Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Einzelunterschrift 09.05.2008
Inhaber Einzelunterschrift 09.05.2008
Stammdaten
Einzelunternehmen
05.05.2008
Letzte Änderung: 21.03.2023
Löschung: 21.03.2023

Sitz

Kloten (ZH)

Zweck

Betrieb eines Taxiunternehmen. Mehr anzeigen

UID

CHE-114.289.830

CH-Nummer

CH-020.1.054.396-8

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Hohrainlistrasse 22, 8302 Kloten

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB21.03.2023
|
Amoako Taxi

Löschung Amoako Taxi

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Amoako Taxi, in Kloten, CHE-114.289.830, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2008, S.21, Publ. 4467962). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 56 vom 21.03.2023
Tagesregister: 11516 vom 16.03.2023
Meldungsnummer: HR03-1005704985
Kantone: ZH

SHAB26.01.2023
|
Amoako Taxi

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Amoako Taxi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Amoako Taxi
Hohrainlistrasse 22
8302 Kloten

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 02.11.2022, 03.11.2022 und 04.11.2022



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Amoako Taxi wird von Amtes wegen gelöscht.

2. Bei dem Einzelunternehmen Amoako Taxi wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen:
«Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»

3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Frank Amoako, gahanesischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthalts, auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 170.60 ist einstweilen uneinbringlich.

5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 27.02.2023

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 18 vom 26.01.2023
Meldungsnummer: BH07-0000003597
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB04.11.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Amoako Taxi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Amoako Taxi
Hohrainlistrasse 22
8302 Kloten

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 215 vom 04.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.11.2022, SHAB - 03.11.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007377
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB03.11.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Amoako Taxi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Amoako Taxi
Hohrainlistrasse 22
8302 Kloten

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 214 vom 03.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.11.2022, SHAB - 03.11.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007373
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB02.11.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Amoako Taxi

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Amoako Taxi
Hohrainlistrasse 22
8302 Kloten

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 05.12.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 213 vom 02.11.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 02.11.2022, SHAB - 03.11.2022, SHAB - 04.11.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007370
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB16.09.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.10.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Amoako Taxi (CHE-114.289.830), in Kloten
- MEGA BEAUTY PARK Dimitrov (CHE-329.083.534), in Winterthur
- paw&purr by witt (CHE-459.275.464), in Dietikon
- The Market Table - O’Connell (CHE-347.032.954), in Zürich
- Kölle THaus (CHE-218.703.154), in Zürich

SHAB: 180 vom 16.09.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.09.2022, SHAB - 15.09.2022, SHAB - 16.09.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007237
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB15.09.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.10.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Amoako Taxi (CHE-114.289.830), in Kloten
- MEGA BEAUTY PARK Dimitrov (CHE-329.083.534), in Winterthur
- paw&purr by witt (CHE-459.275.464), in Dietikon
- The Market Table - O’Connell (CHE-347.032.954), in Zürich
- Kölle THaus (CHE-218.703.154), in Zürich

SHAB: 179 vom 15.09.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.09.2022, SHAB - 15.09.2022, SHAB - 16.09.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007235
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.09.2022
|
Amoako Taxi

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelsregisteramt des Kantons Zürich

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8004 Zürich

Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.10.2022

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

Bemerkungen
Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten:
- Amoako Taxi (CHE-114.289.830), in Kloten
- MEGA BEAUTY PARK Dimitrov (CHE-329.083.534), in Winterthur
- paw&purr by witt (CHE-459.275.464), in Dietikon
- The Market Table - O’Connell (CHE-347.032.954), in Zürich
- Kölle THaus (CHE-218.703.154), in Zürich

SHAB: 178 vom 14.09.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 14.09.2022, SHAB - 15.09.2022, SHAB - 16.09.2022
Meldungsnummer: BH05-0000007230
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB09.05.2008
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Amoako Taxi

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Amoako Taxi, in Kloten, CH-020.1.054.396-8, Hohrainlistrasse 22, 8302 Kloten, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb eines Taxiunternehmen.

Eingetragene Personen:
Amoako, Frank, ghanaischer Staatsangehöriger, in Kloten, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Amoako, Regina, ghanaische Staatsangehörige, in Kloten, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 12205 vom 05.05.2008
(04467962/CH02010543968)

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