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Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
11.07.2016
CHF 20’000
Letzte Änderung: 16.06.2022
Löschung: 16.06.2022

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Werbeplattformen im Internet und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten insbesondere im grafischen, fotografischen, videografischen und IT Bereich wie Beratung, Support und Schulung sowie An- und Verkauf und Wartung von Hard- und Software. Die Gesellschaft kann Lizenzen erwerben und vergeben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie für Tochtergesellschaften und Dritte Garantien übernehmen und Bürgschaften eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-428.467.909

CH-Nummer

CH-320.4.080.320-1

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

1 Firma mit gleichem Domizil: Müller-Friedberg-Strasse 5, 9004 St. Gallen

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 7 von 7

SHAB16.06.2022
|
Cherry Media GmbH

Löschung Cherry Media GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Cherry Media GmbH, in St. Gallen, CHE-428.467.909, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 221 vom 14.11.2019, Publ. 1004759462). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 115 vom 16.06.2022
Tagesregister: 5639 vom 13.06.2022
Meldungsnummer: HR03-1005497272
Kantone: SG

SHAB18.02.2022
|
Cherry Media GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Cherry Media GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Cherry Media GmbH
Müller-Friedberg-Strasse 5
9004 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 21.03.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 35 vom 18.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000006008
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB17.02.2022
|
Cherry Media GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Cherry Media GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Cherry Media GmbH
Müller-Friedberg-Strasse 5
9004 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 21.03.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 34 vom 17.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005980
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB16.02.2022
|
Cherry Media GmbH

Aufforderung nach HregV 2021 Cherry Media GmbH

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
Cherry Media GmbH
Müller-Friedberg-Strasse 5
9004 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 21.03.2022

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 33 vom 16.02.2022
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 16.02.2022, SHAB - 17.02.2022, SHAB - 18.02.2022
Meldungsnummer: BH00-0000005914
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB14.11.2019
|
Cherry Media GmbH

Mutation Cherry Media GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen, Domizil neu, Sitz neu, Statutenänderung

Cherry Media GmbH, in Wil (SG), CHE-428.467.909, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 179 vom 17.09.2019, Publ. 1004717847).

Statutenänderung:
08.11.2019.

Sitz neu:
St. Gallen.

Domizil neu:
Müller-Friedberg-Strasse 5, 9004 St. Gallen.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Huggler, Frank, von Brienzwiler, in Schönengrund (Neckertal), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

SHAB: 221 vom 14.11.2019
Tagesregister: 10560 vom 11.11.2019
Meldungsnummer: HR02-1004759462
Kantone: SG

SHAB17.09.2019
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Cherry Media GmbH

Mutation Cherry Media GmbH

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Eingetragene Personen

Cherry Media GmbH, in Wil (SG), CHE-428.467.909, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 135 vom 14.07.2016, S.0, Publ. 2953355).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Volkart, Roger Valentin, von Stadel, in Wil SG, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, .

SHAB: 179 vom 17.09.2019
Tagesregister: 8641 vom 12.09.2019
Meldungsnummer: HR02-1004717847
Kantone: SG

SHAB14.07.2016
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Cherry Media GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Cherry Media GmbH, in Wil SG, CHE-428.467.909, Florastrasse 2, 9500 Wil , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
20.06.2016.

Zweck:
Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Werbeplattformen im Internet und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten insbesondere im grafischen, fotografischen, videografischen und IT Bereich wie Beratung, Support und Schulung sowie An- und Verkauf und Wartung von Hard- und Software. Die Gesellschaft kann Lizenzen erwerben und vergeben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie für Tochtergesellschaften und Dritte Garantien übernehmen und Bürgschaften eingehen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Gemäss Erklärung der Geschäftsführung vom 22.06.2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.

Eingetragene Personen:
Volkart, Roger Valentin, von Stadel, in Wil SG, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Cherrytrend AG (CHE-465.973.281), in St. Gallen, Gesellschafterin, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

Tagesregister-Nr. 6224 vom 11.07.2016 / CHE-428.467.909 / 02953355

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