Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Einzelunterschrift 24.02.2006
Inhaberin Einzelunterschrift 24.02.2006
Stammdaten
Einzelunternehmen
20.02.2006
Letzte Änderung: 26.11.2021
Löschung: 26.11.2021

Sitz

Herisau (AR)

Zweck

Anfertigung von Schmuck, Fassen von Edelsteinen, Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurationen von Schmuckstücken, Goldschmiedekurse für Anfänger und Fortgeschrittene, An- und Verkauf von Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen (auch aus dem Ausland und ins Ausland) sowie Handel mit Schmuck. Mehr anzeigen

UID

CHE-112.775.858

CH-Nummer

CH-300.1.015.173-0

Handelsregisteramt

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Lixt Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB26.11.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Löschung Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres, in Herisau, CHE-112.775.858, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2006, S.2, Publ. 3259988).

Löschungsgrund:
Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 231 vom 26.11.2021
Tagesregister: 2432 vom 23.11.2021
Meldungsnummer: HR03-1005343477
Kantone: AR

SHAB12.07.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Aufforderung nach HregV 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 132 vom 12.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.07.2021, SHAB - 09.07.2021, SHAB - 12.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002536
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB09.07.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Aufforderung nach HregV 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 131 vom 09.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.07.2021, SHAB - 09.07.2021, SHAB - 12.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002525
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB08.07.2021
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Aufforderung nach HregV 2021 Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres
Oberdorfstrasse 32
9100 Herisau

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV:
.
Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.
.
Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort der Inhaberin). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.09.2021

Anmeldestelle
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
Regierungsgebäude
Obstmarkt 3
9102 Herisau

SHAB: 130 vom 08.07.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 08.07.2021, SHAB - 09.07.2021, SHAB - 12.07.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002515
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantone: AR
SHAB24.02.2006
|
Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Zierwerk Atelier für Schmuckgestaltung Andres, in Herisau, CH-300.1.015.173-0, Oberdorfstrasse 32, 9100 Herisau, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Anfertigung von Schmuck, Fassen von Edelsteinen, Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurationen von Schmuckstücken, Goldschmiedekurse für Anfänger und Fortgeschrittene, An- und Verkauf von Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen (auch aus dem Ausland und ins Ausland) sowie Handel mit Schmuck.

Eingetragene Personen:
Andres, Heike, deutsche Staatsangehörige, in Herisau, Inhaberin, mit Einzelunterschrift; Zimmermann, Stefan, deutscher Staatsangehöriger, in Herisau, mit Einzelunterschrift.

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