Entreprise | Actions |
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Personne | Réseau | Fonction | Mode de signature | Depuis | à |
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Afficher 2 entreprises | vice-présidente | signature collective à deux | 13.11.2013 | ||
Afficher 4 entreprises | Präsident, Kassier + Aktuar | signature individuelle | 13.11.2013 |
Siège |
Kreuzlingen (TG) |
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But |
Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.
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IDE |
CHE-318.049.220 |
Numéro fédéral |
CH-440.6.027.745-7 |
Registre du Commerce |
Canton Thurgovie |
Extrait du registre du commerce |
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2 entreprises ayant le même domicile: Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen
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Raison: Registre du commerce (Nouvelles inscriptions)
Verein GUTMENSCH, in Kreuzlingen, CH-440.6.027.745-7, Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, Verein (Neueintragung).
Statutendatum:
23.08.2013.
Zweck:
Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.
Eingetragene Personen:
Zehner, Hermann, von Bern, in Kreuzlingen, Präsident und Kassier und Aktuar, mit Einzelunterschrift; Zehner, Susanna, von Bern, in Zürich, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Registre journalier no 5308 du 08.11.2013 / CH44060277457 / 01177363
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