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Stammdaten
Kollektivgesellschaft
Letzte Änderung: 03.11.2021
Löschung: 03.11.2021

Sitz

Winterthur (ZH)

Zweck

An- und Verkauf von Liegenschaften und Eigentumswohnungen, vornehmlich in der Schweiz und in Spanien sowie Beratungen im Immobiliensektor. Mehr anzeigen

UID

CHE-110.422.805

CH-Nummer

CH-020.2.901.812-9

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 5 von 5

SHAB03.11.2021
|
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Löschung Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation, in Winterthur, CHE-110.422.805, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 103 vom 01.06.2010, S.25, Publ. 5654212). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 214 vom 03.11.2021
Tagesregister: 45467 vom 29.10.2021
Meldungsnummer: HR03-1005325718
Kantone: ZH

SHAB08.09.2021
|
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8400 Winterthur

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 21.07.2021, 22.07.2021 und 23.07.2021



Verfügung
1. Die Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation wird von Amtes we-gen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation, in Winterthur, CHE-110.422.805, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 103 vom 01.06.2010, S.25, Publ. 5654212). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 08.10.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 174 vom 08.09.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002490
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB25.05.2021
|
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8400 Winterthur

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 98 vom 25.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005764
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB14.04.2021
|
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8400 Winterthur

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 71 vom 14.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005289
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB01.06.2010
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Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

Invest Home Consult Wettmer und Keller, in Winterthur, CH-020.2.901.812-9, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 243 vom 17.10.1984, S. 3684).

Firma neu:
Invest Home Consult Wettmer und Keller in Liquidation.

Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153 HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Keller, Edwin, von Volken, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur]; Wettmer, Hermann Erich, von Appenzell und Winterthur, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur].

Tagebuch Nr. 19431 vom 26.05.2010
(05654212/CH02029018129)

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