Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.39.438), in Zürich
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- | Revisionsstelle | 27.10.2016 | ||
6 Firmen anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 19.07.2019 | |||
1 Firma anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 14.08.2020 | |||
6 Firmen anzeigen | Vizepräsident des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 02.11.2011 | ||
6 Firmen anzeigen | Präsidentin des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 21.06.2017 | ||
1 Firma anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 13.06.2016 | |||
3 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 18.07.2023 | ||
1 Firma anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 05.03.2024 | |||
1 Firma anzeigen | Kollektivunterschrift zu zweien | 05.03.2024 | |||
3 Firmen anzeigen | Mitglied des Verwaltungsrates | Kollektivunterschrift zu zweien | 07.06.2022 |
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Sitz |
Zürich (ZH) |
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Zweck |
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die Kollektivanlagengesetzgebung) sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Gesellschaft investiert die Anlegerteilvermögen sowie das Unternehmerteilvermögen ausschliesslich in Aktien bzw. Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten in Anlagen oder Strategien investieren, welche denjenigen der jeweiligen Teilvermögen der Gesellschaft entsprechen. Die Anlagepolitik und deren Beschränkungen sowie die zulässigen Anlagetechniken und ihre Instrumente werden detailliert im Anlagereglement geregelt. Die Gesellschaft darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Gesellschaft kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
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UID |
CHE-114.460.880 |
CH-Nummer |
CH-400.8.030.844-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Zürich |
Handelsregisterauszug |
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0 Firma mit gleichem Domizil: Bruggerstrasse 61a, 5400 Baden
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Avadis Vermögensbildung SICAV
Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten «Investmentgesellschaft mit variablem Kapital» (SICAV) der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» mit Umbrella-Struktur nach schweizerischem Recht.
Einladung zur 17. ordentliche Generalversammlung am 17. April 2024
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Sitzung findet statt am 17. April 2024 um 08.00 Uhr bei Avadis, Zollstrasse 42, 8005 Zürich.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2023, Bericht Prüfgesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023 seien zu genehmigen. Vom Revisionsstellenbericht sei Kenntnis zu nehmen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2023 der sieben Anlegerteilvermögen sei wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Aktien CHF 2.95
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Aggressiv CHF 2.63
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Wachstum CHF 2.35
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Basis CHF 2.01
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Defensiv CHF 1.69
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Obligationen CHF 1.37
- Ausschüttung je Aktie, Strategie Stabil CHF 1.73
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2023 des Unternehmerteilvermögens sei wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung CHF 3 636.00
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Dem Verwaltungsrat sei für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die folgenden, bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr erneut zu wählen: Andreea Stefanescu, Beat Hügli, Philipp Good und Gabrielle Krafft.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats:
Die bisherige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG sei als obligationenrechtliche und kollektivanlagerechtliche Revisionsstelle der Avadis Vermögensbildung SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen.
6. Änderungen der Statuten
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die Statuten an das neue Aktienrecht gemäss Obligationenrecht (OR) anzupassen. Es handelt sich im Wesentlichen um Ergänzungen und Präzisierungen, wie folgt:
Artikel 20
In Artikel 20 (Form der Einberufung, Traktandierung) sollen in Absatz 1 die Form der Einberufung und Traktandierung von Generalversammlungen genauer beschrieben werden. In Absatz 3 wird erwähnt, über welche Verhandlungsgegenstände Beschlüsse gefasst werden können, auch wenn sie nicht gehörig angekündigt wurden. In Absatz 4 wird der Grundsatz der Einheit der Materie bei den Verhandlungsgegenständen vorgeschrieben (innerer sachlichen Zusammenhang zwischen Teilen einer Abstimmungsfrage). In Absatz 5 schliesslich wird dem Aktionär das Recht eingeräumt, während eines Jahres nach der ordentlichen Generalversammlung zu verlangen, dass ihm der Geschäftsbericht in der von der Generalversammlung genehmigten Form sowie die Revisionsberichte zugestellt werden, sofern die Unterlagen nicht elektronisch zugänglich sind.
Artikel 21
In Artikel 21 (Büro, Protokoll) wird in einem neuen Absatz 4 beschrieben, welche Inhalte das Protokoll einer Generalversammlung aufweisen muss.
Artikel 24
In Artikel 24 (Beschlussfassung, Wahlen, Tagungsort) wird in einem neuen Absatz 4 bestimmt, dass der Verwaltungsrat den Tagungsort der Generalversammlung bestimmt.
