Firma | Aktionen |
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Person | Netzwerk | Funktion | Unterschrift | Seit | Bis |
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1 Firma anzeigen | Inhaberin | Einzelunterschrift | 21.06.2012 |
Sitz |
Basel (BS) |
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Zweck |
Handel und Dienstleistungen auf dem Gebiet des pharmazeutischen Marketings.
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UID |
CHE-236.360.833 |
CH-Nummer |
CH-270.1.016.639-5 |
Handelsregisteramt |
Kanton Basel-Stadt |
Handelsregisterauszug |
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1 Firma mit gleichem Domizil: Reinacherstr. 96, 4053 Basel
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Sozialversicherungsrichter Gräub als Einzelrichter
Gerichtsschreiberin Lanzicher
Verfügung vom 22. November 2018
in Sachen
Dragana Medic
Feldblumenweg 10, 8048 Zürich
Klägerin
vertreten durch Rechtsanwältin Ljubica Jovovic
Anwaltskanzlei Jovovic
Othmarstrasse 8, 8008 Zürich
gegen
1. Zoran Medic
aktuell: unbekannter Aufenthaltsort
2. Caisse de pensions Givaudan
c/o Givaudan SA
chemin de la Parfumerie 5, 1214 Vernier
Beklagte
1. […]
2. […]
3. […]
Der Einzelrichter verfügt:
1. Ein Doppel der Eingabe der Klägerin vom 14. November 2018 (Klageschrift, Urk. 1) wird der Beklagten 2 zugestellt, und es wird ihr eine Frist von 30 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung angesetzt, um dazu schriftlich (in dreifacher Ausfertigung) Stellung zu nehmen (Klageantwort) und die vollständigen Akten einzureichen.
Wenn innert dieser Frist keine Stellungnahme eingereicht wird, geht das Gericht davon aus, dass die Beklagte 2 auf eine Stellungnahme verzichtet, und fällt gegebenenfalls den Entscheid aufgrund der von der Klägerin eingereichten Akten. Zusätzliche Abklärungen werden nur vorgenommen oder veranlasst, wenn hierzu aufgrund der Parteivorbringen oder anderer sich aus den Akten ergebender Anhaltspunkte hinreichender Anlass besteht.
2. Unter Hinweis auf die Pflicht der Parteien zur Mitwirkung an der Feststellung des entscheiderheblichen Sachverhalts hat die Beklagte 2 dem Gericht innert derselben Frist eine per Datum der Rechtskraft der Scheidung (15. Juni 2016) aktualisierte Abrech-nung über das allenfalls zu teilende Pensionskassenguthaben des Beklagten 1 einzureichen (Datum der Eheschliessung: 30. Juli 1992).
3. Dem Beklagten 1 wird eine einmalige, nicht erstreckbare Frist von 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung im Amtsblatt angesetzt, um ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen.
Kommt er dieser Auflage nicht fristgemäss nach, werden künftige Entscheide des Gerichts ohne Publikation im Amtsblatt zuhanden des Beklagten 1 am Gericht zur Abholung bereitgehalten.
4. Zustellung gegen Empfangsschein an:
- Caisse de pensions Givaudan unter Beilage der Doppel von Urk. 1 und Urk. 2/2-13
sowie an:
- Zoran Medic durch Veröffentlichung im Amtsblatt
- Rechtsanwältin Ljubica Jovovic
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Die Gerichtsschreiberin
Lanzicher
Grund: Handelsregister (Löschungen)
Dragana Zivkovic, in Basel, CH-270.1.016.639-5, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 119 vom 21.06.2012, Publ. 6729540). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
Tagebuch Nr. 7677 vom 22.11.2012
(06948766/CH27010166395)
Grund: Handelsregister (Neueintragungen)
Dragana Zivkovic, in Basel, CH-270.1.016.639-5, Reinacherstr. 96, 4053 Basel, Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck:
Handel und Dienstleistungen auf dem Gebiet des pharmazeutischen Marketings.
Eingetragene Personen:
Zivkovic, Dragana, serbische Staatsangehörige, in Basel, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.
Tagebuch Nr. 3414 vom 18.06.2012
(06729540/CH27010166395)
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