Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 19.06.1998
Revisionsstelle 21.07.2020
Kollektivunterschrift zu zweien 21.07.2020
Präsident des Verwaltungsrates Kollektivunterschrift zu zweien 28.04.2011
Kollektivunterschrift zu zweien 19.03.2024
Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 21.07.2020

Früheres Management

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 10’000’000
Letzte Änderung: 19.03.2024

Sitz

Lenzburg (AG)

Zweck

Fabrikation von und Handel mit Fleisch, Fleischprodukten, Traiteur-Artikeln und Frischprodukten aller Art; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Patente und Lizenzen erwerben und erteilen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Mehr anzeigen

UID

CHE-106.839.378

CH-Nummer

CH-400.3.019.528-2

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Niederlenzer Kirchweg 12, 5600 Lenzburg

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 20 von 30

SHAB19.03.2024
|
Traitafina AG

Mutation Traitafina AG

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Traitafina AG, in Lenzburg, CHE-106.839.378, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 139 vom 21.07.2020, Publ. 1004941962).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Zimmermann, Fabian, von Ebnat-Kappel, in Niederrohrdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Item, Patrick Stephan, von Muntogna da Schons, in Horgen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

SHAB: 55 vom 19.03.2024
Tagesregister: 3998 vom 14.03.2024
Meldungsnummer: HR02-1005989296
Kantone: AG

SHAB08.12.2023
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Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003897
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Techniker: Betreuung der Produktionsanlagen
Personal: 6 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014726
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB08.12.2023
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003908
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Technik und Unterhalt: Störungsbehebungen in Notfällen
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014727
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB08.12.2023
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003884
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Panier-, Frittier- und TK-Linie: Bereitstellen der Produkte für den Transport an die Verkaufsgeschäfte
Personal: 20 M, 12 F
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014730
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB08.12.2023
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003901
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Vorlad: Verladen der Lastwagen zur rechtzeitigen Belieferung der Detialhandelsgeschäfte
Personal: 12 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014731
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB08.12.2023
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003903
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Sandwich und Salate : Bereitstellen/Herstellen der Frischprodukte für Detailhandelsgeschäfte
Personal: 8 M, 8 F
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 239 vom 08.12.2023
Meldungsnummer: AB02-0000014732
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB24.11.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003897
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Techniker: Betreuung der Produktionsanlagen
Personal: 6 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015609
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB24.11.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 23-003908
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Technik und Unterhalt: Störungsbehebungen in Notfällen
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015610
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB24.11.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003884
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Panier-, Frittier- und TK-Linie: Bereitstellen der Produkte für den Transport an die Verkaufsgeschäfte
Personal: 20 M, 12 F
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015613
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB24.11.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003901
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Vorlad: Verladen der Lastwagen zur rechtzeitigen Belieferung der Detialhandelsgeschäfte
Personal: 12 M
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015614
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB24.11.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 23-003903
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Sandwich und Salate : Bereitstellen/Herstellen der Frischprodukte für Detailhandelsgeschäfte
Personal: 8 M, 8 F
Gültigkeit: 01.11.2023 - 01.11.2026
Bewilligungszusatz: Erneuerung mit Änderung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Meldungsnummer: AB01-0000015615
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB20.03.2023
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 22-005737
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Abteilung Küche & Panierlinie
Personal: 18 M
Gültigkeit: 18.01.2023 - 18.01.2026
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 55 vom 20.03.2023
Meldungsnummer: AB02-0000012798
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB08.02.2023
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 22-005737
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Abteilung Küche & Panierlinie
Personal: 15 M, 5 F
Gültigkeit: 18.01.2023 - 18.01.2026
Bewilligungszusatz: Neuerteilung
Bewilligung für Einsätze in: AG

SHAB: 27 vom 08.02.2023
Meldungsnummer: AB01-0000013324
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB15.09.2020
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004782
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Techniker: Betreuung der Produktionanlagen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 179 vom 15.09.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006408
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB15.09.2020
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004785
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Sandwich und Salate : Bereitstellen/Herstellen der Frischprodukte für Detailhandelsgeschäfte
Begründung: Besonderes Konsumbedürfnis (Art. 28 Abs. 3 ArGV 1)
Personal: 15 M, 15 F
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 179 vom 15.09.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006410
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB14.09.2020
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004778
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Vorlad: Verladen der Lastwagen zur rechtzeitigen Belieferung der Detialhandelsgeschäfte
Begründung: Besonderes Konsumbedürfnis (Art. 28 Abs. 3 ArGV 1)
Personal: 9 M
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 178 vom 14.09.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006399
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB14.09.2020
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Pikettdienst (Nacht- und Sonntagsarbeit) Artikel 14 und 15 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Referenz-Nr.: 20-004781
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Technik und Unterhalt: Störungsbehebungen in Notfällen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 178 vom 14.09.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006401
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB14.09.2020
|
Traitafina AG

Erteilte Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Erteilte Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- (ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004780
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Panier-, Frittier- und TK-Linie: Bereitstellen der Produkte für den Transport an die Verkaufsgeschäfte
Begründung: Besonderes Konsumbedürfnis (Art. 28 Abs. 3 ArGV 1)
Personal: 20 M, 12 F
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 178 vom 14.09.2020
Meldungsnummer: AB02-0000006400
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB01.09.2020
|
Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004785
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Sandwich und Salate : Bereitstellen/Herstellen der Frischprodukte für Detailhandelsgeschäfte
Begründung: Besonderes Konsumbedürfnis (Art. 28 Abs. 3 ArGV 1)
Personal: 15 M, 15 F
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 169 vom 01.09.2020
Meldungsnummer: AB01-0000006626
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
SHAB01.09.2020
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Traitafina AG

Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung Traitafina AG

Rubrik: Arbeit
Unterrubrik: Gesuch um Erteilung von Arbeitszeitbewilligung

Traitafina AG
Niederlenzer Kirchweg 12
5600 Lenzburg

Bewilligung für Nacht- und Feiertagsarbeit Artikel 17, 19 und 20a Arbeitsgesetz (ArG)

Referenz-Nr.: 20-004782
Betriebsstandort-Nr.: 65298238
Betriebsteil: Techniker: Betreuung der Produktionanlagen
Begründung: Technisch unentbehrliche Betriebsweise (Art. 28 Abs. 1 ArGV 1)
Personal: 10 M
Gültigkeit: 01.09.2020 - 31.08.2023
Bewilligungszusatz: Erneuerung
Bewilligung für Einsätze in: AG

Rechtliche Hinweise
Wer durch die Erteilung einer Arbeitszeitbewilligung in seinen Rechten oder Pflichten berührt ist und wer berechtigt ist, dagegen Beschwerde zu führen, kann innert zehn Tagen seit Publikation des Gesuches beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Holzikofenweg 36,3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 058 462 29 48) Akteneinsicht nehmen.

SHAB: 169 vom 01.09.2020
Meldungsnummer: AB01-0000006624
Meldestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Arbeitszeitbewilligungen
Kantone: AG
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