Artikel 30
In Artikel 30 soll der Titel ergänzt werden um die Worte «Tagungsort, Verwendung elektronischer Mittel, schriftliche Beschlussfassung», Absatz 5 neu formuliert werden und zwei neue Absätze ergänzt werden. Damit wird die Möglichkeit beschrieben, wie der Verwaltungsrat seine Beschlüsse unter Verwendung elektronischer Mittel fassen kann.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis, ausschliesslich auf die Änderung der in Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), genannten Angaben erstreckt.
Der gesamte Text der Änderungen der Statuten ist weiter unten aufgeführt bei der Gesellschaft erhältlich. Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der Revisionsbericht liegen ab dem 26. März 2024 zur Einsichtnahme durch Aktionäre am Sitz der Gesellschaft auf. Zudem kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Unterlagen zugestellt wird.
Kontaktadresse:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
Postfach 1077
8005 Zürich
Zürich, 25. März 2024
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Der Verwaltungsrat
Stimmberechtigung
An die Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV dürfen sich sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 1. April 2024 im Aktienregister eingetragen sind, zur Teilnahme anmelden. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Teilnahmeabsicht bis spätestens 12. April 2024 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Bei persönlichem Erscheinen an der Generalversammlung muss der Aktionär seine Identität nachweisen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 12. April 2024 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen. An der Generalversammlung muss der Vertretungsbevollmächtigte seine Identität nachweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 137 vom 18.07.2023, Publ. 1005797529).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baumann, Krister, von Bern, in Kloten, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Haldemann, Michael, von Eggiwil, in Wettingen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 45 vom 05.03.2024
Tagesregister: 9795 vom 29.02.2024
Meldungsnummer: HR02-1005977005
Kantone: ZH
In Anwendung von Art. 63 Abs. 4 KKV wird den Aktionären der Avadis Vermögensbildung SICAV bekanntgegeben, dass die 16. ausserordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 10. Oktober 2023 folgende Änderungen beschlossen hat. Diese Änderungen wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 genehmigt und traten am 20. Oktober 2023 in Kraft.
1. Änderung von § 8 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 a) des Anlagereglements
§ 8 Abs. 2, welcher auf den Prospekt verweist, wird gestrichen, und stattdessen vor § 15 Abs. 3 a) der folgende Text eingefügt:
«Die Gesellschaft darf grundsätzlich höchstens 30% des Vermögens der Teilvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. Davon abweichend können Teilvermögen bis zu folgenden Höchstsätzen in Anteile derselben nachgenannten Zielfonds anlegen:»
Sodann werden in einer Tabelle die Namen der Zielfonds, in welche die Gesellschaft mehr als 30% des Vermögens der Teilvermögen anlegen kann, mit den betreffenden Höchstsätzen namentlich genannt.
2. Änderung von § 15 Abs. 3 c) des Anlagereglements
In § 15 Risikoverteilung wird die Regel in Abs. 3 Buchstabe c) wie folgt geändert (die unterstrichenen Wörter werden ergänzt):
Die Gesellschaft darf für das Vermögen eines Teilvermögens grundsätzlich höchstens 25% der Anteile an kollektiven Kapitalanlagen erwerben. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Anteile an kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt.
Im Folgenden wird ergänzt:
Davon abweichend können Teilvermögen als Dachfonds bis zu folgenden Höchstsätzen der Anteile an Zielfonds des Avadis Fund anlegen:
Teilvermögen (Dachfonds), Zielfonds: Höchstsatz der Anteile an Zielfonds (bezogen auf das Vermögen des Zielfonds)
Strategie Aktien, Avadis Fund Aktien Welt CO2 Select 30% US-WHT: 80%
Strategie Aktien, Avadis Fund Aktien Small Caps Index: 80%
Strategie Aktien, Avadis Fund Aktien Emerging Markets Index: 80%
Strategie Wachstum, Avadis Fund Aktien Welt CO2 Select 30% US-WHT: 40%
Strategie Wachstum, Avadis Fund Aktien Small Caps Index: 40%
Strategie Wachstum, Avadis Fund Aktien Emerging Markets Index: 40%
Der Prospekt wird entsprechend angepasst.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in Übereinstimmung mit Art. 62b KKV Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), auf die in der vorliegenden Publikation umschriebene Änderung des Anlagereglements betreffend Risikoverteilung erstreckt.
