Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Mitglied des Verwaltungsrates Einzelunterschrift 12.09.1989
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 1’000’000
Letzte Änderung: 25.11.1997
Löschung: 25.11.1997

Sitz

Aarau (AG)

Zweck

UID

CHE-392.198.383

CH-Nummer

CH-400.3.006.389-9

Handelsregisteramt

Kanton Aargau

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

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Publikationen

Publikationen

1 - 2 von 2

SHAB27.09.2019
|
DSV A/S

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere DSV A/S

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
DSV A/S
Hovedgaden 630,
2640 Hedehusene,
Dänemark

Vertreten durch
Rechtsanwältin Mariel Hoch und Rechtsanwalt Florentin Weibel,
Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8027 Zürich

Beklagte Partei
Panalpina Welttransport (Holding) AG
Viaduktstr. 42
4051 Basel


Die Klägerin DSV A/S hat mit Klage vom 20. August 2019 gegen die Beklagte Panalpina Welttransport (Holding) AG die folgenden Rechtsbegehren gestellt.


1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.10 (Valorennummer 216.808) für kraftlos zu erklären.
2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.


Die Klägerin macht geltend, dass sie nach Ablauf der Nachfrist des öffentlichen Tauschangebots über mehr als 98 % der Stimmrechte und des Aktienkapitals der Beklagten verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FinfraG, SR 958.1) kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Aktien durch das Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten.


Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Panalpina Welttransport (Holding) AG in Anwendung von Art. 121 Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV, SR 958.11) eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt gesetzt, um schriftlich den Beitritt zum Verfahren betreffend Kraftloserklärung der Beteiligungspapiere (Valorennummer 216.808) gegenüber dem Appellationsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu erklären.


Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des oder der Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des oder der Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht zudem ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in dreifacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird der Verzicht auf einen Beitritt angenommen.



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 90 Tag(e)
Ablauf der Frist: 20.12.2019

Anmeldestelle
Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
Bäumleingasse 1
4051 Basel

SHAB: 187 vom 27.09.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.09.2019, SHAB - 24.09.2019, SHAB - 27.09.2019
Meldungsnummer: FM11-0000000009
Meldestelle: Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
Kantone: BS
SHAB24.09.2019
|
DSV A/S

Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere DSV A/S

Rubrik: Finanzmarkt
Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere

Klagende Partei
DSV A/S
Hovedgaden 630,
2640 Hedehusene,
Dänemark

Vertreten durch
Rechtsanwältin Mariel Hoch und Rechtsanwalt Florentin Weibel,
Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8027 Zürich

Beklagte Partei
Panalpina Welttransport (Holding) AG
Viaduktstr. 42
4051 Basel


Die Klägerin DSV A/S hat mit Klage vom 20. August 2019 gegen die Beklagte Panalpina Welttransport (Holding) AG die folgenden Rechtsbegehren gestellt.


1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 0.10 (Valorennummer 216.808) für kraftlos zu erklären.
2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.


Die Klägerin macht geltend, dass sie nach Ablauf der Nachfrist des öffentlichen Tauschangebots über mehr als 98 % der Stimmrechte und des Aktienkapitals der Beklagten verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FinfraG, SR 958.1) kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Aktien durch das Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten.


Gestützt darauf wird den restlichen Aktionärinnen und Aktionären der Panalpina Welttransport (Holding) AG in Anwendung von Art. 121 Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV, SR 958.11) eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt gesetzt, um schriftlich den Beitritt zum Verfahren betreffend Kraftloserklärung der Beteiligungspapiere (Valorennummer 216.808) gegenüber dem Appellationsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu erklären.


Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des oder der Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des oder der Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht zudem ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in dreifacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird der Verzicht auf einen Beitritt angenommen.



Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 137 FinfraG

Frist: 90 Tag(e)
Ablauf der Frist: 20.12.2019

Anmeldestelle
Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
Bäumleingasse 1
4051 Basel

SHAB: 184 vom 24.09.2019
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 19.09.2019, SHAB - 24.09.2019, SHAB - 27.09.2019
Meldungsnummer: FM11-0000000008
Meldestelle: Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
Kantone: BS
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