Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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24 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 29.10.2014 | |||
1 Firma anzeigen | Revisionsstelle | 13.01.2015 | |||
17 Firmen anzeigen | Präsident des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 25.04.2016 | ||
3 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 11.04.2018 | |||
4 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | ohne Zeichnungsberechtigung | 11.04.2018 | ||
8 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 11.10.2018 | |||
28 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 04.11.2019 | |||
2 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 09.11.2021 | |||
11 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 09.11.2021 | |||
13 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 09.07.2019 | ||
32 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | ohne Zeichnungsberechtigung | 22.04.2022 | ||
1 Firma anzeigen | Vizepräsident des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 10.04.2015 | ||
11 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 23.05.2022 | |||
4 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 23.05.2022 | |||
1 Firma anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 25.04.2016 | ||
3 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 27.12.2022 | |||
123 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | ohne Zeichnungsberechtigung | 13.04.2023 |
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Sitz |
Opfikon (ZH) |
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Zweck |
Der Zweck der Gesellschaft ist die direkte oder indirekte Beteiligung an Unternehmen aller Art in der Schweiz und im Ausland, insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens, der Immobilienprojektentwicklung und der damit in Zusammenhang stehenden Industrien sowie die Koordination, die Leitung und die Überwachung derselben. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sein können, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, nutzen, belasten und veräussern.
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UID |
CHE-112.626.997 |
CH-Nummer |
CH-170.3.028.842-4 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
Kostenlos registrieren |
Alte Bezeichnungen |
Kostenlos registrieren |
26 Firmen mit gleichem Domizil: Thurgauerstrasse 101a, 8152 Glattpark (Opfikon)
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Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Statutenänderung
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 71 vom 13.04.2023, Publ. 1005722398).
Statutenänderung:
26.03.2024. [Streichung der Statutenbestimmung über das mit Gewährungsbeschluss vom 24.03.2015 eingeführte bedingte Aktienkapital infolge Erlöschens der Wandelrechte oder Optionsrechte.] [gestrichen: Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 24.03.2015 eine bedingte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.]. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 26.03.2024 ein Kapitalband gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.
SHAB: 66 vom 05.04.2024
Tagesregister: 14183 vom 02.04.2024
Meldungsnummer: HR02-1006001443
Kantone: ZH
Der PDF-Anhang enthält die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Implenia AG vom 26. März 2024
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 68 vom 06.04.2023, Publ. 1005718683).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Vulliet, Prof. Dr. Laurent, von Genève, in Lausanne, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Cron, Raymond, von Basel, in Binningen, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
SHAB: 71 vom 13.04.2023
Tagesregister: 14794 vom 06.04.2023
Meldungsnummer: HR02-1005722398
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Statutenänderung
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 251 vom 27.12.2022, Publ. 1005638274).
Statutenänderung:
28.03.2023.
Mitteilungen neu:
Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre können nach Wahl des Verwaltungsrates gültig durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, an die im Aktienbuch zuletzt eingetragenen Kontaktdaten des Aktionärs bzw. Zustellungsbevollmächtigten erfolgen.
SHAB: 68 vom 06.04.2023
Tagesregister: 14090 vom 03.04.2023
Meldungsnummer: HR02-1005718683
Kantone: ZH
Der PDF-Anhang enthält die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Implenia AG samt den Traktanden und den Anträgen.
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2022, Publ. 1005597848).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Aydin, Ramazan, deutscher Staatsangehöriger, in Frankenthal (DE), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 251 vom 27.12.2022
Tagesregister: 50962 vom 21.12.2022
Meldungsnummer: HR02-1005638274
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 182 vom 20.09.2022, Publ. 1005564728).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Borner, Erich Peter, von Hägendorf, in Olten, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 216 vom 07.11.2022
Tagesregister: 43431 vom 02.11.2022
Meldungsnummer: HR02-1005597848
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 99 vom 23.05.2022, Publ. 1005479488).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Johansen, Kyrre Olaf, norwegischer Staatsangehöriger, in Oslo (NO), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung].
