Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Präsident + Delegierter Einzelunterschrift 26.07.1991
Mitglied Einzelunterschrift 26.07.1991
Stammdaten
Aktiengesellschaft
CHF 60’000
Letzte Änderung: 13.06.2007
Löschung: 13.06.2007

Sitz

Bern (BE)

Zweck

Beteiligung an und Beratung von Unternehmungen, An- und Verkauf von Wertschriften und Beteiligungen, Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen sowie Verwaltung von Vermögen, Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Liegenschaften. Mehr anzeigen

UID

CHE-102.333.269

CH-Nummer

CH-035.3.012.683-7

Handelsregisteramt

Kanton Bern

Handelsregisterauszug

Alte Bezeichnungen

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

2 Firmen mit gleichem Domizil: Hallerstrasse 4, 3012 Bern

Auskünfte
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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB13.06.2007
|
ESB Holding AG

Grund: Handelsregister (Löschungen)

ESB Holding AG, in Bern, CH-035.3.012.683-7, Beteiligung an und Beratung von Unternehmungen usw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 143 vom 26. 07. 1991, S. 3263). Die Vorschriften von alt Art. 748 OR sind eingehalten. Die Gesellschaft wird gelöscht.

Tagebuch Nr. 2687 vom 07.06.2007
(03972798/CH03530126837)

SHAB11.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02925548)
SHAB11.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02925540)
SHAB08.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02923264)
SHAB08.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02923256)
SHAB07.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übertragenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02921120)
SHAB07.07.2005
|
ESB Holding AG

Grund: Schuldenrufe
- Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion Art. 25 FusG (übertragender und übernehmender Rechtsträger)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers:
    ESB Holding AG, Bern
  2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers:
    Kabara Holding AG, Bern
  3. Fusionsvertrag vom: 22.06.2005
  4. Anmeldefrist für Forderungen: 24.09.2005
  5. Anmeldestelle für Forderungen: Kabara Holding AG, Hallerstrasse 4, 3012 Bern
  6. Hinweis: Die Gläubiger des (unter Ziff. 1 aufgeführten) übernehmenden Rechtsträgers können ihre Forderungen gemäss Art.25 FusG anmelden und Sicherstellung verlangen.
  7. Bemerkung: Absorptionsfusion im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit a Fusg. Anmeldungen müssen schriftlich an die oben erwähnte Adresse erfolgen. Anstatt Sicherheit zu leisten, kann die Kabara Holding AG die Forderung erfüllen, sofern nicht andere Gläubiger geschädigt werden (Art. 25 Abs. 4 FusG), oder nachweisen, dass die Erfüllung der Forderung durch die Fusion nicht gefährdet wird (Art. 25 Abs. 3 FusG).

    Übermittler: KPMG legal
    3073 Gümligen-Bern
(02921112)
SHAB09.07.2002
|
ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Dritte Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7), Bern
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Ernst Böhlen AG (neu: Esbola Holding AG, in Bern), Thunstetten
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 12.06.1991
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 08.08.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Prof. Dr. iur. Peter Ruf, Notar/Steuerexperte, Brauihof 2, 4901 Langenthal
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Der vorstehende Schuldenruf erfolgt ausschliesslich aus formellen Gründen. Die ESB Holding AG wurde gemäss Handelsregistereintrag vom 15. Juli 1991 (SHAB Nr. 143 vom 26.07.1991, S. 3263) im Rahmen einer Absorptions-Fusion per 1. Januar 1991 durch die Ernst Böhlen AG, in Thunstetten, übernommen. Die Ernst Böhlen AG, mit Sitz in Thunstetten, wurde durch Generalversammlungsbeschluss vom 12. Juni 1991 zur Esbola Holding AG, mit Sitz neu in Bern, umfirmiert (SHAB Nr. 142 vom 25.07.1991, S. 3246). Die am 3. Juni 1994 neu gegründete ESB Holding AG, in Bern (Firmennummer: CH-035.3.013.339-5) besteht auch weiterhin; der vorstehende Schuldenruf hat für diese Gesellschaft somit keine Bedeutung. Es besteht die Absicht einer vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften im Sinne von Art. 745 Abs. 3 OR in Verbindung mit Art. 748 Abs. 6 OR.

