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Person Netzwerk Funktion Unterschrift Seit Bis
Gesellschafter und Geschäftsführer Einzelunterschrift 12.12.2014
Stammdaten
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
09.12.2014
CHF 20’000
Letzte Änderung: 04.08.2022

Sitz

Kloten (ZH)

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, Montage und Reparatur von Sonnen- und Wetterschutzsystemen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Mehr anzeigen

UID

CHE-358.808.920

CH-Nummer

CH-020.4.054.316-9

Handelsregisteramt

Kanton Zürich

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Publikationen

Publikationen

1 - 8 von 8

SHAB14.04.2023
|
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Gerichtlicher Entscheid Fikret Demir gegen Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Fikret Demir
Dübendorf

Beklagte Partei
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation
Hohstrasse 4
8302 Kloten

betreffend: arbeitsrechtliche Forderung

Ein Klagerückzug hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 241 Abs. 2 ZPO).
Eine Revision gemäss Art. 328 ff. ZPO ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, dass der Klagerückzug unwirksam ist. Einzureichen ist das Revisionsgesuch innert 90 Tagen seit Entdeckung des Revisionsgrundes im Doppel beim Arbeitsgericht, Postfach, 8180 Bülach. In der Revisionsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind im Doppel und mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Werden nur die Regelung der Gerichtskosten und der Parteientschädigung in diesem Entscheid angefochten, kann innert 30 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, Beschwerde erhoben werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind im Doppel und mit zweifachem Ver-zeichnis beizulegen.



Der Entscheid kann bei der Meldestelle bezogen werden.



Geschäftsnummer: AN220010/U AW/ts

Entscheiddatum: 11.04.2023

Gerichtliche Entscheidinstanz
Einzelgericht

Anmeldestelle
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. A. Willi

SHAB: 72 vom 14.04.2023
Meldungsnummer: UV02-0000002763
Meldestelle: Bezirksgericht Bülach
Kantone: ZH
SHAB05.08.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Einstellung des Konkursverfahrens Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Rubrik: Konkurse
Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldner
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation
CHE-358.808.920
Hohstrasse 4
8302 Kloten

Datum der Konkurseröffnung: 09.05.2022

Datum der Einstellung: 27.07.2022

Betrag des Kostenvorschusses: 7’000.00 CHF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 15.08.2022

Anmeldestelle
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf,
Plätzliweg 4,
8303 Bassersdorf


SHAB: 150 vom 05.08.2022
Meldungsnummer: KK03-0000034750
Meldestelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf
Kantone: ZH
SHAB04.08.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Mutation Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Aufhebung des Konkurses

Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation, in Kloten, CHE-358.808.920, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2022, Publ. 1005473930). Das Konkursverfahren ist mit Urteil der Konkursrichterin vom 27.07.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

SHAB: 149 vom 04.08.2022
Tagesregister: 30927 vom 29.07.2022
Meldungsnummer: HR02-1005534555
Kantone: ZH

SHAB16.05.2022
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Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Mutation Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

Rubrik: Handelsregistereintragungen
Unterrubrik: Mutation
Grund: Liquidation, Firma neu, Auflösung infolge Konkurs

Hasler Sonnenstoren GmbH, in Kloten, CHE-358.808.920, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 241 vom 12.12.2014, S.0, Publ. 1875435).

Firma neu:
Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 09.05.2022 hat die Konkursrichterin des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.05.2022, 10.15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

SHAB: 94 vom 16.05.2022
Tagesregister: 19218 vom 11.05.2022
Meldungsnummer: HR02-1005473930
Kantone: ZH

SHAB11.05.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Gerichtlicher Entscheid AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur gegen Hasler Sonnenstoren GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur
c/o: AXA Leben AG
General Guisan-Strasse 40
8400 Winterthur

Beklagte Partei
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 4
8302 Kloten

Über die Schuldnerin wird mit Wirkung ab
Montag, 9. Mai 2022, 10:15 Uhr, der Konkurs eröffnet.

Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.



Das Urteil vom 9. Mai 2022 kann bei der Konkurskanzlei des Bezirksgerichts Bülach bezogen werden.



Geschäftsnummer: EK210752-C

Entscheiddatum: 09.05.2022

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach

Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Frist: 10 Tag(e)
Ablauf der Frist: 21.05.2022

Anmeldestelle
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

SHAB: 91 vom 11.05.2022
Meldungsnummer: UV02-0000001845
Meldestelle: Bezirksgericht Bülach
Kanton: ZH
SHAB29.04.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Konkursandrohung

Rubrik: Schuldbetreibungen
Unterrubrik:
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 48302 Kloten

Gläubiger
Käner Personal AG
Bahnhofstrasse 9
6340 Baar

Angaben zum Zahlungsbefehl
Zahlungsbefehl-Nummer: 170056 vom 16.03.2022

Forderungen
CHF 859.45 nebst Zins zu 5% seit 12.07.2021
Hauptforderung

Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Forderungsgrund
Rechnung Nr. 121-34028 aus Personalverleih

Anmeldestelle
Betreibungsamt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).