SHAB: 182 vom 20.09.2022
Tagesregister: 36898 vom 15.09.2022
Meldungsnummer: HR02-1005564728
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 78 vom 22.04.2022, Publ. 1005456047).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Dirren, Marco, von Bürchen, in Risch, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baumgärtner, Stefan, von Chur, in Stäfa, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Borner, Erich Peter, von Hägendorf, in Olten, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Flöthe, Nicole, deutsche Staatsangehörige, in Affoltern am Albis, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 99 vom 23.05.2022
Tagesregister: 20267 vom 18.05.2022
Meldungsnummer: HR02-1005479488
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 218 vom 09.11.2021, Publ. 1005329456).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pöschel, Ines, von Winterthur, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Spiess, Brigitte, von Thalwil, in Thalwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mahlstedt, Henner, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Essen (DE)]; Lambert, Barbara, von Châtillon (FR), in Givrins, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in La Rippe]; Bischof, Judith Rahel, von Eggersriet, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
SHAB: 78 vom 22.04.2022
Tagesregister: 15967 vom 19.04.2022
Meldungsnummer: HR02-1005456047
Kantone: ZH
Wichtige Informationen zur Generalversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär
Der Verwaltungsrat hat im Dezember 2021 beschlossen, die ordentliche Generalversammlung vom 29. März 2022 auch in diesem Jahr gestützt auf die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ohne physische Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären durchzuführen. Am Entscheid wird trotz der aktuellen Lockerungen der Corona-Massnahmen festgehalten.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels elektronischer oder schriftlicher Vollmacht ausüben.
Für den Verwaltungsrat
Hans Ulrich Meister
Präsident des Verwaltungsrats
Traktanden
1 Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2021 sowie Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021
1.1 Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2021, unter Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung 2021 der Implenia AG und die Konzernrechnung 2021 der Implenia Gruppe zu genehmigen, unter Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle.
1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2021 konsultativ zu genehmigen.
Erläuterung: Der Vergütungsbericht beinhaltet die Grundsätze für die Entschädigung des Verwaltungsrats und des Implenia Executive Committee sowie die Berichterstattung über die Entschädigung 2021. Diese Abstimmung hat keinen bindenden Charakter.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn der Implenia AG wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag
TCHF 417’111
Jahresergebnis 2021
TCF (17’104)
Verfügbarer Bilanzgewinn
TCHF 400’007
Ausrichtung einer Dividende
TCF -
Vortrag auf neue Rechnung
TCHF 400’007
Erläuterung: Die Implenia AG (wie oben abgebildet) als Muttergesellschaft des Konzerns weist für sich alleine betrachtet einen Jahresverlust von CHF 17.1 Mio. aus. Das Konzernergebnis der Implenia Gruppe weist jedoch für das Geschäftsjahr 2021 einen Gewinn von CHF 63.9 Mio. aus (weitere Details entnehmen Sie dem umfassenden Finanzbericht).
Nach den Verbesserungen im operativen Geschäft der Divisionen, die mit dem Value Assurance Prozess abgesichert sind, unterstützt durch die erfolgten Portfolio-Anpassungen und Fokussierung der geografischen Präsenz, sind alle Divisionen gut für die Zukunft aufgestellt. Wie bereits im Herbst 2021 kommuniziert, beabsichtigt Implenia, das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2022 um mindestens CHF 80 Mio. zu stärken. Konsequenterweise schlägt der Verwaltungsrat auch dieses Jahr vor, auf die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2021 zu verzichten. Der verfügbare Bilanzgewinn soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Implenia Executive Committee (Geschäftsleitung) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
4. Vergütungen
4.1 Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2022 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, als maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2022 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2023 den Betrag von CHF 1.6 Mio. zu genehmigen..
Erläuterung: Der Verwaltungsrat soll in der kommenden Amtsperiode wiederum aus sieben Mitgliedern bestehen. Die beantragte maximale Gesamtvergütung von CHF 1.6 Mio. ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung. Diese Vergütung wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von gesperrten Aktien der Implenia AG geleistet. Für die Berechnung der Anzahl Aktien ist der Durchschnittskurs der Aktie der Implenia AG im Monat Dezember dieses Jahres massgebend. Die Übertragung der Aktien erfolgt unmittelbar anschliessend. Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet zudem die geschätzten Sozialabgaben, soweit diese von der Gesellschaft geleistet werden, sowie eine minimale Reserve für Unerwartetes. Die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sind in den Art. 22a ff. der Statuten aufgeführt. Weitere Einzelheiten zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden sich im Vergütungsbericht.
