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Aktuelles Management

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Präsident Kollektivunterschrift zu zweien 24.03.1998
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 01.02.1999
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 01.02.1999
Revisionsstelle 04.11.1999
Vorsitzender der Geschäftsleitung Kollektivunterschrift zu zweien 12.09.2000
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 24.03.1998
Mitglied + Sekretär ohne Zeichnungsberechtigung 01.02.1999
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 29.05.2000

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Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 3’200’000
Letzte Änderung: 18.08.2004
Löschung: 18.08.2004

Sitz

Walzenhausen (AR)

Zweck

UID

CHE-102.232.987

CH-Nummer

CH-300.3.010.155-1

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: ,

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB18.08.2004
|
Ujho AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Ujho AG, in Walzenhausen, CH-300.3.010.155-1, Beteiligungen an Unternehmungen usw. Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 119 vom 24. 06. 2002, S. 3, Publ. 525060).

Löschungsgrund:
Die Vorschriften von Art. 748 OR (Fusion) sind eingehalten. Die Gesellschaft wird mit Bestätigung des Revisors vom 17.03.2004 vor Ablauf des Sperrjahres gelöscht.

Tagebuch Nr. 695 vom 12.08.2004
(02410490/CH30030101551)

SHAB15.01.2004
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Walzenhausen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 16.02.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen über.
    Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Der Fusionsvertrag wurde genehmigt. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02071680)
SHAB14.01.2004
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Walzenhausen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 16.02.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen über.
    Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Der Fusionsvertrag wurde genehmigt. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02070944)
SHAB13.01.2004
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Walzenhausen
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 16.02.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen über.
    Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Der Fusionsvertrag wurde genehmigt. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02067306)
SHAB18.12.2003
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Zug
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 19.01.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Fusionsvertrag durch den die Aktiven und Passiven der Gesellschaft gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen übergehen. Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02036564)
SHAB17.12.2003
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Zug
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 19.01.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Fusionsvertrag durch den die Aktiven und Passiven der Gesellschaft gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen übergehen. Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02031492)
SHAB16.12.2003
|
Ujho AG

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    Ujho AG, Zug
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), Walzenhausen
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 14.06.2002
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 19.01.2004
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Ulrich Jüstrich Holding AG, Unterdorf, 9428 Walzenhausen
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Fusionsvertrag durch den die Aktiven und Passiven der Gesellschaft gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), mit Sitz in Walzenhausen übergehen. Ohne Forderungsanmeldung wird der Verzicht auf Sicherstellung angenommen. Die Gläubiger werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften gemäss Art. 748 Zff. 6 OR in Verbindung mit Art. 745 Abs. 3 OR bereits nach Ablauf von drei Monaten seit dem dritten Schuldenruf möglich und beabsichtigt ist.

    Übermittler: Müller & Eckstein, Rechtsanwälte
    9422 Staad
(02029060)
SHAB24.06.2002
|
Ujho AG

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Fusion
- Firma neu
- Eingetragene Personen

Ulrich Jüstrich Holding AG, in Walzenhausen, Beteiligungen an Unternehmungen usw. Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 177 vom 12. 09. 2000, S. 6235).

Statutenänderung:
14. 06. 2002.

Firma neu:
Ujho AG. Auflösung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung vom 14.06.2002 infolge Fusion mit der Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG), in Walzenhausen. Aktiven und Passiven der Gesellschaft gehen gemäss Fusionsbilanz per 31.12.2001 durch Universalsukzession auf die Mawata Finanz- und Verwaltungs AG (neu: Ulrich Jüstrich Holding AG) über.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Jüstrich, Hansruedi, von Berneck und Walzenhausen, in Walzenhausen, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jüstrich, Michel, von Berneck, in Walzenhausen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jüstrich, Marcel, von Berneck und Walzenhausen, in Walzenhausen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: von Berneck, ohne eingetragene Funktion).

Tagebuch Nr. 564 vom 18.06.2002
(00525060/CH30030101551)

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