Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 16.11.2007
Stammdaten
Einzelunternehmen
12.11.2007
Letzte Änderung: 16.05.2022
Löschung: 16.05.2022

Sitz

Luzern (LU)

Zweck

Handel mit Fahrzeugen und Ersatzteilen. Mehr anzeigen

UID

CHE-113.921.424

CH-Nummer

CH-100.1.788.212-5

Handelsregisteramt

Kanton Luzern

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

3 Firmen mit gleichem Domizil: Hauptstrasse 11, 6015 Luzern

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB16.05.2022
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Wilson Autovermittlung & Export

Löschung Wilson Autovermittlung & Export

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Wilson Autovermittlung & Export, in Luzern, CHE-113.921.424, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 245 vom 16.12.2010, S.14, Publ. 5941774). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

SHAB: 94 vom 16.05.2022
Tagesregister: 4235 vom 11.05.2022
Meldungsnummer: HR03-1005474147
Kantone: LU

SHAB13.04.2022
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Wilson Autovermittlung & Export

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Wilson Autovermittlung & Export

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Wilson Autovermittlung & Export
Hauptstrasse 11
6015 Luzern

Ausgangslage

1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.

2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 16.02.2022, 17.02.2022 und 18.02.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 20 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.




Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Wilson Autovermittlung & Export, mit Sitz in Luzern (CHE-113.921.424), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
2. Es werden keine Gebühren erhoben.
3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.

Verfügende Stelle
Handelsregister des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 03.05.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 73 vom 13.04.2022
Meldungsnummer: BH07-0000003057
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB18.02.2022
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Wilson Autovermittlung & Export

Aufforderung nach HregV 2021 Wilson Autovermittlung & Export

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Wilson Autovermittlung & Export
Hauptstrasse 11
6015 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 35 vom 18.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005995
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB17.02.2022
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Wilson Autovermittlung & Export

Aufforderung nach HregV 2021 Wilson Autovermittlung & Export

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Wilson Autovermittlung & Export
Hauptstrasse 11
6015 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 34 vom 17.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005967
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB16.02.2022
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Wilson Autovermittlung & Export

Aufforderung nach HregV 2021 Wilson Autovermittlung & Export

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Wilson Autovermittlung & Export
Hauptstrasse 11
6015 Luzern

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 20 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR).

Frist: 20 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.03.2022

Anmeldestelle
Handelsregister des Kantons Luzern,
Bundesplatz 14,
6002 Luzern

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005942
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
Kantone: LU
SHAB16.12.2010
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Wilson Autovermittlung & Export

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

Wilson Autovermittlung & Export, in Luzern, CH-100.1.788.212-5, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 223 vom 16.11.2007, S. 10, Publ. 4203670).

Domizil neu:
Hauptstrasse 11, 6015 Luzern.

Tagebuch Nr. 8877 vom 10.12.2010
(05941774/CH10017882125)

SHAB16.11.2007
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Wilson Autovermittlung & Export

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Wilson Autovermittlung & Export, in Luzern, CH-100.1.788.212-5, Baselstrasse 43, 6003 Luzern, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Handel mit Fahrzeugen und Ersatzteilen.

Eingetragene Personen:
Wilson, Paul, nigerianischer Staatsangehöriger, in Luzern, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 5812 vom 12.11.2007
(04203670/CH10017882125)

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