4.2 Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, als maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Implenia Executive Committee (Geschäftsleitung) für das Geschäftsjahr 2023 den Betrag von CHF 13 Mio. zu genehmigen.
Erläuterung: Obschon das Implenia Executive Committee von bisher neun Mitgliedern auf acht Mitglieder per 1. März 2022 verkleinert wurde, entspricht die beantragte Gesamtvergütung der maximalen Gesamtvergütung, die bereits anlässlich der Generalversammlung 2021 für das Geschäftsjahr 2022 genehmigt wurde. Im Laufe des Jahres 2022 wird das NCC eine Überprüfung der Gewichtung der verschiedenen Vergütungselemente einleiten, wobei mögliche Änderungen am 1. Januar 2023 in Kraft treten würden. Die Beibehaltung der bisherigen Maximalvergütung (mit wenigen Reserven) gibt dem Verwaltungsrat die notwendige Flexibilität dazu.
Die beantragte maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Implenia Executive Committee setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundgehalt, einer kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente (Short-Term Incentive, STI) und einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente (Long-Term Incentive, LTI).
Der STI basiert sowohl auf finanziellen als auch auf individuellen Zielen. Die maximale Auszahlung ist auf höchstens 200 % des Zielbetrags beschränkt. Die finanziellen Ziele für die Division Heads richten sich nach den Gruppenergebnissen und den divisionalen Resultaten. Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet die maximale mögliche STI-Zielerreichung. Die tatsächlichen Auszahlungen werden je nach der Erreichung der finanziellen und individuellen Ziele variieren. Nach dem Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft im Vergütungsbericht über die tatsächliche Auszahlung berichten.
Der leistungsabhängige LTI wird in Form von Anwartschaften auf Aktien der Implenia AG (Performance Share Units, PSU) gewährt, die vom Erreichen zweier Leistungsziele (relativer Total Shareholder Return und Gewinn pro Aktie) über eine dreijährige Leistungsperiode abhängen. Der für den LTI beantrage Maximalbetrag basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Dies stellt einen ausgewogenen Ansatz dar, der die Möglichkeit berücksichtigt, dass die PSU am Ende des dreijährigen Leistungszeitraums über oder untertroffen werden könnten. Die Gesellschaft wird am Ende des Leistungsperiode zur Gesamtleistung Stellung nehmen.
Zudem beinhaltet der beantragte Maximalbetrag die geschätzten arbeitgeberseitigen Sozialabgaben und Beiträge in Für-, Vorsorge- und Sparpläne und ähnliche Einrichtungen, Versicherungsabgaben und weitere Nebenleistungen sowie eine Reserve für Kursschwankungen und Unerwartetes.
Die ordentliche Generalversammlung vom 24. März 2020 hatte für das Geschäftsjahr 2021 einen Maximalbetrag von CHF 13 Mio. genehmigt. Davon wurden im 2021 CHF 12.97 Mio. (damit 99.77%) an die Geschäftsleitung ausgerichtet, wovon 51.31% variabel und 48.69% fix war. Für das Geschäftsjahr 2022 hat die Generalversammlung vom 30. März 2021 einen Maximalbetrag von CHF 13 Mio. genehmigt. Nach dem Geschäftsjahr 2022 wird die Gesellschaft im Vergütungsbericht die tatsächliche Auszahlung ausweisen.
5. Wahlen
5.1 Wiederwahl bzw. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Erläuterung: Mit der kommenden Generalversammlung vom 29. März 2022 endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Frau Ines Pöschel hat entschieden, sich an der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung nicht zur Wiederwahl zu stellen. Der Verwaltungsrat dankt Frau Ines Pöschel für ihre wertvollen Dienste sowie ihr Engagement für Implenia. Sämtliche übrigen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung; Herr Hans Ulrich Meister stellt sich zudem als Präsident des Verwaltungsrats für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Zusätzlich beantragt der Verwaltungsrat die Wahl von Frau Judith Bischof als neues Mitglied des Verwaltungsrats.
