Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 20.08.2021 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 20.08.2021 | ||
1 Firma anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 20.08.2021 | ||
8 Firmen anzeigen | Präsidentin des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 05.04.2022 | ||
13 Firmen anzeigen | Mitglied des Stiftungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 20.08.2021 |
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Sitz |
Zug (ZG) |
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Zweck |
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden.
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UID |
CHE-191.216.540 |
CH-Nummer |
CH-170.7.000.964-1 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zug |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Fischmarkt , 6300 Zug
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Mutation Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-191.216.540, Stiftung (SHAB Nr. 165 vom 26.08.2021, Publ. 1005278078).
Urkundenänderung:
23.03.2022. [Änderung einer nicht publikationspflichtigen Tatsache.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Judith, von Zug, in Zug, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 67 vom 05.04.2022
Tagesregister: 5017 vom 31.03.2022
Meldungsnummer: HR02-1005443189
Kantone: ZG
Mutation Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: UID neu
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, Stiftung (SHAB Nr. 161 vom 20.08.2021, Publ. 1005274603).
UID neu:
CHE-191.216.540 [bisher: CHE-286.444.544].
SHAB: 165 vom 26.08.2021
Tagesregister: 16145 vom 23.08.2021
Meldungsnummer: HR02-1005278078
Kantone: ZG
Neueintragung Martin Anton Müller'scher Familienfonds
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung
Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
04.04.1819. 27.06.1984.
Zweck:
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf.
Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden:
a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Keiser, Kaspar, von Zug, in Gossau (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Luthiger Muff, Regula, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wyss, Peter Lorenz, von Zug, in Stabio, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wyss, Stephan Vinzenz, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 161 vom 20.08.2021
Tagesregister: 15736 vom 16.08.2021
Meldungsnummer: HR01-1005274603
Kantone: ZG
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