Dirigenza

Dirigenza attuale

Persona Network Funzione Modalità di firma Dal Per
firma collettiva a due 30.10.1996
presidente senza diritto di firma 30.10.1996
Thalmann Treuhand AG, in Weinfelden
- liquidatrice rappresentata da persone autorizzate a firmare 12.05.2003
membro senza diritto di firma 19.10.1998
ufficio di revisione 30.10.1996

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Dati di base
Società anonima
CHF 100’000
Ultimo cambiamento: 01.07.2005
Cancellazione: 01.07.2005

Sede

Arbon (TG)

Scopo

Ausführung von Hoch- und Tiefbauten aller Art sowie Kauf, Verkauf und Verwaltung von Liegenschaften. Mostra di più

IDI

CHE-105.770.695

Numero d'ordine

CH-440.3.004.894-4

Registro di commercio

Cantone Turgovia

Estratto del registro di commercio

Quartiere

Imprese nel quartiere

2 imprese con lo stesso domicilio: Rebenstrasse 5, 9320 Arbon

Informazioni
Lixt Betreibungsauszug

Estratto del registro esecuzioni

Controlli la dichiarazione di recupero crediti prima di concludere un contratto.

Lixt Bonitätsauskunft

Informazione di solvibilità

Controlli la solvibilità dei suoi prospetti e clienti.

Lixt Handelsregisterauszug

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Pubblicazioni

Pubblicazioni

1 - 10 su 10

FUSC01.07.2005
|
Jenny Bau AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Löschungen)

Jenny Bau AG in Nachlassliquidation, in Arbon, CH-440.3.004.894-4, Ausführung von Hoch- und Tiefbauten aller Art sowie Kauf, Verkauf und Verwaltung von Liegenschaften, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 12. 05. 2003, S. 12, Publ. 985870). Die Gesellschaft wird nach beendeter Nachlassliquidation gelöscht.

Tagebuch Nr. 2303 vom 27.06.2005
(02911996/CH44030048944)

FUSC20.02.2004
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    9320 Arbon
  2. Datum der Verhandlung: 30.03.2004
  3. Ort der Verhandlung: Arbon 9820
  4. Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können.
  5. Bemerkung: Im Nachlassverfahren Jenny Bau AG, findet am Mittwoch, 26. Februar 2003, 10 Uhr, beim Bezirksgericht Arbon, Rathaus, Arbon, die Verhandlung über die Bestätigung des den Gläubigern unterbreiteten Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Gläubiger sind berechtigt, anlässlich der Verhandlung Einwendungen gegen den Nachlassvertrag vorzubringen. Allfällige schriftliche Einwendungen sind bis spätestens Dienstag, 25. Februar 2003, beim Bezirksgericht Arbon, Postfach 83, 9320 Arbon, einzureichen.

    Bezirksgerichtspräsidium Arbon
    9320 Arbon
(00881162)
FUSC20.02.2004
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    9320 Arbon
  2. Datum der Verhandlung: 30.03.2004
  3. Ort der Verhandlung: Arbon 9820
  4. Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können.
  5. Bemerkung: Im Nachlassverfahren Jenny Bau AG, findet am Mittwoch, 26. Februar 2003, 10 Uhr, beim Bezirksgericht Arbon, Rathaus, Arbon, die Verhandlung über die Bestätigung des den Gläubigern unterbreiteten Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Gläubiger sind berechtigt, anlässlich der Verhandlung Einwendungen gegen den Nachlassvertrag vorzubringen. Allfällige schriftliche Einwendungen sind bis spätestens Dienstag, 25. Februar 2003, beim Bezirksgericht Arbon, Postfach 83, 9320 Arbon, einzureichen.

    Bezirksgerichtspräsidium Arbon
    9320 Arbon
(00881160)
FUSC20.02.2004
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    9320 Arbon
  2. Datum der Verhandlung: 30.03.2004
  3. Ort der Verhandlung: Arbon 9820
  4. Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können.
  5. Bemerkung: Im Nachlassverfahren Jenny Bau AG, findet am Mittwoch, 26. Februar 2003, 10 Uhr, beim Bezirksgericht Arbon, Rathaus, Arbon, die Verhandlung über die Bestätigung des den Gläubigern unterbreiteten Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Gläubiger sind berechtigt, anlässlich der Verhandlung Einwendungen gegen den Nachlassvertrag vorzubringen. Allfällige schriftliche Einwendungen sind bis spätestens Dienstag, 25. Februar 2003, beim Bezirksgericht Arbon, Postfach 83, 9320 Arbon, einzureichen.

    Bezirksgerichtspräsidium Arbon
    9320 Arbon
(00881156)
FUSC12.05.2003
|
Jenny Bau AG in Nachlassliquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen

Jenny Bau AG, in Arbon, Ausführung von Hoch- und Tiefbauten aller Art sowie Kauf, Verkauf und Verwaltung von Liegenschaften, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 202 vom 19. 10. 1998, S. 7144).

Firma neu:
Jenny Bau AG in Nachlassliquidation. Mit Beschluss vom 28.02.2003 hat das Bezirksgericht Arbon den von der Gesellschaft mit ihren Gläubigern geschlossenen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung bestätigt.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Jenny-Kobelt, Fritz, von Ennenda, in Arbon, Präsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: mit Einzelunterschrift]; Jenny, Markus, von Ennenda, in Arbon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Thalmann Treuhand AG, in Weinfelden, Liquidatorin, vertreten durch ihre Zeichnungsberechtigten.

