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Mitglied des Vorstandes + Aktuar Einzelunterschrift 11.08.2020
Vizepräsident des Vorstandes + Kassier Einzelunterschrift 27.08.2012
Präsident des Vorstandes Einzelunterschrift 27.08.2012
Geschäftsführer Einzelunterschrift 01.03.2018

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Stammdaten
Verein
22.08.2012
Letzte Änderung: 10.11.2023

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren. Mehr anzeigen

UID

CHE-197.092.259

CH-Nummer

CH-020.6.001.667-7

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Auskünfte
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Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB10.11.2023
|
Verein Sterbehilfe

Mutation Verein Sterbehilfe

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Zweck neu, Statutenänderung

Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2021, Publ. 1005303757).

Statutenänderung:
21.10.2023.

Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.

SHAB: 219 vom 10.11.2023
Tagesregister: 45582 vom 07.11.2023
Meldungsnummer: HR02-1005881678
Kantone: ZH

SHAB04.10.2021
|
Verein Sterbehilfe

Mutation Verein Sterbehilfe

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Statutenänderung

Verein Sterbehilfe, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 154 vom 11.08.2020, Publ. 1004955313).

Statutenänderung:
05.09.2021. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift].

SHAB: 192 vom 04.10.2021
Tagesregister: 41307 vom 29.09.2021
Meldungsnummer: HR02-1005303757
Kantone: ZH

SHAB11.08.2020
|
Verein Sterbehilfe

Mutation Verein Sterbehilfe

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Firma neu, Eingetragene Personen, Zweck neu, Statutenänderung

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 42 vom 01.03.2018, Publ. 4084897).

Statutenänderung:
27.06.2020.

Name neu:
Verein Sterbehilfe.

Zweck neu:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blassen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Albert, Dr. Carlo, von Naters, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 154 vom 11.08.2020
Tagesregister: 30306 vom 06.08.2020
Meldungsnummer: HR02-1004955313
Kantone: ZH

SHAB01.03.2018
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Zweck neu

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 229 vom 24.11.2016, Publ. 3182723).

Statutenänderung:
28.01.2018.

Zweck neu:
Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Gesellschaftspolitisch verfolgt der Verein in erster Linie das Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines würdigen Ausklangs ihres Lebens beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Will ein Mitglied durch Suizid aus dem Leben scheiden, steht der Verein ihm zur Seite. Mitgliedern mit Wohnsitz in der Schweiz bietet der Verein Freitodbegleitung nach den eidgenössischen und kantonalen Usanzen an. Mitgliedern mit Wohnsitz in Deutschland assistiert der Verein zwar nicht beim Suizid; er unterstützt aber Angehörige oder Nahestehende im Sinne von § 217 Abs. 2 des deutschen Strafgesetzbuches, die bereit sind, beim Suizid zu assistieren. Bei deren Unterstützung hält sich der Verein an die schweizerische und die deutsche Rechtsordnung. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen der Freitodbegleitung, der Unterstützung und die Einzelheiten der Durchführung in Ethischen Grundsätzen festgelegt, die vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden zu beschliessen sind. Der Verein bemüht sich um eine Sterbewohnung in der Schweiz, insbesondere für diejenigen Mitglieder, für die eine Freitodbegleitung in der eigenen Wohnung oder eine Unterstützung nicht in Betracht kommt. Der Verein unterstützt alle Bemühungen, bestmögliche Palliativmedizin in der Schweiz und in Deutschland flächendeckend anzubieten. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung in der Schweiz, in Deutschland und im Ausland. Der Verein ist Mitglied der 'World Federation of Right to Die Societies'. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche Zielsetzungen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kusch, Dr. Roger, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift [bisher: Vorsitzender des Vorstandes, mit Einzelunterschrift]; Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Vizepräsident des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift [bisher: Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes, Kassier, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift]; Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes, Aktuar, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Vorstandes, Aktuar, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift, mit Einzelunterschrift]; Jaros, Jakub, slowakischer Staatsangehöriger, in Zürich, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Tagesregister-Nr. 8003 vom 26.02.2018 / CHE-197.092.259 / 04084897

SHAB24.11.2016
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 193 vom 06.10.2015, Publ. 2410201).