    Übermittler: Prof. Peter Ruf, Notar
    4900 Langenthal
(00551290)
SHAB08.07.2002
|
ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Zweite Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7), Bern
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Ernst Böhlen AG (neu: Esbola Holding AG, in Bern), Thunstetten
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 12.06.1991
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 08.08.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Prof. Dr. iur. Peter Ruf, Notar/Steuerexperte, Brauihof 2, 4901 Langenthal
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Der vorstehende Schuldenruf erfolgt ausschliesslich aus formellen Gründen. Die ESB Holding AG wurde gemäss Handelsregistereintrag vom 15. Juli 1991 (SHAB Nr. 143 vom 26.07.1991, S. 3263) im Rahmen einer Absorptions-Fusion per 1. Januar 1991 durch die Ernst Böhlen AG, in Thunstetten, übernommen. Die Ernst Böhlen AG, mit Sitz in Thunstetten, wurde durch Generalversammlungsbeschluss vom 12. Juni 1991 zur Esbola Holding AG, mit Sitz neu in Bern, umfirmiert (SHAB Nr. 142 vom 25.07.1991, S. 3246). Die am 3. Juni 1994 neu gegründete ESB Holding AG, in Bern (Firmennummer: CH-035.3.013.339-5) besteht auch weiterhin; der vorstehende Schuldenruf hat für diese Gesellschaft somit keine Bedeutung. Es besteht die Absicht einer vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften im Sinne von Art. 745 Abs. 3 OR in Verbindung mit Art. 748 Abs. 6 OR.

    Übermittler: Prof. Peter Ruf, Notar
    4900 Langenthal
(00549268)
SHAB05.07.2002
|
ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7)

Grund: Schuldenrufe
- Schuldenrufe infolge Fusion von Aktiengesellschaften (Art. 748 und 749 OR)

Erste Veröffentlichung
  1. Firma (Name) und Sitz der aufgelösten Aktiengesellschaft:
    ESB Holding AG (ESB Holding SA) (ESB Holding Ltd.) (Firmennummer CH-035.3.012.683-7), Bern
  2. Name und Sitz der übernehmenden Aktiengesellschaft:
    Ernst Böhlen AG (neu: Esbola Holding AG, in Bern), Thunstetten
  3. Rechtsform des aufgelösten Rechtsträgers: Aktiengesellschaft
  4. Beschluss durch: ausserordentliche Generalversammlung
  5. Datum des Beschlusses: 12.06.1991
  6. Anmeldefrist für Forderungen: 08.08.2002
  7. Anmeldestelle für Forderungen: Prof. Dr. iur. Peter Ruf, Notar/Steuerexperte, Brauihof 2, 4901 Langenthal
  8. Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
  9. Bemerkung: Der vorstehende Schuldenruf erfolgt ausschliesslich aus formellen Gründen. Die ESB Holding AG wurde gemäss Handelsregistereintrag vom 15. Juli 1991 (SHAB Nr. 143 vom 26.07.1991, S. 3263) im Rahmen einer Absorptions-Fusion per 1. Januar 1991 durch die Ernst Böhlen AG, in Thunstetten, übernommen. Die Ernst Böhlen AG, mit Sitz in Thunstetten, wurde durch Generalversammlungsbeschluss vom 12. Juni 1991 zur Esbola Holding AG, mit Sitz neu in Bern, umfirmiert (SHAB Nr. 142 vom 25.07.1991, S. 3246). Die am 3. Juni 1994 neu gegründete ESB Holding AG, in Bern (Firmennummer: CH-035.3.013.339-5) besteht auch weiterhin; der vorstehende Schuldenruf hat für diese Gesellschaft somit keine Bedeutung. Es besteht die Absicht einer vorzeitigen Vereinigung der Vermögen der beiden Gesellschaften im Sinne von Art. 745 Abs. 3 OR in Verbindung mit Art. 748 Abs. 6 OR.

    Übermittler: Prof. Peter Ruf, Notar
    4900 Langenthal
(00542980)
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