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Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Vorstandes,Kassier+Liquidator Kollektivunterschrift zu zweien 18.11.1999
Mitglied des Vorstandes,Aktuar+Liquidator Kollektivunterschrift zu zweien 18.11.1999
Vizepräsident des Vorstandes+Liquidator Kollektivunterschrift zu zweien 18.11.1999
Präsident des Vorstandes+Liquidator Kollektivunterschrift zu zweien 18.11.1999
Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 09.03.2022
Löschung: 09.03.2022

Sitz

Bad Ragaz (SG)

Zweck

Vereinigung aller Portugiesen und all derer, welche nicht portugiesischer Nationalität sind, sich aber mit Portugal oder Portugiesen in irgendeinem anderen Winkel verbunden fühlen, familiärer oder anderer Art, wohnhaft im oder in der Umgebung des Kantons St. Gallen oder evtl. auch aus der restlichen Schweiz oder Nachbarländern; Realisierung der moralischen und sozialen Kultur in Respekt vor Portugal und der Schweiz, Verbesserung der Verständigung zwischen den Portugiesen, Schweizern und Individuen anderer Nationen; Erhalt des guten Namens von Portugal und der Portugiesen und Hebung dessen Bekanntheitsgrades in der Schweiz; mögliche Unterstützung von Portugiesen, welche sich in der Schweiz befinden mit der Absicht, hier zu arbeiten, sie orientieren und ihnen helfen. Mehr anzeigen

UID

CHE-100.681.570

CH-Nummer

CH-320.6.047.141-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

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Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB09.03.2022
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Löschung A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

A.R.P.A. Verein in Liquidation, in Bad Ragaz, CHE-100.681.570, Verein (SHAB Nr. 158 vom 17.08.2018, S.0, Publ. 4421463). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 48 vom 09.03.2022
Tagesregister: 2304 vom 04.03.2022
Meldungsnummer: HR03-1005423295
Kantone: SG

SHAB13.01.2022
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

A.R.P.A. Verein in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
7310 Bad Ragaz

Ausgangslage

1.    Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

 • A.R.P.A. Verein in Liquidation (CHE-100.681.570), in Bad Ragaz

2.    Mit Aufforderung durch SHAB-Publikation vom 18.08.2021 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3.    Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4.    Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine dreimalige Publikation im SHAB mit Daten vom 18.11.2021, 19.11.2021 sowie 22.11.2021, Nrn. BH00-000000457, BH00-0000004609, BH00-0000004644, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.

5.    Nachdem innert der angesetzten Frist weitere Betroffene kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht haben, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.



Verfügung
1. Die A.R.P.A. Verein in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

A.R.P.A. Verein in Liquidation, in Bad Ragaz, CHE-100.681.570, Verein (SHAB Nr. 158 vom 17.08.2018, S.0, Publ. 4421463). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

3. Es werden keine Gebühren erhoben.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.02.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 9 vom 13.01.2022
Meldungsnummer: BH07-0000002721
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB22.11.2021
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
A.R.P.A. Verein in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
7310 Bad Ragaz

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.12.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 227 vom 22.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.11.2021, SHAB - 19.11.2021, SHAB - 22.11.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004644
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB19.11.2021
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
A.R.P.A. Verein in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
7310 Bad Ragaz

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.12.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 226 vom 19.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.11.2021, SHAB - 19.11.2021, SHAB - 22.11.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004609
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB18.11.2021
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
A.R.P.A. Verein in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
7310 Bad Ragaz

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 22.12.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 225 vom 18.11.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 18.11.2021, SHAB - 19.11.2021, SHAB - 22.11.2021
Meldungsnummer: BH00-0000004579
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB18.08.2021
|
A.R.P.A. Verein in Liquidation

Aufforderung nach HregV 2021 A.R.P.A. Verein in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
A.R.P.A. Verein in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
7310 Bad Ragaz

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.09.2021

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 159 vom 18.08.2021
Meldungsnummer: BH00-0000002925
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB17.08.2018
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A.R.P.A. Verein in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen
- Domizil neu

A.R.P.A. Verein, in Bad Ragaz, CHE-100.681.570, Verein (SHAB Nr. 225 vom 18.11.1999, S. 7842).

Name neu:
A.R.P.A. Verein in Liquidation.

Domizil neu:
[Der Verein hat sein Domizil eingebüsst]. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Vereins unbenutzt abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
da Silva, Joaquim, portugiesischer Staatsangehöriger, in Bad Ragaz, Präsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in St. Margrethenberg (Pfäfers), Präsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Caetano, Manuel Reves, portugiesischer Staatsangehöriger, in unbekannten Aufenthaltes, Vizepräsident des Vorstandes und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Sargans, Vizepräsident des Vorstandes mit Kollektivunterschrift zu zweien]; do Carmo, Luis M., portugiesischer Staatsangehöriger, in unbekannten Aufenthaltes, Mitglied des Vorstandes und Aktuar und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Sargans, Mitglied des Vorstandes und Aktuar mit Kollektivunterschrift zu zweien]; de Lima, Esteves Serafino, portugiesischer Staatsangehöriger, in Bad Ragaz, Mitglied des Vorstandes und Kassier und Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes und Kassier mit Kollektivunterschrift zu zweien].

Tagesregister-Nr. 7400 vom 14.08.2018 / CHE-100.681.570 / 04421463

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