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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
08.06.2020
CHF 20’000
Letzte Änderung: 08.11.2023
Löschung: 08.11.2023

Sitz

Wil (SG) (SG)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt das Betreiben von Coiffeursalons sowie die Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen im Kosmetikbereich und Handel mit und Verkauf sowie Import und Export von Kosmetikprodukten und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke und Wertschriften erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Mehr anzeigen

UID

CHE-422.374.155

CH-Nummer

CH-400.4.447.514-5

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Rainstrasse 14, 9500 Wil SG

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

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Publikationen

Publikationen

1 - 9 von 9

SHAB08.11.2023
|
Art Studio Coiffeur GmbH

Löschung Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Art Studio Coiffeur GmbH, in Wil (SG), CHE-422.374.155, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2023, Publ. 1005787369). Nachdem die Zustimmung des kantonalen Steueramtes vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

SHAB: 217 vom 08.11.2023
Tagesregister: 12086 vom 03.11.2023
Meldungsnummer: HR03-1005879844
Kantone: SG

SHAB05.07.2023
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Art Studio Coiffeur GmbH

Mutation Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Diverse Änderungen

Art Studio Coiffeur GmbH, in Wil (SG), CHE-422.374.155, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 249 vom 22.12.2021, Publ. 1005364289). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 934 Abs. 2 aOR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV veranlassten und im SHAB mit Meldungsnummern BH00-0000010088, BH00-0000010098 und BH00-0000010108 publizierten Aufforderungen haben sich keine weiteren Betroffenen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit ist damit abgeschlossen. Sie kann mangels Zustimmung des kantonalen Steueramtes jedoch noch nicht gelöscht werden.

SHAB: 128 vom 05.07.2023
Tagesregister: 7488 vom 30.06.2023
Meldungsnummer: HR02-1005787369
Kantone: SG

SHAB22.02.2023
|
Art Studio Coiffeur GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Art Studio Coiffeur GmbH
Rainstrasse 14
9500 Wil SG

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.03.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 37 vom 22.02.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.02.2023, SHAB - 21.02.2023, SHAB - 22.02.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010108
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB21.02.2023
|
Art Studio Coiffeur GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Art Studio Coiffeur GmbH
Rainstrasse 14
9500 Wil SG

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.03.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 36 vom 21.02.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.02.2023, SHAB - 21.02.2023, SHAB - 22.02.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010098
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB20.02.2023
|
Art Studio Coiffeur GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Art Studio Coiffeur GmbH
Rainstrasse 14
9500 Wil SG

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 aOR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 aOR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 24.03.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 35 vom 20.02.2023
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 20.02.2023, SHAB - 21.02.2023, SHAB - 22.02.2023
Meldungsnummer: BH00-0000010088
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB05.12.2022
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Art Studio Coiffeur GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Art Studio Coiffeur GmbH
Rainstrasse 14
9500 Wil SG

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 04.01.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 236 vom 05.12.2022
Meldungsnummer: BH00-0000009436
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB22.12.2021
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Art Studio Coiffeur GmbH

Mutation Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Zweck neu, Sitz neu, Statutenänderung

Art Studio Coiffeur GmbH, bisher in Oftringen, CHE-422.374.155, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 111 vom 11.06.2020, Publ. 1004908516).

Statutenänderung:
07.12.2021.

Sitz neu:
Wil (SG).

Domizil neu:
Rainstrasse 14, 9500 Wil SG.

Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt das Betreiben von Coiffeursalons sowie die Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen im Kosmetikbereich und Handel mit und Verkauf sowie Import und Export von Kosmetikprodukten und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke und Wertschriften erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. [gestrichen: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.].

Mitteilungen neu:
Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen durch Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch eingetragenen Adressen.

Vinkulierung neu:
[gestrichen]. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 27.05.2020 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. [Anpassung aufgrund anderer Eintragungspraxis] [bisher: Gemäss Erklärung des Gründers vom 27.05.2020 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.].

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Glodan, Benjamin, österreichischer Staatsangehöriger, in Zofingen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Safta, Cristian, rumänischer Staatsangehöriger, in Wil SG, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

SHAB: 249 vom 22.12.2021
Tagesregister: 13531 vom 17.12.2021
Meldungsnummer: HR02-1005364289
Kantone: SG

SHAB22.12.2021
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Art Studio Coiffeur GmbH

Mutation Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Sitz neu, Domizil neu

Art Studio Coiffeur GmbH, in Oftringen, CHE-422.374.155, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 111 vom 11.06.2020, Publ. 1004908516). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Wil (SG) im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Aargau von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 249 vom 22.12.2021
Tagesregister: 15033 vom 17.12.2021
Meldungsnummer: HR02-1005364365
Kantone: AG

SHAB11.06.2020
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Art Studio Coiffeur GmbH

Neueintragung Art Studio Coiffeur GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Neueintragung

Art Studio Coiffeur GmbH, in Oftringen, CHE-422.374.155, Luzernerstasse 29, 4665 Oftringen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
27.05.2020.

Zweck:
Betreiben von Coiffeursalons sowie Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen im Kosmetikbereich und Handel mit und Verkauf sowie Import und Export von Kosmetikprodukten und Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke und Wertschriften erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.

Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail.

Vinkulierung:
Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Gemäss Erklärung des Gründers vom 27.05.2020 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Glodan, Benjamin, österreichischer Staatsangehöriger, in Zofingen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Revision: Verzicht auf Revision

SHAB: 111 vom 11.06.2020
Tagesregister: 6076 vom 08.06.2020
Meldungsnummer: HR01-1004908516
Kantone: AG

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