Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 05.03.1997
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 13.02.2023
Löschung: 13.02.2023

Sitz

Schenkon (LU)

Zweck

Beratungen im Bereich Wohnen. Mehr anzeigen

UID

CHE-108.608.370

CH-Nummer

CH-100.1.018.253-1

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

4 Firmen mit gleichem Domizil: Striegelgasse 4, 6214 Schenkon

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB13.02.2023
|
Weinand Schlegel Wohnberatung

Löschung Weinand Schlegel Wohnberatung

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Weinand Schlegel Wohnberatung, in Schenkon, CHE-108.608.370, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 68 vom 06.04.2011, S.0, Publ. 6109234). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 30 vom 13.02.2023
Tagesregister: 1255 vom 08.02.2023
Meldungsnummer: HR03-1005676366
Kantone: LU

SHAB14.12.2022
|
Weinand Schlegel Wohnberatung

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Weinand Schlegel Wohnberatung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Weinand Schlegel Wohnberatung
Striegelgasse 4
6214 Schenkon

Ausgangslage

Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunterneh­men Weinand Schlegel Wohnberatung, infolge Todes des Inhabers Wynandas genannt Weinand Schlegel erloschen.

1.     Mit Schreiben vom 21. September 2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben auf­ge­fordert, innert 30 Tagen die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vor­schriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

2.     Das Schreiben vom 21. September 2022 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 13. Oktober 2022 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.

3.     Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung des Ein­zelunternehmens nicht angemeldet.



Verfügung
Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:

4. Das Einzelunternehmen Weinand Schlegel Wohnberatung, in Schenkon (CHE-108.608.370) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.

5. Es werden keine Gebühren erhoben.

6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.01.2023

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 243 vom 14.12.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003543
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB13.10.2022
|
Weinand Schlegel Wohnberatung

Aufforderung nach HregV 2021 Weinand Schlegel Wohnberatung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Weinand Schlegel Wohnberatung
Striegelgasse 4
6214 Schenkon

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.11.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 199 vom 13.10.2022
Meldungsnummer: BH00-0000008764
Meldestelle: Handelsregister des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB06.04.2011
|
Weinand Schlegel Wohnberatung

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Weinand Schlegel Wohnberatung, in Schenkon, CH-100.1.018.253-1, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 43 vom 05.03.1997, S. 1493).

Domizil neu:
Striegelgasse 4, 6214 Schenkon.

Tagebuch Nr. 2096 vom 01.04.2011
(06109234/CH10010182531)

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