Der gesamte Text der Änderungen des Prospekts mit integriertem Anlagereglement sind bei der Gesellschaft kostenlos erhältlich:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
8005 Zürich
Zürich, 21. Oktober 2023
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Avadis Vermögensbildung SICAV
Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten «Investmentgesellschaft mit variablem Kapital» (SICAV) der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ mit Umbrella-Struktur nach schweizerischem Recht.
Einladung zur 16. ausserordentlichen Generalversammlung
am 10. Oktober 2023
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ausserordentlichen ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Sitzung findet statt am 10. Oktober 2023 um 08.00 Uhr bei Avadis, Zollstrasse 42, 8005 Zürich.
Traktanden und Anträge
1. Genehmigung der Änderung von § 8 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 a) des Anlagereglements
Der Verwaltungsrat schlägt vor, in § 15 Risikoverteilung, Abs. 3 a) die Namen der Zielfonds, in welche die Gesellschaft mehr als 30% des Vermögens der Teilvermögen anlegen kann, namentlich zu nennen.
Bisher erfolgte die namentliche Nennung im Prospekt, so dass eine Änderung der Risikoverteilung damit nicht verbunden ist. Durch die namentliche Nennung im Anlagereglement können Zielfonds nur noch mir Genehmigung der FINMA und der Generalversammlung ausgetauscht werden (neue Praxisanforderung der FINMA). Dementsprechend wird § 8 Abs. 2, welcher auf den Prospekt verweist, gestrichen, und stattdessen vor § 15 Abs. 3 a) der folgende Text eingefügt:
«Die Gesellschaft darf grundsätzlich höchstens 30% des Vermögens der Teilvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. Davon abweichend können Teilvermögen bis zu folgenden Höchstsätzen in Anteile derselben nachgenannten Zielfonds anlegen:
… [es folgt die Tabelle mit namentlicher Nennung der Zielfonds und den betreffenden Höchstsätzen wie bisher im Prospekt]»
2. Genehmigung der Änderung von § 15 Abs. 3 c) des Anlagereglements
Der Verwaltungsrat schlägt vor, in § 15 Risikoverteilung, Abs. 3 die Regel in Buchstabe c) wie folgt zu ändern (die unterstrichenen Wörter werden ergänzt):
Die Gesellschaft darf für das Vermögen eines Teilvermögens grundsätzlich höchstens 25% der Anteile an kollektiven Kapitalanlagen erwerben. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Anteile an kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt.
Im Folgenden wird ergänzt:
Davon abweichend können Teilvermögen als Dachfonds bis zu folgenden Höchstsätzen der Anteile an Zielfonds des Avadis Fund anlegen:
Teilvermögen (Dachfonds): Zielfonds - Höchstsatz der Anteile an Zielfonds (bezogen auf das Vermögen des Zielfonds)
Strategie Aktien: Avadis Fund Aktien Welt CO2 Select 30% - 80%
Strategie Aktien: Avadis Fund Aktien Small Caps Index1- 80%
Strategie Aktien: Avadis Fund Aktien Emerging Markets Index - 80%
Strategie Wachstum: Avadis Fund Aktien Welt CO2 Select 30% - 40%
Strategie Wachstum: Avadis Fund Aktien Small Caps Index1- 40%
Strategie Wachstum: Avadis Fund Aktien Emerging Markets Index - 40%
1Zielfonds noch nicht von der FINMA genehmigt
Der Prospekt wird entsprechend angepasst.
Begründung: Die 25%-Grenze soll einen wesentlichen Einfluss auf den Zielfonds vermeiden. Im Falle des Avadis Fund ist der Sponsor, die Avadis Vorsorge AG, gleichzeitig die Vermögensverwalterin der Gesellschaft. Es ist gerade das besondere Geschäftskonzept der Gesellschaft, wenn immer möglich, in Anlagegefässe des Avadis Fund zu investieren, um die volle Kontrolle zu haben, vor allem über die Kosten. So kann sie massgeschneiderte Produkte zu möglichst günstigen Kosten anbieten. Die Beschränkung macht im Falle des Avadis Fund also keinen Sinn. Aufgrund einer neuen Praxis der FINMA sind jedoch die Zielfonds, an denen Teilvermögen mehr als 25% halten können, und die betreffenden neuen Höchstsätze zu nennen.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in Übereinstimmung mit Art. 62b KKV Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), auf die in der vorliegenden Publikation umschriebene Änderung des Anlagereglements betreffend Risikoverteilung erstreckt.