SHAB: 83 vom 29.04.2022
Meldungsnummer: SB07-0000000260
Meldestelle: Betreibungsamt Kloten
Kantone: ZH
SHAB29.04.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Konkursandrohung

Rubrik: Schuldbetreibungen
Unterrubrik:
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 48302 Kloten

Gläubiger
Jörg Müller
Riederweg 12
8302 Kloten

Vertreter
Caruso & Partner Immobilien GmbH
Südstrasse 9a
8180 Bülach

Angaben zum Zahlungsbefehl
Zahlungsbefehl-Nummer: 171866 vom 04.03.2022

Forderungen
CHF 6'500.00 nebst Zins zu 5% seit 08.10.2021
Hauptforderung

Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Forderungsgrund
Akontozahlung

Anmeldestelle
Betreibungsamt Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen.
Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).

SHAB: 83 vom 29.04.2022
Meldungsnummer: SB07-0000000261
Meldestelle: Betreibungsamt Kloten
Kantone: ZH
SHAB07.04.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Gerichtliche Vorladung von Hasler Sonnenstoren GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 4
8302 Kloten

Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: GV.2022.00026

Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Friedensrichteramt Kloten
Schaffhauserstr. 135
8302 Kloten
03.05.2022, 15:30 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Arbeitsrechtliche Forderung Fikret Demir und Arbeitslosenkasse Kt. Zürich über CHF 46'810.85

Säumnisfolgen

Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO).

Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei.

Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).



1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00154 ).
9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.

SHAB: 69 vom 07.04.2022
Meldungsnummer: UV03-0000000676
Meldestelle: Stadt Kloten
Kanton: ZH
SHAB05.04.2022
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Hasler Sonnenstoren GmbH

Gerichtlicher Entscheid Fritz Vollenweider gegen Hasler Sonnenstoren GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid

Klagende Partei
Fritz Vollenweider
Rebweg 22
8302 Kloten

Beklagte Partei
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 4
8302 Kloten

Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen)



1.           Der Eingang des Ausweisungsgesuchs vom 12. Januar 2022 wird bestätigt.

2.           […]

3.           Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um schriftlich in zweifacher Ausfertigung zum Ausweisungsbegehren Stellung zu nehmen. Allfällige Beweismittel sind im Doppel mit der Stellungnahme einzureichen.

Die vorgenannte Frist wird – bei Vorliegen zureichender Gründe – höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Es wird keine Nachfrist angesetzt.

Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten.

4.           Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller unter Beilage eines Einzahlungsscheines (mit Gerichtsurkunde) sowie an die Gesuchsgegnerin unter Beilage von Doppeln von act. 1 sowie act. 2/1-8 (mit Gerichtsurkunde) sowie an die Bezirksgerichtskasse Bülach.

5.           […]

6.           Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).



Geschäftsnummer: ER220006-C

Entscheiddatum: 18.01.2022

Gerichtliche Entscheidinstanz
Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht

Frist: 10 Tag(e)
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).

Anmeldestelle
Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13,
8180 Bülach

SHAB: 67 vom 05.04.2022
Meldungsnummer: UV02-0000001757
Meldestelle: Bezirksgericht Bülach
Kantone: ZH
SHAB04.04.2022
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Gerichtliche Vorladung von Hasler Sonnenstoren GmbH

Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB
Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung

Vorgeladene Partei(en)
Hasler Sonnenstoren GmbH
Hohstrasse 4
8302 Kloten

Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen.

Geschäftsnummer: EK210752

Art der Verhandlung: Verhandlung
Ort, Datum und Zeit der Verhandlung
Spitalstrasse 13, 8180 Bülach
09.05.2022, 10:10 Uhr

Verhandlungsgegenstand
Die Verfügung vom 1. April 2022 kann bei der Konkurskanzlei bezogen werden.

Säumnisfolgen

Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.– auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde.

Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der Schuld berücksichtigt werden.

Bezirksgericht Bülach

Der Gerichtsschreiber:

MLaw T. Leibundgut 




SHAB: 66 vom 04.04.2022
Meldungsnummer: UV03-0000000669
Meldestelle: Bezirksgericht Bülach
Kanton: ZH
SHAB12.12.2014
|
Hasler Sonnenstoren GmbH

Grund: Handelsregister (Neueintragungen)

Hasler Sonnenstoren GmbH, in Kloten, CHE-358.808.920, Hohstrasse 4, 8302 Kloten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum:
05.12.2014.

Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, Montage und Reparatur von Sonnen- und Wetterschutzsystemen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Stammkapital:
CHF 20'000.00.

Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 05.12.2014 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

Eingetragene Personen:
Hasler, Bruno, von Altstätten, in Kloten, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

Tagesregister-Nr. 41067 vom 09.12.2014 / CH02040543169 / 01875435

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