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Präsident Kollektivunterschrift zu zweien 21.05.1996
Mitglied Kollektivunterschrift zu zweien 21.05.1996
Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 05.12.2019
Löschung: 05.12.2019

Sitz

Kreuzlingen (TG)

Zweck

Der Verein stellt sich die Aufgabe, mit Unterstützung durch die Eidgenössische Invalidenversicherung, Behörden, Organisationen und Privaten behinderte, schulentlassene Jugendliche und Erwachsene durch sinnvolles Arbeiten zu betreuen und zu fördern. Zu diesem Zweck betreibt der Verein Beschäftigungsstätten im Sinn der einschlägigen Bestimmungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Der Betrieb weiterer Institutionen ist möglich, soweit diese dem Vereinszweck dienen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er Liegenschaften erwerben und verkaufen. Mehr anzeigen

UID

CHE-105.605.286

CH-Nummer

CH-440.6.002.662-1

Handelsregisteramt

Kanton Thurgau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Besmerstrasse 22, 8280 Kreuzlingen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Publikationen

Publikationen

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SHAB05.12.2019
|
Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Löschung Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen, in Kreuzlingen, CHE-105.605.286, Verein (SHAB Nr. 7 vom 13.01.1998, S.220). Die Aktiven und Passiven des Vereins wurden in Analogie zu Art. 749 aOR mittels Fusion vom Verein Besmerhuus, in Kreuzlingen (CHE-108.518.459), übernommen (SHAB Nr. 7 vom 13.01.1998). Der Verein wird im Sinne von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 236 vom 05.12.2019
Tagesregister: 5677 vom 02.12.2019
Meldungsnummer: HR03-1004776009
Kantone: TG

SHAB28.10.2019
|
Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen
Besmerstrasse 22
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Kontaktstelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 27.11.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 208 vom 28.10.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 24.10.2019, SHAB - 25.10.2019, SHAB - 28.10.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000445
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB25.10.2019
|
Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen
Besmerstrasse 22
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Kontaktstelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 27.11.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 207 vom 25.10.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 24.10.2019, SHAB - 25.10.2019, SHAB - 28.10.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000444
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
SHAB24.10.2019
|
Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Aufforderung nach Art. 155 HRegV Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 155 HRegV

Verein der Sozialtherapeutischen Werkstätten Kreuzlingen
Besmerstrasse 22
8280 Kreuzlingen

Die aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder der Kontaktstelle schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Handelsregisteramt einen dreimaligen Rechnungsruf gemäss Art. 155 Abs. 2 HRegV im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Handelsregisteramt die Gesellschaft im Handelsregister (Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).

Frist: 30 Tag(e)
Ablauf der Frist: 27.11.2019

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 65 8500 Frauenfeld

SHAB: 206 vom 24.10.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 24.10.2019, SHAB - 25.10.2019, SHAB - 28.10.2019
Meldungsnummer: BH04-0000000443
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Kantone: TG
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