Der gesamte Text der Änderungen des Prospekts mit integriertem Anlagereglement sind wie weiter unten aufgeführt bei der Gesellschaft erhältlich.
Kontaktadresse:
Avadis Vermögensbildung SICAV
c/o Avadis Vorsorge AG
Zollstrasse 42
Postfach 1077
8031 Zürich
Teilnahmeberechtigung
An die Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV dürfen sich sämtliche Namenaktionäre, welche am 2. Oktober 2023 im Aktienregister eingetragen sind, zur Teilnahme anmelden. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Teilnahmeabsicht bis spätestens 2. Oktober 2023 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Bei persönlichem Erscheinen an der Generalversammlung muss der Aktionär seine Identität nachweisen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 2. Oktober 2023 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen. An der Generalversammlung muss der Vertretungsbevollmächtigte seine Identität nachweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 7 vom 11.01.2023, Publ. 1005649189).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hengartner, Lukas Martin, von Waldkirch, in Zollikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Krafft, Gabrielle Florence, von Vevey, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 137 vom 18.07.2023
Tagesregister: 29187 vom 13.07.2023
Meldungsnummer: HR02-1005797529
Kantone: ZH
Einladung zur 15. ordentlichen Generalversammlung am 20. April 2023
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Sitzung findet statt am 20. April 2023 um 08.00 Uhr bei Avadis, Zollstrasse 42, 8005 Zürich.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2022, Bericht Prüfgesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2022 seien zu genehmigen. Vom Revisionsstellenbericht sei Kenntnis zu nehmen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2022 der sieben Anlegerteilvermögen sei wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aktien: CHF 2.94
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aggressiv: CHF 2.57
Ausschüttung je Aktie, Strategie Wachstum: CHF 2.26
Ausschüttung je Aktie, Strategie Basis: CHF 1.90
Ausschüttung je Aktie, Strategie Defensiv: CHF 1.56
Ausschüttung je Aktie, Strategie Obligationen: CHF 1.28
Ausschüttung je Aktie, Strategie Stabil: CHF 0.27
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2022 des Unternehmerteilvermögens sei wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung - CHF 859.00
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Dem Verwaltungsrat sei für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrats
Vom Ausscheiden des bisherigen Mitglieds Lukas Hengartner sei Kenntnis zu nehmen.
Anträge des Verwaltungsrats:
Es seien die folgenden, bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen: Andreea Stefanescu, Beat Hügli und Philipp Good.
Es sei das folgende, neue Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr zu wählen: Gabrielle Krafft.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats:
Die bisherige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG sei als obligationenrechtliche und kollektivanlagerechtliche Revisionsstelle der Avadis Vermögensbildung SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen.
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der Revisionsbericht liegen ab dem 30. März 2023 zur Einsichtnahme durch Aktionäre am Sitz der Gesellschaft auf. Zudem kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Unterlagen zugestellt wird.
Zürich, 30. März 2023
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Der Verwaltungsrat
Teilnahmeberechtigung
An die Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV dürfen sich sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 30. März 2023 im Aktienregister eingetragen sind, zur Teilnahme anmelden. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Teilnahmeabsicht bis spätestens 10. April 2023 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Bei persönlichem Erscheinen an der Generalversammlung muss der Aktionär seine Identität nachweisen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 10. April 2023 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen. An der Generalversammlung muss der Vertretungsbevollmächtigte seine Identität nachweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2022, Publ. 1005488687).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Dreni, Emanuella, deutsche Staatsangehörige, in Regensdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 7 vom 11.01.2023
Tagesregister: 906 vom 06.01.2023
Meldungsnummer: HR02-1005649189
Kantone: ZH
In Anwendung von Art. 63 Abs. 4 KKV wird den Aktionären der Avadis Vermögensbildung SICAV bekanntgegeben, dass die 14. ausserordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 13. Dezember 2022 folgende Änderungen beschlossen hat. Diese Änderungen wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 genehmigt und treten am 22. Dezember 2022 in Kraft.
