Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident, Kassier + Aktuar Einzelunterschrift 13.11.2013
Vizepräsidentin Kollektivunterschrift zu zweien 13.11.2013
Stammdaten
Verein
08.11.2013
Letzte Änderung: 13.11.2013

Sitz

Kreuzlingen (TG)

Zweck

Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig. Mehr anzeigen

UID

CHE-318.049.220

CH-Nummer

CH-440.6.027.745-7

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

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SHAB13.11.2013
|
Verein GUTMENSCH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Verein GUTMENSCH, in Kreuzlingen, CH-440.6.027.745-7, Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
23.08.2013.

Zweck:
Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.

Eingetragene Personen:
Zehner, Hermann, von Bern, in Kreuzlingen, Präsident und Kassier und Aktuar, mit Einzelunterschrift; Zehner, Susanna, von Bern, in Zürich, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 5308 vom 08.11.2013 / CH44060277457 / 01177363

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