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die individuelle Wiederwahl bzw. Wahl folgender Personen je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:
(a) Wiederwahl von Herrn Hans Ulrich Meister als Mitglied sowie als Präsident des Verwaltungsrats;
(b) Wiederwahl von Herrn Henner Mahlstedt als Mitglied des Verwaltungsrats;
(c) Wiederwahl von Herrn Kyrre Olaf Johansen als Mitglied des Verwaltungsrats;
(d) Wiederwahl von Herrn Laurent Vulliet als Mitglied des Verwaltungsrats;
(e) Wiederwahl von Herrn Martin Fischer als Mitglied des Verwaltungsrats;
(f) Wiederwahl von Frau Barbara Lambert als Mitglied des Verwaltungsrats;
(g) Wahl von Frau Judith Bischof als Mitglied des Verwaltungsrats.
Erläuterung: Judith Bischof (geb. 1974, Schweizerin, nicht exekutiv und unabhängig) ist seit 2018 General Counsel und Mitglied der Geschäftsleitung sowie Sekretärin des Verwaltungsrats der RUAG International Holding AG. Vor RUAG war sie zwischen 2011 und 2017 als General Counsel und Mitglied des Executive Committee für die Ascom Holding AG und zwischen 2005 und 2011 als Rechtsanwältin für die Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin in Zürich tätig. Judith Bischof verfügt dank ihrer langjährigen Tätigkeit als General Counsel sowie als Rechtsanwältin über umfassende Fach- und Führungskompetenz in den Bereichen Recht und Compliance sowie Business Transformation. Sie ist promovierte Juristin mit Anwaltspatent. Ihr Lizenziat wie auch ihren Doktortitel erlangte sie an der Universität Zürich. Sie verfügt ausserdem über einen Executive MBA der Universität St. Gallen (HSG) sowie einen Master of International Business and Law der Universität Sydney.
5.2 Wiederwahl bzw. Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
Erläuterung: Mit der kommenden Generalversammlung vom 29. März 2022 endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses. Frau Ines Pöschel steht infolge Verzichts auf eine Wiederwahl als Verwaltungsrat nicht mehr zur Wiederwahl als Mitglied des Vergütungsausschusses zur Verfügung. Herr Laurent Vulliet und Herr Martin Fischer stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Zusätzlich schlägt der Verwaltungsrat Herrn Kyrre Olaf Johansen vor zur Wahl als neues Mitglied des Vergütungsausschusses. Herr Kyrre Olaf Johansen soll vom Verwaltungsrat als Vorsitzender des Vergütungsausschusses bei erfolgreicher Wahl ernannt werden.
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die individuelle Wiederwahl bzw. Wahl folgender Personen als Mitglieder des Vergütungsausschusses je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, unter Vorbehalt ihrer vorgängigen Wiederwahl in den Verwaltungsrat:
(a) Wiederwahl von Herrn Laurent Vulliet als Mitglied des Vergütungsausschusses;
(b) Wiederwahl von Herrn Martin Fischer als Mitglied des Vergütungsausschusses;
(c) Wahl von Herrn Kyrre Olaf Johansen als Mitglied des Vergütungsausschusses.
5.3 Wiederwahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Anwaltskanzlei Keller KLG als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
5.4 Wiederwahl der Revisionsstelle
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, in Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2022.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2021, bestehend aus dem Jahresbericht, der Jahres- und der Konzernrechnung, sowie der Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle sind seit dem 1. März 2022 im Internet auf https://implenia.com/investoren/geschaeftsbericht/2021/ verfügbar und liegen ab dem 8. März 2022 bei Implenia AG, Thurgauerstrasse 101A, 8152 Glattpark (Opfikon), zur Einsicht auf. Im Aktienbuch eingetragene, stimmberechtigte Aktionäre können ein gedrucktes Exemplar über das Webformular unter https://implenia.com/investoren/geschaeftsbericht/2021/weitere-informationen/gb-bestellen/ bestellen.