Genehmigung der Änderungen des Anlagereglements
§ 19 (Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Teilvermögen):
Ziffer 3 wird vollständig, und Ziffer 5 weitgehend an das Muster der Asset Management Association Switzerland AMAS angepasst, unter Vorbehalt der definitiven Genehmigung durch die FINMA.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis, ausschliesslich auf die Änderung der in Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), genannten Angaben erstreckt, und damit nicht auf die oben genannte Änderungen.
Der gesamte Text der Änderungen des Prospekts mit integriertem Anlagereglement sind bei der Gesellschaft kostenlos erhältlich:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
8005 Zürich
Zürich, 22. Dezember 2022
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Der Verwaltungsrat
Änderungen des Anlagereglements
Antrag des Verwaltungsrats:
In § 19 (Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Teilvermögen) des Anlagereglements sei Ziffer 3 vollständig, und Ziffer 5 weitgehend an das Muster der Asset Management Association Switzerland AMAS anzupassen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FINMA.
Begründung: Zwei in Ziffer 3 einzufügende Buchstaben fehlten historisch bedingt. Dies soll nun korrigiert werden. Sie betreffen einerseits Notariats- und Handelsregisterkosten für die Eintragung von Bewilligungsträgern der Kollektivanlage- und Finanzinstitutsgesetzgebung im Handelsregister und entsprechende Änderungen diesbezüglich, sowie andererseits die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates der SICAV und Kosten für die Haftpflichtversicherung. Ausserdem soll Absatz 5, wonach die Gesellschaft und deren Beauftragte gemäss den Bestimmungen im Prospekt Retrozessionen ausschliesslich an einen einzigen Vertreiber und dessen Tochtergesellschaften zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Aktien bezahlen können, weitgehend an das AMAS Muster angepasst werden, ohne materielle Änderung.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis, ausschliesslich auf die Änderung der in Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), genannten Angaben erstreckt, und damit nicht auf die oben genannte Änderungen.
Der gesamte Text der Änderungen des Reglements ist bei der Gesellschaft erhältlich:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
Postfach 1077
8005 Zürich
Aufgrund der Einschränkungen, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, hat die Avadis Vermögensbildung SICAV (nachfolgend die «Gesellschaft») entschieden, gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3) vom 19. Juni 2020, diese Generalversammlung auf schriftlichem Weg durchzuführen und Anordnungen bezüglich Ausübung der Aktionärsrechte zu treffen.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 22. November 2022 im Aktienregister eingetragen sind. Diese können ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Ausübung des Aktionärsrechtes bis spätestens 7. Dezember 2022 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 7. Dezember 2022 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Zweck neu, Statutenänderung
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 157 vom 14.08.2020, Publ. 1004957591).
Statutenänderung:
21.04.2022.
Zweck neu:
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Gesellschaft investiert die Anlegerteilvermögen sowie das Unternehmerteilvermögen ausschliesslich in Aktien bzw. Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten in Anlagen oder Strategien investieren, welche denjenigen der jeweiligen Teilvermögen der Gesellschaft entsprechen. Die Anlagepolitik und deren Beschränkungen sowie die zulässigen Anlagetechniken und ihre Instrumente werden detailliert im Anlagereglement geregelt. Die Gesellschaft darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Gesellschaft kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Küng, Moritz, von Wagenhausen, in Brugg, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Stefanescu, Andreea-Bianca, von Reinach (BL), in Zürich, Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Hügli, Beat, von Sumiswald, in Starrkirch-Wil, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Good, Philipp, von Mels, in Freienbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hengartner, Lukas Martin, von Waldkirch, in Zollikon, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Dreni, Emanuella, deutsche Staatsangehörige, in Regensdorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 108 vom 07.06.2022
Tagesregister: 21984 vom 01.06.2022
Meldungsnummer: HR02-1005488687
Kantone: ZH
GENERALVERSAMMLUNGEN – EINLADUNGEN UND BESCHLÜSSE
Avadis Vermögensbildung SICAV
Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten «Investmentgesellschaft mit variablem Kapital» (SICAV) der Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen mit Umbrellastruktur nach schweizerischem Recht.
13. ordentliche Generalversammlung am 21. April 2022
Aufgrund der Einschränkungen, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, hat die Avadis Vermögensbildung SICAV (nachfolgend die «Gesellschaft») entschieden, gestützt auf Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3) vom 19. Juni 2020 (Stand 31. Januar 2022) ihre Generalversammlung auf schriftlichem Weg durchzuführen und Anordnungen bezüglich Ausübung der Aktionärsrechte zu treffen.
