Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Gesellschafter und Geschäftsführer | Einzelunterschrift | 13.09.2010 |
Sitz |
Mönchaltorf (ZH) |
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Zweck |
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Gipser- und Stuckaturengeschäftes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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UID |
CHE-115.966.194 |
CH-Nummer |
CH-020.4.043.296-7 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Unterdorfstrasse 7, 8617 Mönchaltorf
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Mutation Equagips GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses
Equagips GmbH in Liquidation, in Mönchaltorf, CHE-115.966.194, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 236 vom 05.12.2022, Publ. 1005618991). Mit Urteil vom 16.01.2023 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Uster mit Wirkung ab dem 16.01.2023 über die bereits aufgelöste Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil desselben Gerichts vom 16.01.2023 mangels Aktiven eingestellt worden .
SHAB: 14 vom 20.01.2023
Tagesregister: 2638 vom 17.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005657179
Kantone: ZH
Mutation Equagips GmbH in Liquidation
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu
Equagips GmbH, in Mönchaltorf, CHE-115.966.194, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 177 vom 13.09.2010, S.21, Publ. 5808452).
Firma neu:
Equagips GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 04.11.2022 hat das Bezirksgericht Uster die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
SHAB: 236 vom 05.12.2022
Tagesregister: 47341 vom 30.11.2022
Meldungsnummer: HR02-1005618991
Kantone: ZH
1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Das Konkursamt Uster wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.–.
4. Die Entscheidgebühr wird der Antragsgegnerin auferlegt.
5. …
6. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung oder Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 7. Juni 2022 (act. 1) wird der Antragsgegnerin zugestellt.
2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen.
Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien.
3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin
- eine Geschäftsführung ernennt und diese beim Handelsregisteramt anmeldet, und
4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise:
- Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen.
- Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden.
- Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Equagips GmbH, in Mönchaltorf, CH-020.4.043.296-7, Unterdorfstrasse 7, 8617 Mönchaltorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
31.08.2010.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Gipser- und Stuckaturengeschäftes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Stammkapital:
CHF 20'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 31.08.2010 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Eingetragene Personen:
Llumiquinga, Willian, von Freienbach, in Mönchaltorf, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.
Tagebuch Nr. 32177 vom 07.09.2010
(05808452/CH02040432967)
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