Einladung
Den am 4. März 2022, 17.00 Uhr, im Aktienbuch eingetragenen, stimmberechtigten Aktionären wird die Einladung samt Vollmachtsformular per Post an die letzte im Aktienbuch verzeichnete Adresse zugesandt. Denjenigen Aktionären, die nach diesem Datum, jedoch bis spätestens am 22. März 2022, 17.00 Uhr, in das Aktienregister eingetragen werden, wird die Einladung ab dem 23. März 2022 zugestellt. Der Stichtag für die Stimmberechtigung an der Generalversammlung ist der 22. März 2022, 17.00 Uhr. Vom 23. März 2022 bis und mit 29. März 2022 werden im Aktienbuch keine Ein- und Austragungen mit Stimmrecht vorgenommen. Infolge der Durchführung der Generalversammlung unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären erfolgt in diesem Jahr kein Versand der persönlichen Zutrittskarten samt Stimmcoupons.
Vollmachterteilung
Jeder Aktionär kann sich unter Verwendung des Vollmachtformulars, das ihm zusammen mit dieser Einladung zugestellt wird, durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Anwaltskanzlei Keller KLG, Postfach 1889, 8027 Zürich, vertreten lassen und ihr Weisungen erteilen. Vollmachten an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin können entweder direkt an ihre oben erwähnte Adresse oder an das Aktienregister der Implenia AG ( Adresse: Computershare Schweiz AG, Implenia AG, Postfach, 4601 Olten, Schweiz) gesandt werden.
Zudem können Vollmachten und Weisungen auch elektronisch über das Online-Portal von Computershare an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin erteilt werden. Die elektronische Fernabstimmung über das Online-Portal von Computershare ist vom 8. März 2022, 07.00 Uhr, bis am 27. März 2022, 23.59 Uhr, möglich.
Publikationen
Massgebend ist die Einberufung im statutarischen Publikationsorgan, dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Implenia AG, in Opfikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 57 vom 23.03.2021, Publ. 1005130426).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rudinsky, Jan, von Schüpfen, in Bassersdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Anderhalden, Dominik, von Sachseln, in Schötz, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bidwell, Claudia, von Riehen, in Ollon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 218 vom 09.11.2021
Tagesregister: 46222 vom 04.11.2021
Meldungsnummer: HR02-1005329456
Kantone: ZH
Mutation Implenia AG
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung
Implenia AG, in Dietlikon, CHE-112.626.997, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 160 vom 19.08.2020, Publ. 1004960391).
Statutenänderung:
24.03.2020.
Sitz neu:
Opfikon.
Domizil neu:
Thurgauerstrasse 101a, 8152 Glattpark (Opfikon).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Beneteau, Christelle, französische Staatsangehörige, in Folgensbourg (FR), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 57 vom 23.03.2021
Tagesregister: 11791 vom 18.03.2021
Meldungsnummer: HR02-1005130426
Kantone: ZH
Wichtige Informationen betreffend COVID-19
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär
Die ausserordentliche Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlaubt es uns leider auch in diesem Jahr nicht, unsere Generalversammlung im üblichen Rahmen durchzuführen. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die ordentliche Generalversammlung vom 30. März 2021 gestützt auf die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19, Stand 1. Januar 2021) ohne physische Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären durchzuführen. Sie haben somit leider keine Möglichkeit persönlich an der Generalversammlung anwesend zu sein.
Entsprechend können Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels elektronischer oder schriftlicher Vollmacht ausüben.
Für den Verwaltungsrat
Hans Ulrich Meister
Präsident des Verwaltungsrats
Traktanden
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2020 sowie Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020
1.1 Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2020, unter Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung 2020 der Implenia AG und die Konzernrechnung 2020 der Implenia Gruppe zu genehmigen, unter Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle.
1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2020 konsultativ zu genehmigen.
Erläuterung: Der Vergütungsbericht beinhaltet die Grundsätze für die Entschädigung des Verwaltungsrats und des Implenia Executive Committee sowie die Berichterstattung über die Entschädigung 2020. Diese Abstimmung hat keinen bindenden Charakter.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn der Implenia AG wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag
TCHF 433'446
Jahresgewinn 2020
TCF (16'335)
Verfügbarer Bilanzgewinn
TCHF 417'111
Ausrichtung einer Dividende
TCF -
Vortrag auf neue Rechnung
TCHF 417'111
Erläuterung: Aufgrund der notwendigen und unvermeidbaren Wertberichtigungen, Restrukturierungen und weiteren Massnahmen im Jahr 2020, schlägt der Verwaltungsrat vor, auf die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Der verfügbare Bilanzgewinn soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Implenia Executive Committee (Geschäftsleitung) für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Vergütungen
4.1 Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, als maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2021 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2022 den Betrag von CHF 1,6 Mio. zu genehmigen.