Stimmberechtigung
Die ordentliche Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV findet auf schriftlichem Weg statt. Stimmberechtigt sind sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 29. März 2022 im Aktienregister eingetragen sind. Diese können ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Ausübung des Aktionärsrechtes bis spätestens 15. April 2022 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 15. April 2022 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2021, Bericht Prüfgesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2021 seien zu genehmigen. Vom Revisionsstellenbericht sei Kenntnis zu nehmen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2021 der sieben Anlegerteilvermögen sei wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aktien CHF 2.52
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aggressiv CHF 2.31
Ausschüttung je Aktie, Strategie Wachstum CHF 2.11
Ausschüttung je Aktie, Strategie Basis CHF 1.82
Ausschüttung je Aktie, Strategie Defensiv CHF 1.56
Ausschüttung je Aktie, Strategie Obligationen CHF 1.27
Ausschüttung je Aktie, Strategie Stabil CHF 0.15
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2021 des Unternehmerteilvermögens sei wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung CHF -2‘181.00
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Dem Verwaltungsrat sei für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrats
Vom Ausscheiden des bisherigen Mitglieds Moritz Küng sei Kenntnis zu nehmen.
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die folgenden, bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen: Beat Hügli und Andreea Stefanescu.
Es seien die folgenden, zwei neuen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr zu wählen: Lukas Hengartner und Philipp Good.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats:
Die bisherige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG sei als obligationenrechtliche und kollektivanlagerechtliche Revisionsstelle der Avadis Vermögensbildung SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen.
6. Änderungen der Statuten
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die Statuten an das neue Muster der Asset Management Association Switzerland AMAS anzupassen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die FINMA.
Begründung: Die Asset Management Association Switzerland AMAS hat am 28. September 2021 und 26. Januar 2022 neue Musterdokumente für einen Effektenfonds SICAV veröffentlicht. Auch wenn diese Änderungen von Gesetzes wegen erforderlich sind, die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nicht berühren oder ausschliesslich formeller Natur sind, müssen sie von der Generalversammlung beschlossen und notariell beurkundet werden.
Änderungen, welche von Gesetzes wegen erforderlich sind, die Rechte der Anlegerinnen und Anleger nicht berühren oder ausschliesslich formeller Natur sind, sind von der Publikationspflicht ausgenommen.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis, ausschliesslich auf die Änderung der in Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), genannten Angaben erstreckt.
Der gesamte Text der Änderungen der Statuten ist weiter unten aufgeführt bei der Gesellschaft erhältlich. Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der Revisionsbericht liegen ab dem 29. März 2022 zur Einsichtnahme durch Aktionäre am Sitz der Gesellschaft auf. Zudem kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Unterlagen zugestellt wird.
Kontaktadresse:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
Postfach 1077
8005 Zürich
Zürich, 29. März 2022
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Stimmberechtigung
Die ordentliche Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV findet auf schriftlichem Weg statt. Stimmberechtigt sind sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 29. März 2022 im Aktienregister eingetragen sind. Diese können ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Ausübung des Aktionärsrechtes bis spätestens 15. April 2022 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 15. April 2022 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen.
Mitteilung an die Aktionäre der Avadis Vermögensbildung SICAV
In Anwendung von Art. 63 Abs. 4 KKV wird den Aktionären der Avadis Vermögensbildung SICAV bekanntgegeben, dass die ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 22. April 2021 folgende Änderungen beschlossen hat. Diese Änderungen wurden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Verfügung vom 21. Mai 2021 genehmigt und werden am 1. Juni 2021 in Kraft treten.
Genehmigung der Änderungen des Anlagereglements
§ 17 Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Aktien:
Feiertage, welche nicht zu den Bankwerktagen zählen, werden nicht mehr durch Bezugnahme auf die Feiertage der Stadt Zürich beschrieben, sondern neu einzeln aufgezählt. Das wirkt sich nur auf den 31. Dezember (und möglicherweise 2. Januar) aus, der in der Stadt Zürich nicht immer als Feiertag gilt.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), auf diese Änderung (§ 17, Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Aktien) erstreckt.
Der gesamte Text der Änderungen des Prospekts mit integriertem Anlagereglement sind bei der Gesellschaft kostenlos erhältlich:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
8005 Zürich
Zürich, 27.05.2021
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Der Verwaltungsrat
Avadis Vermögensbildung SICAV
Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten «Investmentgesellschaft mit variablem Kapital» (SICAV) der Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen mit Umbrellastruktur nach schweizerischem Recht.