Tagebuch Nr. 1647 vom 06.05.2003
(00985870/CH44030048944)

FUSC07.03.2003
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    Rebenstrasse 5
    9320 Arbon
  2. Nachlassvertrag bestätigt am: 28.02.2003
  3. Bemerkung: Der Präsident des Bezirksgerichtes Arbon hat betreffend die Bestätigung des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung am 28. Februar 2003 wie folgt verfügt:
    Es wird der von der Sachwalterin mit Eingabe vom 3.2.2003 unberbreitete Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung für die Jenny Bau AG gerichtlich genehmigt und gestützt auf Art. 310 SchKG für sämtliche Gläubiger als verbindlich erklärt.
    Als Liquidationsorgane wurden bestellt:
    Thalmann Treuhand AG, 8570 Weinfelden, als Liquidatorin
    Hans Hofstetter, Rechtsanwalt, St. Gallen, Eugen Koller, Rechtsanwalt, St. Gallen, Christof Raggenbass, Rechtsanwalt, Amriswil, als Gläubigerausschuss
    Der Entscheid über den Nachlassvertrag kann innert 10 Tagen nach der Eröffnung an die Rekurskommission des Obergerichts des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld, weitergezogen werden. (SchKG 307). Der Rekurs ist schriftlich und dreifach einzureichen und muss Antrag und Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die zugehörigen Akten sind beizulegen.
    Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung erlöschen das Verfügungsrecht der Schuldnerin und die Zeichungsbefugnis der bisher Berechtigten. (SchKG 319). Die Firma zeichnet neu mit dem Zusatz "in Nachlassliquidation".

    Thalmann Treuhand AG
    8570 Weinfelden
(00891756)
FUSC12.02.2003
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    9320 Arbon
  2. Datum der Verhandlung: 26.02.2003
  3. Ort der Verhandlung: Arbon 9820
  4. Hinweis: Ort und Zeit der Verhandlung werden öffentlich bekannt gemacht. Den Gläubigern ist dabei anzuzeigen, dass sie ihre Einwendungen gegen den Nachlassvertrag in der Verhandlung anbringen können.
  5. Bemerkung: Im Nachlassverfahren Jenny Bau AG, findet am Mittwoch, 26. Februar 2003, 10 Uhr, beim Bezirksgericht Arbon, Rathaus, Arbon, die Verhandlung über die Bestätigung des den Gläubigern unterbreiteten Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Gläubiger sind berechtigt, anlässlich der Verhandlung Einwendungen gegen den Nachlassvertrag vorzubringen. Allfällige schriftliche Einwendungen sind bis spätestens Dienstag, 25. Februar 2003, beim Bezirksgericht Arbon, Postfach 83, 9320 Arbon, einzureichen.

    Bezirksgerichtspräsidium Arbon
    9320 Arbon
(00859502)
FUSC20.12.2002
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verlängerung der Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    Rebenstrasse 5
    9320 Arbon
  2. Bemerkung: Mir Verfügung vom 13. Juni 2002 durch das Präsidium des Bezirksgerichtes Arbon wurde eine Nachlassstundung von 6 Monaten, das heisst bis zum 9. Dezember 2002, bewilligt. Die bewilligte Nachlassstundung wird mit Verfügung vom 12. Dezember 2002 um 3 Monate, das heisst bis zum 10. März 2003 verlängert.

    Thalmann Treuhand AG
    8570 Weinfelden
(00781826)
FUSC02.10.2002
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Verschiedenes

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    9320 Arbon
  2. Bemerkung: Einladung zur Gläubigerversammlung
    Die Gläubiger werden hiermit eingeladen, an der Gläubigerversammlung zur Beratung des Nachlassvertrages teilzunehmen. Die Gläubigerversammlung findet am 4. November 2002, um 10 Uhr, im Hotel Thurgauerhof, Thomas-Bornhauser-Str. 10, 8570 Weinfelden, statt.
    Die Akten liegen während 20 Tagen vor der Versammlung beim Sachwalter (René Bock, lic. iur. HSG, c/o Thalmann Treuhand AG, Marktplatz 3, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 57 57) zur Einsichtnahme auf. Telefonische Voranmeldung erwünscht.
    Die Schuldnerin beabsichtigt, einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vorzuschlagen.
    Der gerichtlich bestellte Sachwalter
    René Bock, lic. iur. HSG

    Thalmann Treuhand AG
    8570 Weinfelden
(00668174)
FUSC14.06.2002
|
Jenny Bau AG

Grund: Nachlassverträge
- Nachlassstundung

  1. Schuldner/in:
    Jenny Bau AG
    Adresse:
    Rebenstrasse 5
    9320 Arbon
  2. Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate
  3. Prov. Sachwalter: lic. iur. HSG René Bock, c/o Thalmann Treuhand AG, Marktplatz 3, 8570 Weinfelden.\n
  4. Bemerkung: Datum der Stundungsbewilligung durch das Bezirksgericht Arbon: 10. Juni 2002.
    Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate, d.h. bis zum 9. Dezember 2002.
    Die Ernennung des Sachwalters kann innert 10 Tagen seit Veröffentlichung mit Beschwerde an das Thurgauer Obergericht in Frauenfeld angefochten werden.
    Eingabefrist für die Forderungen (gemäss Art. 300 SchKG): 20 Tage ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Empfangnahme durch die schweizerische Post).
    Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 10. Juni 2002, mit gesonderter Zinsberechnung, unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Auszüge, Rechnungskopien, Schuldscheine usw.) innerhalb der Eingabefrist beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderung nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
    Alle Personen, welche auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter unter Beilage der entsprechenden Beweismittel mitzuteilen.
    Gläubigerversammlung: Ort und Zeit der Gläubigerversammlung und der Aktenauflage werden später bekanntgegeben.

    Thalmann Treuhand AG
    8570 Weinfelden
(00510338)
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