85 Abs. 2 FusG).
    Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen (begründeter Antrag und allfällige Beweismittel sind beizulegen).
    Sicherstellungsbegehren sind beim zuständigen kantonalen Gericht innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Verfügung der Aufsichtsbehörde anzumelden. (Schuldenruf infolge Fusion Art. 78 ff. FusG).

    Übermittler: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, lic. iur. Andreas Fahrländer
    4410 Liestal
(04435658)
SHAB09.01.2008
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, in Liestal, CH-280.7.900.066-3, Erhaltung und Förderung des Wohls, der Würde und der Rechte der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft, Stiftung (SHAB Nr. 179 vom 17. 09. 2007, S. 5, Publ. 4112250).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Manz, Regina, von Rothenfluh, in Liestal, stellvertretende Geschäftsleiterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Geschäftsleiterin]; Ryser, Werner, von Winterthur, in Basel, Geschäftsleiter, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 59 vom 03.01.2008
(04278494/CH28079000663)

SHAB17.09.2007
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, in Liestal, CH-280.7.900.066-3, Erhaltung und Förderung des Wohls, der Würde und der Rechte der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 02. 05. 2006, S. 5, Publ. 3357072).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Roncoroni, Bruna, von Orbe und italienische Staatsangehörige, in Bern, Geschäftsleiterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Strub, Adelheid, von Eptingen, in Muttenz, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Degen, Werner, von Liestal und Hölstein, in Liestal, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Winkler, Willy, von Liestal, in Liestal, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Manz, Regina, von Rothenfluh, in Liestal, Geschäftsleiterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 4162 vom 11.09.2007
(04112250/CH28079000663)

SHAB02.05.2006
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter, in Liestal, CH-280.7.900.066-3, Erhaltung und Förderung des Wohls, der Würde und der Rechte der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft, Stiftung (SHAB Nr. 24 vom 05. 02. 2004, S. 5, Publ. 2104826).

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Strub, Adelheid, von Eptingen, in Muttenz, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Pratteln]; Baader, Michael, von Gelterkinden, in Gelterkinden, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Bachmann-Scherer, Rita, von Hohenrain und Muttenz, in Muttenz, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Baumann, Willy, von Basel und Waldenburg, in Basel, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Degen, Werner, von Liestal und Hölstein, in Liestal, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Heim, Brigitta, von Frauenfeld, in Reigoldswil, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Stähelin, Hannes B., von Basel, in Binningen, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; BDO Visura, in Liestal, Revisionsstelle.

Tagebuch Nr. 1991 vom 26.04.2006
(03357072/CH28079000663)

SHAB05.02.2004
|
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Firma neu
- Eingetragene Personen
- Zweck neu

Pro Senectute Kanton Baselland - Für das Alter, in Liestal, Erhaltung und Förderung des Wohls der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft, Stiftung (SHAB Nr. 181 vom 18. 09. 2000, S. 6379).

Urkundenänderung:
16. 09. 2003.

Name neu:
Stiftung Pro Senectute Kanton Basel-Landschaft - Für das Alter.

Zweck neu:
Erhaltung und Förderung des Wohls, der Würde und der Rechte der älteren Menschen im Kanton Basel-Landschaft. Die Stiftung kann in Zusammenarbeit mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen auch zum Wohl anderer Bevölkerungsgruppen beitragen.

Organisation neu:
Stiftungsrat von mindestens 7 Mitgliedern, Geschäftsstelle und Revisionsstelle.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Roncoroni, Bruna, von Orbe und italienische Staatsangehörige, in Bern, Geschäftsleiterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Orbe, in Basel, Geschäftsführerin].

Tagebuch Nr. 545 vom 30.01.2004
(02104826/CH28079000663)

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