Die 12. ordentliche Generalversammlung vom 22. April 2021
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2020, Bericht Prüfgesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2020 seien zu genehmigen. Vom Revisionsstellenbericht sei Kenntnis zu nehmen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2020 der sieben Anlegerteilvermögen sei wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aktien: CHF 2.27
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aggressiv: CHF 2.13
Ausschüttung je Aktie, Strategie Wachstum: CHF 2.01
Ausschüttung je Aktie, Strategie Basis: CHF 1.83
Ausschüttung je Aktie, Strategie Defensiv: CHF 1.62
Ausschüttung je Aktie, Strategie Obligationen: CHF 1.41
Ausschüttung je Aktie, Strategie Stabil: CHF 0.22
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2020 des Unternehmerteilvermögens sei wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung CHF -1‘901.00
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Dem Verwaltungsrat sei für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die folgenden, bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen: Moritz Küng, Beat Hügli und Andreea Stefanescu.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats:
Die bisherige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG sei als obligationenrechtliche und kollektivanlagerechtliche Revisionsstelle der Avadis Vermögensbildung SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen.
6. Genehmigung der Änderungen des Anlagereglements
Der Verwaltungsrat schlägt folgende Änderungen des Anlagereglements vor:
§ 17 Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Aktien:
Feiertage, welche nicht zu den Bankwerktagen zählen, werden nicht mehr durch Bezugnahme auf die
Feiertage der Stadt Zürich beschrieben, sondern neu einzeln aufgezählt. Das wirkt sich nur auf den 31. Dezember (und möglicherweise 2. Januar) aus, der in der Stadt Zürich nicht immer als Feiertag gilt.
Die Aktionäre werden darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, in Übereinstimmung mit Art. 62b Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 Buchstaben a bis g der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV), auf diese Änderung (§ 17, Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Aktien) erstreckt.
Ausserdem werden weitere, rein formelle oder redaktionelle Anpassungen des Anlagereglements vorgenommen, welche jedoch die Rechte der Aktionäre nicht berühren und daher der Generalversammlung nicht unterbreitet werden.
Der gesamte Text der Änderungen des Prospekts mit integriertem Anlagereglement sind wie weiter unten aufgeführt bei der Gesellschaft erhältlich.
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der Revisionsbericht liegen ab dem 30. März 2021 zur Einsichtnahme durch Aktionäre am Sitz der Gesellschaft auf. Zudem kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm eine Kopie dieser Unterlagen zugestellt wird.
Kontaktadresse:
Avadis Vermögensbildung SICAV
Zollstrasse 42
Postfach 1077
8005 Zürich
Zürich, 30. März 2021
Avadis Vermögensbildung SICAV, Zürich
Der Verwaltungsrat
Gestützt auf die Verordnung 2 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020, ist es verboten, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Gemäss Art. 6a COVID-19 kann die Avadis Vermögensbildung SIVAC ihre Generalversammlung jedoch unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre durchführen und Anordnungen bezüglich Ausübung der Aktionärsrechte treffen.
Die Generalversammlung findet dieses Jahr aufgrund der Covid19-Situation in schriftlicher Form statt.
Stimmberechtigung
Die ordentliche Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV findet unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionären statt. Stimmberechtigt sind sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 30. März 2021 im Aktienregister eingetragen sind. Diese können ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Ausübung des Aktionärsrechtes bis spätestens 16. April 2021 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 16. April 2021 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2019, Publ. 1004679524).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Möckli, Yvonne, von Schlatt TG, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Chassard Funk, Sylvie, von Nidau, in Thalwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 157 vom 14.08.2020
Tagesregister: 30665 vom 11.08.2020
Meldungsnummer: HR02-1004957591
Kantone: ZH
11. ordentliche Generalversammlung vom 22. April 2020
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2019, Bericht Prüfgesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2019 seien zu genehmigen. Vom Revisionsstellenbericht sei Kenntnis zu nehmen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2019 der sieben Anlegerteilvermögen sei wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aktien: CHF 0.68
Ausschüttung je Aktie, Strategie Aggressiv: CHF 1.02
Ausschüttung je Aktie, Strategie Wachstum: CHF 1.26
Ausschüttung je Aktie, Strategie Basis: CHF 1.42
Ausschüttung je Aktie, Strategie Defensiv: CHF 1.51
Ausschüttung je Aktie, Strategie Obligationen: CHF 1.50
Ausschüttung je Aktie, Strategie Stabil: CHF 0.37
Der Nettoertrag per 31. Dezember 2019 des Unternehmerteilvermögens sei wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung: CHF -2‘198.00
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Dem Verwaltungsrat sei für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats:
Es seien die folgenden, bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen: Moritz Küng, Beat Hügli und Andreea Stefanescu.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats:
Die bisherige Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG sei als obligationenrechtliche und kollektivanlagerechtliche Revisionsstelle der Avadis Vermögensbildung SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen.
