Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 26.04.2010
Stammdaten
Einzelunternehmen
20.04.2010
Letzte Änderung: 06.09.2021
Löschung: 06.09.2021

Sitz

Männedorf (ZH)

Zweck

Betrieb eines Beratungsbüros für Projektleitungen im Bereich Einzonung und Überbauung. Mehr anzeigen

UID

CHE-115.606.809

CH-Nummer

CH-020.1.058.676-4

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: Bergstrasse 63, 8708 Männedorf

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB06.09.2021
|
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Löschung Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung, in Männedorf, CHE-115.606.809, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 24 vom 05.02.2015, S.0, Publ. 1973621). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

SHAB: 172 vom 06.09.2021
Tagesregister: 37732 vom 01.09.2021
Meldungsnummer: HR03-1005284528
Kantone: ZH

SHAB12.07.2021
|
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung
Bergstrasse 63
8708 Männedorf

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 20.05.2021, 21.05.2021 und 25. 05.2021



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung wird von Amtes wegen gelöscht.
2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung, in Männedorf, CHE-115.606.809,
Einzelunternehmen (SHAB Nr. 24 vom 05.02.2015, S.0, Publ. 1973621). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
3. Die Eintragungsgebühren von CHF 185.60 werden Keith Hawkins auferlegt.
4. Der Betrag von CHF 185.60 ist einstweilen uneinbringlich.
5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach,
8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen
oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 11.08.2021

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36,
Postfach,
8090 Zürich

SHAB: 132 vom 12.07.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002376
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB25.05.2021
|
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Aufforderung nach HregV 2021 Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung
Bergstrasse 63
8708 Männedorf

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 98 vom 25.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.05.2021, SHAB - 21.05.2021, SHAB - 25.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001971
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB21.05.2021
|
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Aufforderung nach HregV 2021 Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung
Bergstrasse 63
8708 Männedorf

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 97 vom 21.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.05.2021, SHAB - 21.05.2021, SHAB - 25.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001959
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB20.05.2021
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Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Aufforderung nach HregV 2021 Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung
Bergstrasse 63
8708 Männedorf

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.

Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR
Die oben aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist.
Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR).
Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens.
Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 96 vom 20.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.05.2021, SHAB - 21.05.2021, SHAB - 25.05.2021
Meldungsnummer: BH00-0000001904
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB05.02.2015
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Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
- Sitz neu
- Domizil neu

Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung, in Kyburg, CHE-115.606.809, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 79 vom 26.04.2010, S. 25, Publ. 5601334).

Sitz neu:
Männedorf.

Domizil neu:
Bergstrasse 63, 8708 Männedorf.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hawkins, Keith, von Adliswil und St. Gallen, in Männedorf, Inhaber, mit Einzelunterschrift [bisher: in Kyburg].

Tagesregister-Nr. 4653 vom 02.02.2015 / CH02010586764 / 01973621

SHAB26.04.2010
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Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Keith Hawkins, Berater für Landentwicklung, in Kyburg, CH-020.1.058.676-4, Hinterdorfstrasse 33, 8314 Kyburg, Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck:
Betrieb eines Beratungsbüros für Projektleitungen im Bereich Einzonung und Überbauung.

Eingetragene Personen:
Hawkins, Keith, von Adliswil und St. Gallen, in Kyburg, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 15149 vom 20.04.2010
(05601334/CH02010586764)

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