Erläuterung: Der Verwaltungsrat soll in der kommenden Amtsperiode wiederum aus sieben Mitgliedern bestehen. Die beantragte maximale Gesamtvergütung fällt mit CHF 1,6 Mio. etwas höher aus als im Vorjahr, um den erwarteten höheren Sozialversicherungskosten Rechnung zu tragen, die Entschädigung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder wird nicht verändert. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung. Diese Vergütung wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von gesperrten Aktien der Implenia AG geleistet. Für die Berechnung der Anzahl Aktien ist der Durchschnittskurs der Aktie der Implenia AG im Monat Dezember dieses Jahres massgebend. Die Übertragung der Aktien erfolgt unmittelbar anschliessend. Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet zudem die geschätzten Sozialabgaben, soweit diese von der Gesellschaft geleistet werden, sowie eine minimale Reserve für Unerwartetes. Die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sind in den Art. 22a ff. der Statuten aufgeführt. Weitere Einzelheiten zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden sich im Vergütungsbericht.
4.2 Genehmigung der maximalen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, als maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Implenia Executive Committee (Geschäftsleitung) für das Geschäftsjahr 2022 den Betrag von CHF 13 Mio. zu genehmigen.
Erläuterung: Dieser Betrag entspricht der maximalen Gesamtvergütung, die bereits anlässlich der Generalversammlung 2020 für das Geschäftsjahr 2021 genehmigt wurde. Das Implenia Executive Committee besteht aus neun Mitgliedern. Die beantragte maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Implenia Executive Committee setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundgehalt, einer kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente (Short-Term Incentive, STI) und einer langfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente (Long-Term Incentive, LTI).
Der STI basiert sowohl auf finanziellen als auch auf individuellen Zielen. Die maximale Auszahlung ist auf höchstens 200% des Zielbetrags beschränkt. Die finanziellen Ziele für die Division Heads richten sich nach den Gruppenergebnissen und den divisionalen Resultaten. Der beantragte Maximalbetrag beinhaltet die maximale mögliche STI-Zielerreichung. Die tatsächlichen Auszahlungen werden je nach der Erreichung der finanziellen und individuellen Ziele variieren. Nach dem Geschäftsjahr 2022 wird die Gesellschaft im Vergütungsbericht über die tatsächliche Auszahlung berichten.
Der leistungsabhängige LTI wird in Form von Anwartschaften auf Aktien der Implenia AG (Performance Share Units, PSU) gewährt, die vom Erreichen zweier Leistungsziele (relativer Total Shareholder Return und Gewinn pro Aktie) über eine dreijährige Leistungsperiode abhängen. Der für den LTI beantrage Maximalbetrag basiert auf einer Zielerreichung von 100%. Dies stellt einen ausgewogenen Ansatz dar, der die Möglichkeit berücksichtigt, dass die PSU am Ende des dreijährigen Leistungszeitraums über oder untertroffen werden könnten. Die Gesellschaft wird am Ende der Leistungsperiode zur Gesamtleistung Stellung nehmen.
Zudem beinhaltet der beantragte Maximalbetrag die geschätzten arbeitgeberseitigen Sozialabgaben und Beiträge in Für-, Vorsorge- und Sparpläne und ähnliche Einrichtungen, Versicherungsabgaben und weitere Nebenleistungen sowie eine Reserve für Kursschwankungen und Unerwartetes.
Die ordentliche Generalversammlung vom 26. März 2019 hatte für das Geschäftsjahr 2020 einen Maximalbetrag von CHF 13 Mio. genehmigt. Davon wurden im 2020 CHF 10,7 Mio. (damit 82%) an die Geschäftsleitung ausgerichtet.
