Management

Aktuelles Management

Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Inhaber Einzelunterschrift 13.02.2002
Stammdaten
Einzelunternehmen
07.02.2002
Letzte Änderung: 25.03.2024
Löschung: 25.03.2024

Sitz

St. Gallen (SG)

Zweck

Kauf und Verkauf von Liegenschaften sowie deren Vermietung und Verwaltung Mehr anzeigen

UID

CHE-109.809.681

CH-Nummer

CH-320.1.051.114-9

Handelsregisteramt

Kanton St. Gallen

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Publikationen

Publikationen

1 - 6 von 6

SHAB25.03.2024
|
G. Casciaro

Löschung G. Casciaro

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

G. Casciaro, in St. Gallen, CHE-109.809.681, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2015, S.0, Publ. 2211727). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

SHAB: 59 vom 25.03.2024
Tagesregister: 3202 vom 20.03.2024
Meldungsnummer: HR03-1005993659
Kantone: SG

SHAB18.01.2024
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G. Casciaro

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV G. Casciaro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

G. Casciaro
Schillerstrasse 9
9000 St. Gallen

Ausgangslage

1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgende Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit sowie keine verwertbaren Aktiven mehr:

 • G. Casciaro (CHE-109.809.681), in St. Gallen

2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 17. Oktober 2023 sowie durch SHAB-Publikation vom 30. Oktober 2023 wurde die erwähnte Rechtseinheit aufgefordert, innert 30 Tagen die Auflösung bzw. die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll.

3. Innert der angesetzten Frist wurde weder eine Mitteilung eingereicht bzw. weder Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht noch die Auflösung bzw. die Löschung der Rechtseinheit angemeldet.

4. Das Amt für Handelsregister und Notariate veranlasste daher eine einmalige Publikation im SHAB mit Datum vom 13. Dezember 2023, Meldungsnummer BH00-0000012712, in der weitere Betroffene innert 30 Tagen aufgefordert wurden, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags schriftlich mitzuteilen.



Verfügung
1. Das Einzelunternehmen G. Casciaro, in St. Gallen wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:

G. Casciaro, in St. Gallen, CHE-109.809.681, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2015, S.0, Publ. 2211727). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 934 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht.

3. Die Gebühren von CHF 257.00 werden dem Inhaber Gianfranco Casciaro, von Egnach, in Buchackern, auferlegt.

4. Der Betrag von CHF 257.00 ist einstweilen uneinbringlich.

Verfügende Stelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Davidstrasse 27
9000 St. Gallen

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Beschwerde erhoben werden (Art. 942 OR). Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und die Begründung zu enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid sowie die angerufenen Beweismittel sind beizulegen. Soweit das nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen (Art. 64 i.V.m. Art. 48 und 50 VRP des Kantons St.Gallen (sGS 951.1)).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 17.02.2024

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 12 vom 18.01.2024
Meldungsnummer: BH07-0000004235
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB13.12.2023
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G. Casciaro

Aufforderung nach HregV 2021 G. Casciaro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
G. Casciaro
Schillerstrasse 9
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist Verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR an "weitere Betroffene"

Das aufgeführte Einzelunternehmen weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Der Inhaber ist Verstorben. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Rechtseinheit im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die "weiteren Betroffenen", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Publikation dieser Aufforderung ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Amtes wegen gelöscht (Art. 934 Abs. 2 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 12.01.2024

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 242 vom 13.12.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012712
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB30.10.2023
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G. Casciaro

Aufforderung nach HregV 2021 G. Casciaro

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021

Betroffene Organisation
G. Casciaro
Schillerstrasse 9
9000 St. Gallen

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Aufforderung gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV

Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass das aufgeführte Einzelunternehmen keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Der Inhaber bzw. dessen Erben werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate eine einmalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem "weitere Betroffene", wie etwa Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger, Schuldnerinnen und Schuldner usw. aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 OR). Wird innert 30 Tagen seit der Publikation der Aufforderung an "weitere Betroffene" kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen Eintragungspflichtige eine Ordnungsbusse von bis CHF 5'000 aus.

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 29.11.2023

Anmeldestelle
Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister,
Davidstrasse 27,
9000 St. Gallen

SHAB: 210 vom 30.10.2023
Meldungsnummer: BH00-0000012173
Meldestelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister
Kantone: SG
SHAB17.06.2015
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G. Casciaro

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Domizil neu

G. Casciaro, in St. Gallen, CHE-109.809.681, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2002, S. 9, Publ. 341302).

Domizil neu:
Schillerstrasse 9, 9000 St. Gallen.

Tagesregister-Nr. 5303 vom 12.06.2015 / CH32010511149 / 02211727

SHAB13.02.2002
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G. Casciaro

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

G. Casciaro, in St. Gallen, Zürcherstrasse 499, 9015 St. Gallen, Einzelfirma (Neueintragung).

Zweck:
Kauf und Verkauf von Liegenschaften sowie deren Vermietung und Verwaltung.

Eingetragene Personen:
Casciaro, Gianfranco, von Egnach, in Buchackern (Erlen), Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Tagebuch Nr. 1031 vom 07.02.2002
(00341302/CH32010511149)

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