Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Vorstandes, Kassier + Liquidator Einzelunterschrift 04.04.2014
Mitglied des Vorstandes + Sekretärin Einzelunterschrift 04.04.2014
Mitglied des Vorstandes Einzelunterschrift 04.04.2014
Mitglied des Vorstandes Einzelunterschrift 04.04.2014
Mitglied des Vorstandes Einzelunterschrift 04.04.2014
Präsident des Vorstandes Einzelunterschrift 04.04.2014
Mitglied des Vorstandes Einzelunterschrift 04.04.2014
Stammdaten
Verein
01.04.2014
Letzte Änderung: 25.03.2024
Löschung: 25.03.2024

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Betreiben und Fördern des bosnischen Volkstanzes, Pflege und Bewahren der bosnischen Sprache und Kultur sowie Förderung und Integration in allen Bereichen. Mehr anzeigen

UID

CHE-384.717.269

CH-Nummer

CH-320.6.075.413-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Rorschacher Strasse 189, 9000 St. Gallen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

Sehen Sie sich den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister online an.

Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB25.03.2024
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Löschung Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation, in St. Gallen, CHE-384.717.269, Verein (SHAB Nr. 25 vom 05.02.2016, S.0, Publ. 2650737). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 aOR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 59 vom 25.03.2024
Tagesregister: 3211 vom 20.03.2024
Meldungsnummer: HR03-1005993668
Kantone: SG

SHAB24.11.2023
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation
c/o: Edin Jusic
Rorschacher Strasse 189
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 26.12.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 229 vom 24.11.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.11.2023, SHAB - 23.11.2023, SHAB - 24.11.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012482
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB23.11.2023
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation
c/o: Edin Jusic
Rorschacher Strasse 189
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 26.12.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 228 vom 23.11.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.11.2023, SHAB - 23.11.2023, SHAB - 24.11.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012464
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB22.11.2023
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation
c/o: Edin Jusic
Rorschacher Strasse 189
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 26.12.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 227 vom 22.11.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 22.11.2023, SHAB - 23.11.2023, SHAB - 24.11.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012444
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB11.10.2023
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation
c/o: Edin Jusic
Rorschacher Strasse 189
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 aOR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 aOR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 aOR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 aOR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.11.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 197 vom 11.10.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012057
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB14.06.2023
|
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Verein KUD "Merak" St.Gallen in Liquidation
c/o: Edin Jusic
Rorschacher Strasse 189
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 aOR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 aOR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 aOR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 aOR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.07.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 113 vom 14.06.2023
Meldungsnummer: BH00-0000011271
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB05.02.2016
|
Verein KUD 'Merak' St.Gallen in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen

Verein KUD 'Merak' St.Gallen, in St. Gallen, CHE-384.717.269, Verein (SHAB Nr. 66 vom 04.04.2014, Publ. 1435141).

Name neu:
Verein KUD 'Merak' St.Gallen in Liquidation. Der Verein ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 19.09.2015 aufgelöst.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jusic, Edin, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, in St. Gallen, Mitglied des Vorstandes und Kassier und Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes und Kassier mit Einzelunterschrift]; Jusic, Enisa, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, in St. Gallen, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift [bisher: in ].

Tagesregister-Nr. 1028 vom 02.02.2016 / CH32060754135 / 02650737

SHAB04.04.2014
|
Verein KUD 'Merak' St.Gallen

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Verein KUD 'Merak' St.Gallen, in St. Gallen, CHE-384.717.269, c/o Edin Jusic, Rorschacher Strasse 189, 9000 St. Gallen, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
28.02.2012.

Zweck:
Betreiben und Fördern des bosnischen Volkstanzes, Pflege und Bewahren der bosnischen Sprache und Kultur sowie Förderung und Integration in allen Bereichen.

Mittel:
Finanzierung von jährlichen Mitgliederbeiträgen, Erträgen aus Veranstaltungen und verschiedenen Spenden.

Eingetragene Personen:
Ljubijankic, Senad, von Arbon, in Arbon, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Katkic-Imsic, Jasmina, von St. Gallen, in St. Gallen, Mitglied des Vorstandes und Sekretärin, mit Einzelunterschrift; Jusic, Edin, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, in St. Gallen, Mitglied des Vorstandes und Kassier, mit Einzelunterschrift; Hozanovic, Jasmin, von Arbon, in Arbon, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Amidzic, Ibrahim, von St. Gallen, in St. Gallen, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Jusic, Enisa, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Ljubijankic, Ajla, von Arbon, in Arbon, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 3017 vom 01.04.2014 / CH32060754135 / 01435141

Unsere Produkte
Lixt Monitoring Lixt Monitoring

Monitoring

Sie suchen Informationen über Firmen, Management, Ausschreibungen und Marken? Jetzt kostenlos.
Lixt Inkasso Lixt Inkasso

Inkasso

Zahlen Ihre Kunden die Rechnungen nicht? Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Lixt Factoring Lixt Factoring

Factoring

Leiden Sie an langen Zahlungsfristen? Wir zahlen Ihre Kundenrechnungen innert 2 Tagen.
Lixt
Gratis

Lixt
Starter-Paket

Inklusive Zugriff auf alle Hintergrundinformationen, Marken und 2 Überwachungen.

Kostenlos anmelden