5. Wahlen
5.1 Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Erläuterung: Mit der kommenden Generalversammlung vom 30. März 2021 endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Sämtliche Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung; Herr Hans Ulrich Meister stellt sich zudem als Präsident des Verwaltungsrats für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung.
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die individuelle Wiederwahl folgender Personen je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:
(a) Wiederwahl von Herrn Hans Ulrich Meister als Mitglied sowie als Präsident des Verwaltungsrats;
(b) Wiederwahl von Herrn Henner Mahlstedt als Mitglied des Verwaltungsrats;
(c) Wiederwahl von Frau Ines Pöschel als Mitglied des Verwaltungsrats;
(d) Wiederwahl von Herrn Kyrre Olaf Johansen als Mitglied des Verwaltungsrats;
(e) Wiederwahl von Herrn Laurent Vulliet als Mitglied des Verwaltungsrats;
(f) Wiederwahl von Herrn Martin Fischer als Mitglied des Verwaltungsrats;
(g) Wiederwahl von Frau Barbara Lambert als Mitglied des Verwaltungsrats.
5.2 Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
Erläuterung: Mit der kommenden Generalversammlung vom 30. März 2021 endet die einjährige Amtsdauer der bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses. Frau Ines Pöschel, Herr Laurent Vulliet und Herr Martin Fischer stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung.
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die individuelle Wiederwahl folgender Personen als Mitglieder des Vergütungsausschusses je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, unter Vorbehalt ihrer vorgängigen Wiederwahl in den Verwaltungsrat:
(a) Wiederwahl von Frau Ines Pöschel als Mitglied des Vergütungsausschusses;
(b) Wiederwahl von Herrn Laurent Vulliet als Mitglied des Vergütungsausschusses;
(c) Wiederwahl von Herrn Martin Fischer als Mitglied des Vergütungsausschusses.
5.3 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der Anwaltskanzlei Keller KLG als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
5.4 Wiederwahl der Revisionsstelle
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, in Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2021.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2020, bestehend aus dem Jahresbericht, der Jahres- und der Konzernrechnung, sowie der Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle sind seit dem 3. März 2021 im Internet auf www.implenia.com/generalversammlung verfügbar und liegen ab dem 9. März 2021 bei Implenia AG, Industriestrasse 24, 8305 Dietlikon, zur Einsicht auf. Im Aktienbuch eingetragene, stimmberechtigte Aktionäre können ein gedrucktes Exemplar über das Webformular unter https://implenia.com/investoren/annualreport/geschaeftsbericht2020/geschaeftsbericht-bestellen bestellen.
Einladung
Den am 5. März 2021, 17.00 Uhr, im Aktienbuch eingetragenen, stimmberechtigten Aktionären wird die Einladung samt Vollmachtsformular per Post an die letzte im Aktienbuch verzeichnete Adresse zugesandt. Denjenigen Aktionären, die nach diesem Datum, jedoch bis spätestens am 23. März 2021, 17.00 Uhr, in das Aktienregister eingetragen werden, wird die Einladung ab 24. März 2021 zugestellt. Der Stichtag für die Stimmberechtigung an der Generalversammlung ist der 23. März 2021, 17.00 Uhr. Infolge der Durchführung der Generalversammlung unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären erfolgt in diesem Jahr kein Versand der persönlichen Zutrittskarten samt Stimmcoupons.
Vollmachterteilung
Jeder Aktionär kann sich unter Verwendung des Vollmachtformulars, das ihm zusammen mit dieser Einladung zugestellt wird, durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Anwaltskanzlei Keller KLG, Postfach 1889, 8027 Zürich, vertreten lassen und Weisungen erteilen. Vollmachten an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin können entweder direkt an ihre oben erwähnte Adresse oder an das Aktienregister der Implenia AG (Adresse: Computershare Schweiz AG, Implenia AG, Postfach, 4601 Olten, Schweiz) gesandt werden.
Zudem können Vollmachten und Weisungen auch elektronisch über das Online-Portal von Computershare an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin erteilt werden. Die elektronische Fernabstimmung über das Online-Portal von Computershare ist vom 9. März 2021, 07.00 Uhr, bis am 28. März 2021, 23.59 Uhr, möglich.
Publikationen
Massgebend ist die Einberufung im statutarischen Publikationsorgan, dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
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