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Mitglied des Vorstandes+Liquidatorin Kollektivunterschrift zu zweien 14.08.1990

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Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 23.06.2022
Löschung: 23.06.2022

Sitz

Weisslingen (ZH)

Zweck

Schutz, Erhaltung und Pflege der Schweiz. Landrassenbiene sowie Unterstützung der Landrassenimker; Weitererhaltung der vom Aussterben bedrohten Landrassenbiene. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.478.850

CH-Nummer

CH-020.6.900.616-3

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB23.06.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Löschung Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation, in Weisslingen, CHE-102.478.850, Verein (SHAB Nr. 110 vom 09.06.2022, Publ. 1005491150). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 120 vom 23.06.2022
Tagesregister: 24734 vom 20.06.2022
Meldungsnummer: HR03-1005502444
Kantone: ZH

SHAB09.06.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Mutation Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation, in Weisslingen, CHE-102.478.850, Verein (SHAB Nr. 220 vom 11.11.2004, S.19, Publ. 2538966). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 26.04.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 110 vom 09.06.2022
Tagesregister: 22522 vom 03.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005491150
Kantone: ZH

SHAB27.04.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8484 Weisslingen

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 09.03.2022, 10.03.2022 und 11.03.2022.



Verfügung
1. Der Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. Bei dem Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen:
«Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 26.04.2022 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen:
«Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht
wurde.».
4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 27.05.2022

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 81 vom 27.04.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003072
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB11.03.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- LandFort Products GmbH in Liquidation (CHE-114.272.717), in Maur
- INXS AG (CHE-154.006.406), in Winterthur
- MAR Audio-Video GmbH in Liquidation (CHE-100.693.573), in Zürich
- Bistro Pub Aladin GmbH (CHE-110.545.655), in Uster
- Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation (CHE-102.478.850), in Weisslingen
- ProDidacta - das Bildungsforum des VFBW in Liquidation (CHE-100.444.679), in Zürich
- KALIX Swiss AG (CHE-438.004.534), in Schlieren
- L&T Haustechnik GmbH (CHE-348.437.905), in Bachenbülach

SHAB: 50 vom 11.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.03.2022, SHAB - 10.03.2022, SHAB - 11.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006766
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB10.03.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- LandFort Products GmbH in Liquidation (CHE-114.272.717), in Maur
- INXS AG (CHE-154.006.406), in Winterthur
- MAR Audio-Video GmbH in Liquidation (CHE-100.693.573), in Zürich
- Bistro Pub Aladin GmbH (CHE-110.545.655), in Uster
- Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation (CHE-102.478.850), in Weisslingen
- ProDidacta - das Bildungsforum des VFBW in Liquidation (CHE-100.444.679), in Zürich
- KALIX Swiss AG (CHE-438.004.534), in Schlieren
- L&T Haustechnik GmbH (CHE-348.437.905), in Bachenbülach

SHAB: 49 vom 10.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.03.2022, SHAB - 10.03.2022, SHAB - 11.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006764
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB09.03.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.04.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- LandFort Products GmbH in Liquidation (CHE-114.272.717), in Maur
- INXS AG (CHE-154.006.406), in Winterthur
- MAR Audio-Video GmbH in Liquidation (CHE-100.693.573), in Zürich
- Bistro Pub Aladin GmbH (CHE-110.545.655), in Uster
- Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation (CHE-102.478.850), in Weisslingen
- ProDidacta - das Bildungsforum des VFBW in Liquidation (CHE-100.444.679), in Zürich
- KALIX Swiss AG (CHE-438.004.534), in Schlieren
- L&T Haustechnik GmbH (CHE-348.437.905), in Bachenbülach

SHAB: 48 vom 09.03.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 09.03.2022, SHAB - 10.03.2022, SHAB - 11.03.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006762
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.02.2022
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- AESSE GmbH (CHE-198.086.847), in Zürich
- Beck BauManagement GmbH (CHE-228.685.606), in Fällanden
- ELITE Haustechnik AG (CHE-106.429.336), in Zürich
- Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation (CHE-102.478.850), in Weisslingen
- ProDidacta - das Bildungsforum des VFBW in Liquidation (CHE-100.444.679), in Zürich
- Facciata GmbH in Liquidation (CHE-325.077.517), in Winterthur
- L&T Haustechnik GmbH (CHE-348.437.905), in Bachenbülach
- Tsarkovistas & Kotzamuratoglu in Liquidation (CHE-109.520.045), in Zürich

SHAB: 23 vom 02.02.2022
Meldungsnummer: BH05-0000006678
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB11.11.2004
|
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene, in Weisslingen, CH-020.6.900.616-3, Schutz, Erhaltung und Pflege der Schweiz, Verein (SHAB Nr. 195 vom 07. 10. 1993, S. 5248).

Name neu:
Verein zur Erhaltung der Schweiz. Landrassenbiene in Liquidation.

Domizil neu:
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 88a HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kuhn, Gabriel Paul, von Illnau-Effretikon, in Weisslingen, Präsident und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident]; Harbich, Sabine, von Romanshorn, in Bern, Vizepräsidentin und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident]; Gehrig, Marianne, von Oberthal, in Weisslingen, Mitglied und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied]; Melly, Prosper, von Ayer, in Schaffhausen, Mitglied und Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied]; Vanoni, Johann, von Marmorera, in Weisslingen, Mitglied und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied].

Tagebuch Nr. 31786 vom 05.11.2004
(02538966/CH02069006163)

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