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Mitglied des Vorstandes+Liquidator ohne Zeichnungsberechtigung 16.01.1998

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Stammdaten
Verein
Letzte Änderung: 02.11.2021
Löschung: 02.11.2021

Sitz

Zürich (ZH)

Zweck

Nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit Förderung von Handel und Wirtschaft zwischen Kroatien einerseits und der Schweiz andererseits; berät, vermittelt und informiert über alle Gebiete der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und schlichtet bei auftretenden Schwierigkeiten; unterhält fortlaufend Fühlung mit den Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen dieser Länder; befasst sich nicht mit Politik. Mehr anzeigen

UID

CHE-100.219.421

CH-Nummer

CH-020.6.000.371-6

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

Handelsregisterauszug

Nachbarschaft

Firmen in der Nachbarschaft

0 Firma mit gleichem Domizil: , ohne Domizil-sans domicile

Auskünfte
Lixt Betreibungsauszug

Betreibungsauszug

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den Betreibungsauszug Ihrer Interessenten.

Lixt Bonitätsauskunft

Bonitätsauskunft

Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Interessenten und Kunden.

Lixt Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug

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Publikationen

Publikationen

1 - 10 von 10

SHAB02.11.2021
|
Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Löschung Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Löschung

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation, in Zürich, CHE-100.219.421, Verein (SHAB Nr. 135 vom 16.07.2014, S.0, Publ. 1616331). Dier Verein wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

SHAB: 213 vom 02.11.2021
Tagesregister: 45286 vom 28.10.2021
Meldungsnummer: HR03-1005324772
Kantone: ZH

SHAB19.07.2021
|
Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Rechnungsruf nach Art. 155 HRegV

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8008 Zürich

Ausgangslage

Aufforderung im SHAB vom 26.05.2021, 27.05.2021 und 28.05.2021



Verfügung
1. Die Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen:
Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation, in Zürich, CHE-100.219.421, Verein (SHAB Nr. 135 vom 16.07.2014, S.0, Publ. 1616331). Der Verein wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil der Verein keine Geschäftstätigkeit mehr auf-weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Verfügende Stelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Schöntalstrasse 5
8022 Zürich

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 14.09.2021
Fristenstillstand während Gerichtsferien

Anmeldestelle
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36
Postfach
8090 Zürich

SHAB: 137 vom 19.07.2021
Meldungsnummer: BH07-0000002394
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB28.05.2021
|
Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8008 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 101 vom 28.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005852
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB27.05.2021
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Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8008 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 100 vom 27.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005829
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB26.05.2021
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Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8008 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann.
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 28.06.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 99 vom 26.05.2021
Mehrfache Veröffentlichung: SHAB - 26.05.2021, SHAB - 27.05.2021, SHAB - 28.05.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005769
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB13.04.2021
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Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung
Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV

Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation
ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
8008 Zürich

Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr.
Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR).
Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR).
Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).

Frist: 30 Tag(e)

Ablauf der Frist: 13.05.2021

Anmeldestelle
Handelsregisteramt des Kantons Zürich,
Schöntalstrasse 5,
8022 Zürich

SHAB: 70 vom 13.04.2021
Meldungsnummer: BH05-0000005219
Meldestelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
Kantone: ZH
SHAB16.07.2014
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Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Auflösung Liquidation
- Eingetragene Personen

Handelskammer Schweiz - Kroatien, in Zürich, CHE-100.219.421, Verein (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2014, Publ. 1422347).

Name neu:
Handelskammer Schweiz - Kroatien in Liquidation.

Domizil neu:
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst. Der Verein wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sak-Bosnar, Dr. Milan, kroatischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Mitglied des Vorstandes und Liquidator, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied des Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung].

Tagesregister-Nr. 23376 vom 11.07.2014 / CH02060003716 / 01616331

SHAB28.03.2014
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Handelskammer Schweiz - Kroatien

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Handelskammer Schweiz - Kroatien, in Zürich, CHE-100.219.421, Verein (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2014, Publ. 1273787). Eintragung von Amtes wegen.

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Valasek, Damir, von Wettingen, in Zürich, Vizepräsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Stauffacher, Dr. Werner, von Zürich und Matt, in Stäfa, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.

Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sak-Bosnar, Dr. Milan, kroatischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Opfikon].

Tagesregister-Nr. 10533 vom 25.03.2014 / CH02060003716 / 01422347

SHAB09.01.2014
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Handelskammer Schweiz - Kroatien

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Handelskammer Schweiz - Kroatien, in Zürich, CHE-100.219.421, Verein (SHAB Nr. 199 vom 12.10.2012, Publ. 6887744).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Muric, Natasa, kroatische Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Vorstandes und Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagesregister-Nr. 155 vom 06.01.2014 / CH02060003716 / 01273787

SHAB12.10.2012
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Handelskammer Schweiz - Kroatien

Grund: Handelsregister (Mutationen)
- Eingetragene Personen

Handelskammer Schweiz - Kroatien, in Zürich, CH-020.6.000.371-6, Verein (SHAB Nr. 22 vom 01.02.2001, S. 783).

Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wietlisbach, Roland, von Wohlenschwil, in Wettingen, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Tagebuch Nr. 34764 vom 09.10.2012
(06887744/CH02060003716)

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