Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 03.03.1983
Stammdaten
Einzelunternehmen
Letzte Änderung: 07.05.2024
Löschung: 07.05.2024

Sitz

Gommiswald (SG)

Zweck

Getränkehandel Mehr anzeigen

UID

CHE-107.289.256

CH-Nummer

CH-320.1.022.322-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

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0 Firma mit gleichem Domizil: Speerblick , 8731 Uetliburg

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Publikationen

Publikationen

1 - 4 von 4

SHAB07.05.2024
|
Fuchs Walter

Löschung Fuchs Walter

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Fuchs Walter, in Gommiswald, CHE-107.289.256, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 52 vom 03.03.1983, S.727). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 88 vom 07.05.2024
Tagesregister: 4897 vom 02.05.2024
Meldungsnummer: HR03-1006026736
Kantone: SG

SHAB11.03.2024
|
Fuchs Walter

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Fuchs Walter

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Fuchs Walter
Speerblick
8731 Uetliburg

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

 • Fuchs Walter (CHE-107.289.256), in Gommiswald

2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 14.11.2023 und SHAB-Publikation vom 05.12.2023 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine einmalige Publikation im SHAB mit Datum vom 19.01.2024, Meldungsnummer BH00-0000013003, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintragsschriftlich mitzuteilen.

5. Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Fuchs Walter, in Gommiswald, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

Fuchs Walter, in Gommiswald, CHE-107.289.256, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 52 vom 03.03.1983, S.727). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Gebühren von CHF 307.00 werden dem Einzelunternehmen Fuchs Walter, in Gommiswald, auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 307.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 10.04.2024

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 49 vom 11.03.2024
Meldungsnummer: BH07-0000004342
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB19.01.2024
|
Fuchs Walter

Aufforderung nach HregV 2021 Fuchs Walter

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Fuchs Walter
Speerblick
8731 Uetliburg

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 19.02.2024

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 13 vom 19.01.2024
Meldungsnummer: BH00-0000013003
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB05.12.2023
|
Fuchs Walter

Aufforderung nach HregV 2021 Fuchs Walter

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Fuchs Walter
Speerblick
8731 Uetliburg

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.01.2024

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
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SHAB: 236 vom 05.12.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012556
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
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