Statutenänderung:
30.10.2016. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Tagesregister-Nr. 41445 vom 21.11.2016 / CHE-197.092.259 / 03182723

SHAB06.10.2015
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Mutationen)

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 29 vom 12.02.2014, Publ. 1340677).

Statutenänderung:
19.09.2015. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.].

Tagesregister-Nr. 34389 vom 01.10.2015 / CH02060016677 / 02410201

SHAB12.02.2014
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Zweck neu

Verein StHD, in Zürich, CHE-197.092.259, Verein (SHAB Nr. 165 vom 27.08.2012, Publ. 6823454).

Statutenänderung:
26.01.2014.

Zweck neu:
(1) Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. In erster Linie verfolgt der Verein das gesellschaftspolitische Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Er gibt sich hierzu Ethische Grundsätze, die für alle im und für den Verein tätigen Personen verbindlich sind.(2) Der Verein steht seinen Mitgliedern bei der Gestaltung eines würdigen Ausklangs ihres Lebens beratend zur Seite.(3) Der Verein erstellt für jedes Mitglied eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein kann jedoch keine Rechtsvertretung übernehmen.(4) Will ein Mitglied aus dem Leben scheiden, ermöglicht der Verein unter Beachtung der jeweils geltenden deutschen und schweizerischen Rechtsordnung einen begleiteten Suizid. Die Voraussetzungen der Ethischen Grundsätze des Vereins müssen erfüllt sein. Wartefristen gemäss § 5 Absatz 4 sind zu beachten.(5) Der Verein unterstützt alle Bemühungen, bestmögliche Palliativmedizin in Deutschland und in der Schweiz flächendeckend anzubieten.(6) Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland.(7) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche oder gewerbliche Zielsetzung.

Mittel neu:
Mitgliederbeiträge, Spenden, andere Zuwendungen, Kapitalzinsen und sonstige Erträge. [bisher: Mittel: Mitgliederbeiträge.].

Tagesregister-Nr. 5053 vom 07.02.2014 / CH02060016677 / 01340677

SHAB27.08.2012
|
Verein StHD

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Verein StHD, in Zürich, CH-020.6.001.667-7, Kuttelgasse 4, 8001 Zürich, Verein (Neueintragung).

Statutendatum:
06.07.2012, 10.08.2012.

Zweck:
(1) Der Verein setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ein. In erster Linie verfolgt er das gesellschaftspolitische Ziel, dieses Recht in Deutschland nach Schweizer Vorbild zu verankern. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts. Er gibt sich hierzu ethische Grundsätze, die für alle im und für den Verein tätigen Personen verbindlich sind. (2) Der Verein steht Mitgliedern, die wegen Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden leiden, beratend zur Seite. (3) Der Verein setzt sich dafür ein, dass Patientenverfügungen von Ärzten und Pflegepersonal respektiert werden. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Abfassung und Durchsetzung ihrer individuellen Patientenverfügung. (4) Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung soll ein begleiteter Suizid ermöglicht werden. (5) Der Verein unterstützt Organisationen und Institutionen, die sich mit Palliativpflege befassen, um schwerkranken Menschen ein natürliches Sterben in Würde zu ermöglichen. (6) Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. (7) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und hat keinerlei wirtschaftliche Zielsetzung.

Mittel:
Mitgliederbeiträge.

Eingetragene Personen:
Kusch, Dr. Roger, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Vorsitzender des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Benzin, Torsten, deutscher Staatsangehöriger, in Berlin (DE), Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes und Kassier, mit Einzelunterschrift; Schaube, Reinhold Johann Wilhelm, deutscher Staatsangehöriger, in Oststeinbek (DE), Mitglied des Vorstandes und Aktuar und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 29177 vom 22.08.2012
(06823454/CH02060016677)

Über Verein Sterbehilfe

Verein Sterbehilfe ist eine deutsche Organisation, die am 22. August 2012 gegründet wurde und derzeit von Torsten Benzin, Jakub Jaros, Dr. Carlo Albert und Dr. Roger Kusch geleitet wird. Ihre Adresse lautet Kuttelgasse 4, 8001 Zürich. Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 10. November 2023.

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