Gestützt auf die Verordnung 2 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 16. März 2020, ist es verboten, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Gemäss Art. 6a COVID-19 wird die Avadis Vermögensbildung SICAV ihre Generalversammlung unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre durchführen und Anordnungen bezüglich Ausübung der Aktionärsrechte treffen.
Teilnahmeberechtigung
Die ordentliche Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV findet unter Ausschluss aller Aktionärinnen und Aktionäre statt. Stimmberechtigt sind sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 31. März 2020 im Aktienregister eingetragen sind. Diese können ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg gemäss Art. 6a Art. 1 lit. a COVID-19 ausüben. Stimmberechtigte Aktionäre, welche von diesem Recht Gebrauch machen wollen, haben sich bis zum 6. April 2020 bei der Gesellschaft zu melden und erhalten ein entsprechendes Formular mit den formellen Erfordernissen zur schriftlichen Stimmabgabe. Nach Erhalt des Formulars ist die schriftliche Stimmabgabe bis spätestens 16. April 2020 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen.
Mutation Avadis Vermögensbildung SICAV
Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2017, Publ. 3943521).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Seitz, Tim, von Berneck, in Zürich, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Siegrist, René, von Fahrwangen, in Hausen (AG), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Zoss, Christian, von Bolligen, in Boppelsen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB: 138 vom 19.07.2019
Tagesregister: 27868 vom 16.07.2019
Meldungsnummer: HR02-1004679524
Kantone: ZH
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Sitzung findet statt am 24. April 2019 um 08.00 Uhr bei Avadis, Zollstrasse 42, 8005 Zürich.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2018, Bericht Prüfgesellschaft
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
4. Wahl des Verwaltungsrats 5. Wahl der Revisionsstelle
6. Genehmigung der Änderungen des Anlagereglements
Einzelheiten im ausführlichen Publikationstext.
An die Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV dürfen sich sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 31. März 2019 im Aktienregister eingetragen sind, zur Teilnahme anmelden. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Teilnahmeabsicht bis spätestens 16. April 2019 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Bei persönlichem Erscheinen an der Generalversammlung muss der Aktionär seine Identität nachweisen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 16. April 2019 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen. An der Generalversammlung muss der Vertretungsbevollmächtigte seine Identität nachweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung.
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Sitzung findet statt am 24. April 2019 um 08.00 Uhr bei Avadis, Zollstrasse 42, 8005 Zürich.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2018, Bericht Prüfgesellschaft
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
4. Wahl des Verwaltungsrats
5. Wahl der Revisionsstelle
6. Genehmigung der Änderungen des Anlagereglements
Einzelheiten im ausführlichen Publikationstext.
Teilnahmeberechtigung
An die Generalversammlung der Avadis Vermögensbildung SICAV dürfen sich sämtliche Namenaktionäre, welche bis zum 31. März 2019 im Aktienregister eingetragen sind, zur Teilnahme anmelden. Aus organisatorischen Gründen ist die Gesellschaft über die Teilnahmeabsicht bis spätestens 16. April 2019 um 17 Uhr schriftlich zu informieren. Bei persönlichem Erscheinen an der Generalversammlung muss der Aktionär seine Identität nachweisen. Ein stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die schriftliche Vertretungsvollmacht ist bis spätestens 16. April 2019 um 17 Uhr der Gesellschaft einzureichen. An der Generalversammlung muss der Vertretungsbevollmächtigte seine Identität nachweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässigkeit einer Vertretung.
Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen
Avadis Vermögensbildung SICAV, in Zürich, CHE-114.460.880, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 118 vom 21.06.2017, Publ. 3592233).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Siegrist, René, von Fahrwangen, in Hausen (AG), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 44174 vom 15.12.2017 / CHE-114.460.880 / 03943521
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